26.04.2013 Aufrufe

Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Es war ohnehin vereinbart, dass Besuche von Angehörigen nur im Beisein eines Be-<br />

amten der Kommission und in deutscher Sprache stattfinden durften. Nur bei völlig<br />

fehlenden deutschen Sprachkenntnissen wurde seitens der Ermittlungsbehörden ein<br />

Dolmetscher gestellt.<br />

8.<br />

„Pilotanklage“ zum AG / LG Paderborn<br />

Da bei dem Zugriff am 12.08.1997 auch ein beteiligter Fahrer festgenommen worden<br />

war, dem man zunächst „nur“ eine Beteiligung an zwei Lieferungen nachweisen<br />

konnten, wurde in Anbetracht des besonderen Bescheunigungsgebotes in Haftsa-<br />

chen entschieden, diesen Verfahrenskomplex beim AG Paderborn anzuklagen.<br />

Letztlich wurde das Verfahren von der Wirtschaftstrafkammer des LG übernommen.<br />

Die im November 1997 erhobene Anklage konnte bereits im Dezember des selben<br />

Jahres verhandelt werden. Obwohl die Kammer sich aufgrund der Einlassung des<br />

Angeklagten letztlich nur zu einer Verurteilung aus dem Grundtatbestand der Steuer-<br />

hinterziehung in der Lage sah, setzte die erkannte (Einzel-) Strafe von 2 Jahren pro<br />

Fahrt durchaus Maßstäbe auch für das laufende Verfahren. Das galt umso mehr, als<br />

die vom Angeklagten eingelegte Revision vom Bundesgerichtshof wenige Monate<br />

später, noch vor der Hauptverhandlung gegen die Haupttäter, nach § 349 StPO als<br />

offensichtlich unbegründet verworfen wurde.<br />

9.<br />

Erhebung der Anklage<br />

Jeder Dezernent, der vor der Aufgabe steht, ein solch umfangreiches Verfahren ab-<br />

zuschließen, wird glücklichere Momente in seinem Leben gehabt haben. Wir hatten<br />

uns zum Ziel gesetzt, rechtzeitig vor dem 6 – Monats – Haftprüfungstermin die An-<br />

klageschrift beim Gericht vorzulegen.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass bei derartig komplexen Verfahren Probleme mit einer An-<br />

ordnung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus regelmäßig dann nicht<br />

Seite 31 von 36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!