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Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />

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die Anlage von Personen-, Fall-, Lichtbild- und Spurenakten ist erforderlich,<br />

die Personenakten haben alle Haftunterlagen vollständig zu enthalten,<br />

zur Vereinfachung des jederzeitigen Zugriffs sollen alle Vernehmungsnieder-<br />

schriften in einer gesonderten Vernehmungsakte abgelegt werden.<br />

Ferner ist die Erstellung eines schriftlichen Aktenplans sinnvoll, wenn nicht gar not-<br />

wendig. Verteidiger sprechen sich dafür aus, eine „straff geführte“ Personenakte zur<br />

Gewährleistung der Interessens – und Prozessvertretung vorzuhalten.<br />

Da bundeseinheitliche Regelungen, wie die Richtlinien für das Straf- und Bußgeld-<br />

verfahren wenig Hilfreiches in dieser Hinsicht zur Verfügung stellen, schlage ich Ih-<br />

nen auf der in unserem Verfahren gemachten Erfahrungen unter Berücksichtigung<br />

der Vorschlage der Projektgruppe folgende Aktenführung vor, deren Vorteile ich Ih-<br />

nen bei der Präsentation noch weiter erläutern werde:<br />

Verfahrensakten<br />

Die Verfahrensakten umfassen das gesamte Schriftgut, das nach Abschluss der Er-<br />

mittlungen durch Polizei/Zoll der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Die Verfahrens-<br />

akten sollten zur Förderung der Übersichtlichkeit in weitere Akten unterteilt werden.<br />

Dazu zählen:<br />

Hauptakte<br />

Die Hauptakte enthält in Chronologie die Gesamtheit aller beweiserheblichen straf-<br />

prozessualen Feststellungen zu Tatbeteiligten und Tatgeschehen, die sich aus dem<br />

objektiven und subjektiven Tatbefund ergeben.<br />

Sie enthält auch Anregungen zu strafprozessualen Maßnahmen, Anträge und ergan-<br />

gene Beschlüsse, Berichte sowie Vermerke zu deren Umsetzung.<br />

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