Barrierefrei - und jeder weiß, wo es lang geht! - BAG Selbsthilfe
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von Räumen <strong>und</strong> machen eine tatsächlich abgetrennte Umgebung<br />
transparent. Bei Menschen mit Sehbehinderungen wird di<strong>es</strong>e Illusion<br />
noch verstärkt <strong>und</strong> führt dazu, dass Wege als hindernisfrei <strong>und</strong><br />
durchgängig wahrgenommen werden. Wände <strong>und</strong> Türen werden<br />
somit regelrecht unsichtbar, Kollisionsgefahr b<strong>es</strong>teht. Auch Glasbrüstungen<br />
bergen di<strong>es</strong>e Gefahr, insb<strong>es</strong>ondere wenn durch die<br />
Lichtverhältnisse Spiegelungen auf den Flächen auftreten, die die<br />
durchgängige Begehung der Bodenfäche suggerieren.<br />
DIN 32975 schreibt streifenförmige Markierungen von Glasfächen<br />
vor, die, wenn der Flächenanteil mind<strong>es</strong>tens 50 % beträgt, auch<br />
durch Einzelelemente darg<strong>es</strong>tellt sein dürfen. Abbildung 31 zeigt<br />
eine solche Sicherheitsmarkierung als Wechselkontrast mit hellen<br />
<strong>und</strong> dunklen Elementen. Die Kontrastwirkung vor wechselnden<br />
Hintergründen <strong>und</strong> bei wechselnden Lichtverhältnissen wird aufrechterhalten.<br />
Die hellen Schriftzeichen über dem Wechselkontrast<br />
zeigen deutlich, dass die <strong>weiß</strong> gehaltenen Elemente durch den<br />
Hintergr<strong>und</strong> der ebenfalls sehr hellen Wand kaum l<strong>es</strong>bar sind, die<br />
schwarzen Elemente dagegen aufällig wirken. Im Falle von dunkel<br />
gekleideten Passanten hinter der Scheibe wäre der Efekt umgekehrt.<br />
Abbildung 31: Wechselkontrast auf<br />
Glastüren<br />
Die kontrastreiche Markierung muss nach DIN 32975 über die g<strong>es</strong>amte<br />
Glasfäche verlaufen, mind<strong>es</strong>tens 8 cm breit sein <strong>und</strong> so<strong>wo</strong>hl<br />
in einer Höhe von 40 bis 70 cm, als auch von 120 bis 160 cm, je