Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
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Die Hauptakte ist ein Spiegelbild des staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Han-<br />
delns von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, über die wesentlichen Ermitt-<br />
lungsergebnisse bis zur Entscheidung über die Anklageerhebung.<br />
Die Hauptakte ist als „roter Faden“ der einzelnen Ermittlungsschritte anzusehen.<br />
Fallakte<br />
Die Fallakte umfasst alle beweiserheblichen Feststellungen zu einer oder mehreren<br />
konkreten Straftat(en) und Tathandlungen mit allen Beziehungen zum Gegenstand<br />
des Verfahrens. Sie dokumentiert Tatabläufe und fasst wesentliche Ermittlungser-<br />
gebnisse zusammen.<br />
Die Führung der Fallakte sollte chronologisch erfolgen. Zur Übersichtlichkeit sollte<br />
ein Inhaltsindex vorangestellt werden.<br />
Personenakte<br />
Die Personenakte dokumentiert die Verdachtslage zu einer bestimmten Person und<br />
die hierzu wesentlichen Feststellungen.<br />
Die Personenakte sollte inhaltlich chronologisch geführt und mit einem vorgehefteten<br />
Inhaltsindex versehen werden. Zum Inhalt sollten u. a. gehören:<br />
- Personenblatt und Lebenslauf<br />
- Registerauszüge<br />
- Vernehmungen<br />
- relevante (Auswerte-) Vermerke<br />
- Beschlüsse<br />
- Haftunterlagen, inkl. Haftüberwachungen (evtl. separates Kapitel)<br />
Unberührt davon bleibt die Führung polizeilicher Personenakten.<br />
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