Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
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b.<br />
Sind polizeiliche Sonderzuständigkeiten (BKA / LKA) zu beachten?<br />
Gibt es Erfahrungen mit „Vorläufer“ - Verfahren?<br />
Welche Probleme bei der Zuständigkeit können auftauchen?<br />
Welche (Routine- / Sammlungs-) Aufgaben können auf Mitglieder der Ermitt-<br />
lungskommissionen übertragen werden?<br />
Ist mit der Sicherstellung umfangreicher Asservate zu rechnen?<br />
Wie soll mit anfallenden „Nebenverfahren“ verfahren werden? Abtrennung?<br />
Erledigung durch Strafbefehle oder beschleunigte Verfahren?<br />
Sind Kenntnisse erforderlich, die von Wirtschaftreferenten oder Buchhaltern<br />
eingebracht werden können?<br />
Mit welchen anfallenden Aufgaben ist zu rechnen? (Aufgabenkatalog?)<br />
Welche Routinearbeiten können in welcher der beteiligten Behörden am be-<br />
sten erledigt werden?<br />
praktische Umsetzung der Verfahrensanalyse<br />
Diese und natürlich in anderen Fällen auch stark abweichenden Problemstellungen<br />
gilt es zu sorgfältig zu analysieren und auf ihre Auswirkungen in Bezug auf das Ver-<br />
fahren zu untersuchen.<br />
aa.<br />
Personelle Überlegungen<br />
Es macht in Verfahren, wie dem von mir vorgestellten, wenig Sinn, zunächst die In-<br />
haftierung der Tatverdächtigen abzuwarten, um sich sodann über die notwendigen<br />
personellen Ressourcen Gedanken zu machen. Sie dürfen allerdings ziemlich sicher<br />
sein, dass Wünsche nach einer angemessenen personellen Verstärkung und die<br />
Bitte um Unterstützung in verfahrenskritischen Phasen nur gegrenzt auf uneinge-<br />
schränktes Verständnis der personalführenden Stellen führt. Erfahrungsgemäß wer-<br />
den solche Wünsche allerdings leichter erfüllt, wenn die Initiative für die Ermittlungen<br />
von den betroffenen Behörden selbst ausgegangen ist oder – wie im Falle steuerli-<br />
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