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Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />

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bestehen, wenn wegen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes den<br />

Senaten des Oberlandesgerichtes eine Perspektive über den weiteren Verfahrens-<br />

verlauf unterbreitet werden kann. Das gleichzeitige Haftprüfungsverfahren bei vielen<br />

Beschuldigten hat zudem den Vorteil, weiteren Zeitaufschub durch die vorgegebenen<br />

Möglichkeiten zu Stellungnahme zu erlangen. Der Strafkammer eröffnet es die Mög-<br />

lichkeit, Terminsabsprachen und notwendige Vorbereitungen für die Hauptverhand-<br />

lung zu treffen. Ohnehin ist bei derartigen, schon vom Aktenumfang „imponierenden“<br />

Verfahren das Problem des § 121 StPO nicht wirklich evident.<br />

a.<br />

Zunächst war aufgrund der Zuständigkeitsregelung klar, dass eine Verhandlung ge-<br />

gen die wesentlichen Tatverdächtigen nur in einem einheitlichen Verfahren möglich<br />

war. Jede Abtrennung eines Täters hatte regelmäßig zur Folge, dass sich eine Zu-<br />

ständigkeit nach dem für diesen Täter ermittelten Tatorten, dem Ort seiner Festnah-<br />

me oder seinem Wohnort bestimmen würde. Für heranwachsende Beschuldigte –<br />

die zum Glück zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht in Haft waren – mussten<br />

die Vorschriften der §§ 1, 105 ff. JGG beachtet werden.<br />

Schon diese Vorgaben machten es Sinne einer effizienten Bearbeitung des Verfah-<br />

rens und die anstehende Hauptverhandlung notwendig, die wesentlichen Tatver-<br />

dächtigen in einer Anklage zu erfassen. Auch im Falle der Beschuldigten Geier, die<br />

für das Lager in Osnabrück verantwortlich waren, wurde diese Regel eingehalten.<br />

Dies geschah, obgleich sich die Beschuldigten für weitere Straftaten im Bereich der<br />

StA Osnabrück in Haft befanden. Später wurde dieser Verfahrensbestandteil von<br />

Gericht abgetrennt und mit dem dortigen Verfahren verbunden.<br />

b.<br />

Um den anzuklagenden Sachverhalt zu ordnen, konnte wesentlich auf die innere Lo-<br />

gik des Aktenaufbaus zurück gegriffen werden.<br />

Technisch haben wir drei Rechner vernetzen lassen, die mit einem Textverarbei-<br />

tungs- und einem Tabellenkalkulationsprogramm in identischen Versionen versehen<br />

waren.<br />

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