Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
bestehen, wenn wegen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes den<br />
Senaten des Oberlandesgerichtes eine Perspektive über den weiteren Verfahrens-<br />
verlauf unterbreitet werden kann. Das gleichzeitige Haftprüfungsverfahren bei vielen<br />
Beschuldigten hat zudem den Vorteil, weiteren Zeitaufschub durch die vorgegebenen<br />
Möglichkeiten zu Stellungnahme zu erlangen. Der Strafkammer eröffnet es die Mög-<br />
lichkeit, Terminsabsprachen und notwendige Vorbereitungen für die Hauptverhand-<br />
lung zu treffen. Ohnehin ist bei derartigen, schon vom Aktenumfang „imponierenden“<br />
Verfahren das Problem des § 121 StPO nicht wirklich evident.<br />
a.<br />
Zunächst war aufgrund der Zuständigkeitsregelung klar, dass eine Verhandlung ge-<br />
gen die wesentlichen Tatverdächtigen nur in einem einheitlichen Verfahren möglich<br />
war. Jede Abtrennung eines Täters hatte regelmäßig zur Folge, dass sich eine Zu-<br />
ständigkeit nach dem für diesen Täter ermittelten Tatorten, dem Ort seiner Festnah-<br />
me oder seinem Wohnort bestimmen würde. Für heranwachsende Beschuldigte –<br />
die zum Glück zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht in Haft waren – mussten<br />
die Vorschriften der §§ 1, 105 ff. JGG beachtet werden.<br />
Schon diese Vorgaben machten es Sinne einer effizienten Bearbeitung des Verfah-<br />
rens und die anstehende Hauptverhandlung notwendig, die wesentlichen Tatver-<br />
dächtigen in einer Anklage zu erfassen. Auch im Falle der Beschuldigten Geier, die<br />
für das Lager in Osnabrück verantwortlich waren, wurde diese Regel eingehalten.<br />
Dies geschah, obgleich sich die Beschuldigten für weitere Straftaten im Bereich der<br />
StA Osnabrück in Haft befanden. Später wurde dieser Verfahrensbestandteil von<br />
Gericht abgetrennt und mit dem dortigen Verfahren verbunden.<br />
b.<br />
Um den anzuklagenden Sachverhalt zu ordnen, konnte wesentlich auf die innere Lo-<br />
gik des Aktenaufbaus zurück gegriffen werden.<br />
Technisch haben wir drei Rechner vernetzen lassen, die mit einem Textverarbei-<br />
tungs- und einem Tabellenkalkulationsprogramm in identischen Versionen versehen<br />
waren.<br />
Seite 32 von 36