Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Vorhalten aus TÜ und Beweisstücken in das rechte „Fahrwasser“ gebracht werden.<br />
Von sogenannten „Auswertern“ innerhalb der Kommission wurden die Aussagen<br />
auch auf ihre Bedeutung für andere Tatbeteiligte überprüft und als Ablichtung zu de-<br />
ren Täterakten übernommen.<br />
Aufgrund der erst später eingegangenen Unterlagen aus Italien und Frankreich wur-<br />
den abschließende Vernehmungen durchgeführt, die – nach intern abgesprochener<br />
Verfahrensbeschränkung nach §§ 154, 154a StPO – dann eine wesentliche Grund-<br />
lage für die Anklage darstellten. Die Masse der nachzuweisenden Straftaten gestat-<br />
tete es auch, nur umfänglich dokumentierte Lieferungen in die Anklage aufzuneh-<br />
men.<br />
d.<br />
Als eine Herausforderung der besonderen Art stellte sich die zeugenschaftliche Ver-<br />
nehmung der zwischenzeitlich im beschleunigten Verfahren rechtskräftig verurteilten<br />
Abnehmer dar. Um erst keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen, erfolgte<br />
die Ladung dieser Zeugen zur Staatsanwaltschaft. Es bedurfte schon eines besonde-<br />
ren Zuspruchs und der mehrfachen Androhung rechtlich möglicher Folgen, um sehr<br />
spröde Angaben aus den Beteiligten heraus zu locken. Die anwesenden Verteidiger<br />
gaben sich alle erdenkliche Mühe, ihren Mandanten den Rücken zu stärken. Mehr-<br />
fach führte erst das mit dem Haftrichter geführte Gespräch zu einer Änderung des<br />
Aussageverhaltens.<br />
f.<br />
Die bei solchen Verfahren routinemäßig ablaufenden Arbeiten habe ich weitgehend<br />
vorbereitet und mit deren Ausführung den Leiter der Kommission beauftragt. So la-<br />
gen dort von mir unterschriebene und gesiegelte Besuchserlaubnisse ebenso vor,<br />
wie sog. Ausantwortungsgenehmigungen, damit Gefangene zur Vernehmung außer-<br />
halb der Haftanstalten verbracht werden konnten. Die Verwendung dieser Vordrucke<br />
erfolgte zumeist nach Absprache bzw. bei fehlenden Kontaktaufnahmemöglichkeiten<br />
im vorausgesetzten Einverständnis.<br />
Seite 30 von 36