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Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Auswertungen selbst und die von der Leitung der Kommission erstellten Vermerk<br />

dienten der Vorbereitung zu erwartender Haftprüfungen sowie der später zu erstel-<br />

lenden Anklageschrift.<br />

b.<br />

Parallel und angereichert durch zahlreiche aufgefundene Unterlagen konnten der<br />

internationale Rechtshilfeverkehr vorangetrieben werden.<br />

Während beim zuständigen Ermittlungsrichter in Hagen die Durchsuchungsbe-<br />

schlüsse für die an den Lieferungen beteiligten Firmen in Spanien, Frankreich und<br />

Italien beantragt wurden, konnte der Rechtshilfedezernent der Staatsanwaltschaft die<br />

entsprechenden Ersuchen mit Dringlichkeitsvermerk über den diplomatischen Weg<br />

weiterleiten.<br />

Letztlich dürfte allerdings die Einschaltung der Europäischen Union (Dez.: UCLAF)<br />

eine wesentliche Ursache dafür gewesen sein, dass die Reaktionen aus fast allen<br />

angesprochenen Staaten sehr prompt kamen. So gestatteten die französischen Fi-<br />

nanzbehörden die Ermittlungen auf der Ebene des Zolles. Deutsche Beamte der<br />

Zollfahndung durchsuchten die beteiligten Spirituosenfirmen in der Champagne.<br />

Nunmehr war es erstmals möglich, den Weg der Spirituosen mit urkundlichen Be-<br />

weismitteln vollständig zu dokumentieren. Auch zeigte sich – was für die steuerliche<br />

Behandlung der Angelegenheit von enormer Wichtigkeit war -, dass die Täter die<br />

Ausfuhrvermerke und Stempel total gefälscht hatten. Teilweise waren abgelaufenen<br />

Dienstsiegel zur Anwendung gekommen. In anderen Fällen griff man auf die grafi-<br />

schen Fähigkeiten von Scannern zurück. Die beteiligten Firmen ahnten zu diesem<br />

Zeitpunkt regelmäßig noch nichts von den aus sie zu kommenden Steuerbescheiden.<br />

Während Spanien sich in punkto Rechtshilfe völlig bedeckt hielt, gestattete Italien die<br />

Durchsuchung in mehreren Gerichtsbezirken. Leider mussten aufgrund fehlender<br />

Koordination der beteiligten italienischen Gerichte zwei separate Reisen angetreten<br />

werden. Außerdem bestand man hier auf der Anwesenheit des ermittelnden Staats-<br />

anwaltes.<br />

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