Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
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die Anlage von Personen-, Fall-, Lichtbild- und Spurenakten ist erforderlich,<br />
die Personenakten haben alle Haftunterlagen vollständig zu enthalten,<br />
zur Vereinfachung des jederzeitigen Zugriffs sollen alle Vernehmungsnieder-<br />
schriften in einer gesonderten Vernehmungsakte abgelegt werden.<br />
Ferner ist die Erstellung eines schriftlichen Aktenplans sinnvoll, wenn nicht gar not-<br />
wendig. Verteidiger sprechen sich dafür aus, eine „straff geführte“ Personenakte zur<br />
Gewährleistung der Interessens – und Prozessvertretung vorzuhalten.<br />
Da bundeseinheitliche Regelungen, wie die Richtlinien für das Straf- und Bußgeld-<br />
verfahren wenig Hilfreiches in dieser Hinsicht zur Verfügung stellen, schlage ich Ih-<br />
nen auf der in unserem Verfahren gemachten Erfahrungen unter Berücksichtigung<br />
der Vorschlage der Projektgruppe folgende Aktenführung vor, deren Vorteile ich Ih-<br />
nen bei der Präsentation noch weiter erläutern werde:<br />
Verfahrensakten<br />
Die Verfahrensakten umfassen das gesamte Schriftgut, das nach Abschluss der Er-<br />
mittlungen durch Polizei/Zoll der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Die Verfahrens-<br />
akten sollten zur Förderung der Übersichtlichkeit in weitere Akten unterteilt werden.<br />
Dazu zählen:<br />
Hauptakte<br />
Die Hauptakte enthält in Chronologie die Gesamtheit aller beweiserheblichen straf-<br />
prozessualen Feststellungen zu Tatbeteiligten und Tatgeschehen, die sich aus dem<br />
objektiven und subjektiven Tatbefund ergeben.<br />
Sie enthält auch Anregungen zu strafprozessualen Maßnahmen, Anträge und ergan-<br />
gene Beschlüsse, Berichte sowie Vermerke zu deren Umsetzung.<br />
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