Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />
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Dem von mir bedienten Rechnerarbeitsplatz kam die Aufgabe zu, in zwei parallel ge-<br />
öffneten Dateien die Abschlussverfügung und die Anklage zu fertigen. An den beiden<br />
anderen Rechnern wurden die Rechenoperationen zu den einzelnen Hinterziehungs-<br />
summen durchgeführt. Ferner erfolgte über sie die Einspeisung der vorbereiteten<br />
Dateien, z.B. Fundstellensammlung, Zeugenlisten, Beweismittelübersichten, Anga-<br />
ben zum „modus operandi“, rechtliche Grundlagen des Zollkodex, pp..<br />
c.<br />
Die Anklageschrift selbst wurde aufgrund des erkennbaren Umfanges, der vielfälti-<br />
gen Formen der Teilnahme und des stark differierenden Ausmaßes der Tatbeteili-<br />
gungen unorthodox von „unten nach oben“ geschrieben.<br />
Während im Normalfall der Dezernent nach dem Studium der Akten seine Entschei-<br />
dung getroffen hat und mit dem Anklagesatz beginnt, gingen wir von den einzelnen<br />
Taten aus und schilderten ihre Begehung sowie die Beteiligung der einzelnen Be-<br />
schuldigten an ihnen ausführlich im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Er-<br />
mittlungen. Um schon optisch die einzelnen Personen hervorzuheben und somit<br />
Fehlern möglichst vorzubeugen, wurden die Namen anzuklagender Beteiligter in<br />
Fettdruck hervorgehoben.<br />
Eine innerer Aufbau ergab sich schon bei weitgehender Berücksichtigung der Liefe-<br />
rungschronologie. Der ursprüngliche Plan, die Lieferungen abweichend von der<br />
Chronologie den einzelnen Lagerstätten zuzuordnen, wurde alsbald verworfen, da<br />
Vorteile dieser Verfahrensweise nicht zu erkennen waren.<br />
d.<br />
Parallel dazu wurde in einem separaten, später vorgeschobenen Teil des wesentli-<br />
chen Ergebnisses der Ermittlungen ein auf die einzelnen Täter bezogener Abschnitt<br />
erstellt, der die Rolle des jeweiligen Beschuldigten in der Organisation wiedergab.<br />
Hier erfolgte auch eine Würdigung der gewonnenen Beweismittel, auf die auch bei<br />
geständigen Tätern nicht verzichtet wurde. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe half<br />
natürlich die während der Ermittlungen stets aktualisierte Fundstellensammlung so-<br />
wie die Auswertungsvermerke über sichergestellte Beweisstücke und natürlich die<br />
Protokolle der Fernmeldeüberwachung.<br />
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