Organisationsgrundlagen: Bestimmungsfaktoren der ...
Organisationsgrundlagen: Bestimmungsfaktoren der ...
Organisationsgrundlagen: Bestimmungsfaktoren der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
in <strong>der</strong> Unternehmensverfassung ebenso wie in <strong>der</strong> Organisation unmöglich umfassende<br />
Regelungen zu treffen, zum Zweiten wäre dies auch generell ausgesprochen kontraproduktiv.<br />
Regelungen stehen stets im Spannungsfeld von Sicherheit und Ordnung einerseits, von<br />
Freiheit, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an<strong>der</strong>erseits. Letzteres spricht gegen eine zu<br />
starke Formalisierung. Vor allem ist aber auch zu berücksichtigen, dass<br />
Unternehmensverfassungen und Organisationsregelungen unabhängig von formalen<br />
Festlegungen eine Eigendynamik haben, die auch Selbststrukturierungen einschließen und<br />
richtiger Weise unterscheidet man daher auch bei Unternehmensverfassungen formelle und<br />
informelle Elemente, ähnlich wie es geschriebenes und ungeschriebenes Recht gibt. Die<br />
Unternehmensverfassung und davon abgeleitete Organisationsstrukturen sollten daher eine<br />
Rahmenordnung darstellen, die sozusagen mit Leben zu füllen ist und daher auch Freiräume<br />
und unterschiedliche Verhaltensmöglichkeiten zulassen muss. Nur so kann die mehr denn je<br />
erfor<strong>der</strong>liche Kreativität und Innovation, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gewährleistet<br />
sowie <strong>der</strong> steigenden Komplexität <strong>der</strong> betrieblichen Leistungsvollzüge und<br />
Umweltverhältnissen entsprochen werden, die ständig neue Alternativstrukturen erfor<strong>der</strong>lich<br />
machen. Eine relativ stabile Grundstruktur bietet für Unternehmensverfassungen und<br />
Organisationen eine solide Grundlage, auf <strong>der</strong> beide eine sinnvolle Verknüpfung finden<br />
können (Ulrich, S.198f.).<br />
4.2 Leitung und Kontrolle<br />
Die wesentlichen funktionellen und institutionellen Zusammenhänge bestehen vor allem<br />
zwischen <strong>der</strong> Unternehmensverfassung und jenen Bereichen <strong>der</strong> Organisation, die durch<br />
das Spitzenmanagement und die Kontrollorgane <strong>der</strong> Betriebe gebildet werden.<br />
Die Spitzenführung des Betriebes muss die Leitidee und Geschäftspolitik des Betriebes als<br />
konkreten Unternehmensauftrag formulieren und zu entsprechenden Strategien, Zielen und<br />
Plänen gelangen, um dann die notwendigen Entscheidungen zu treffen.<br />
Zwischen dem grundsätzlichsten Teil <strong>der</strong> Unternehmensführung, nämlich <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong><br />
Basisfunktionen eines Betriebes, und dem Teil <strong>der</strong> Strategiebestimmung wird als konzentrierte<br />
Charakterisierung des Betriebes häufig ein so genanntes Unternehmensleitbild als<br />
allgemeinster Teil <strong>der</strong> Geschäftspolitik eines Betriebes eingefügt. Es soll ein „realistisches<br />
Idealbild“ einer angestrebten betrieblichen Zukunftsvorstellung sein (s.a. Belzer, S.13ff.;<br />
Bromann, S.63ff.; Langen, S.41ff.; Bleicher, 1991b, S.285ff.). Für die betriebsspezifische<br />
Entwicklung von Unternehmensleitbil<strong>der</strong>n wurden verschiedene hilfreiche Verfahren<br />
entwickelt. Die Abbildung 3 zeigt eine Frageliste zur Leitbildentwicklung, <strong>der</strong> substanzielle<br />
Leitbildinhalte beispielhaft entnommen werden können (Ulrich, 1978, S.91). Mehr denn je ist<br />
es notwendig geworden, Leitbildentwicklungen als Teil <strong>der</strong> Unternehmensverfassung im<br />
Kontext mit gesellschaftlichen Werten und Normen zu sehen (s.a. Kappler, S.290ff.).<br />
Die Ausarbeitung des Unternehmensauftrages kann nur ein Organ des Betriebes effektiv<br />
leisten, welches Überblick und Einblick für das Gesamtunternehmen hat, d.h. dessen<br />
Spitzenführung. Die Aufgabe erfor<strong>der</strong>t ferner für ihre sinnvolle Erfüllung die Einbeziehung<br />
bestehen<strong>der</strong> betrieblicher Werte und Normen, wobei die solchermaßen gelebte<br />
Unternehmens- und Organisationskultur in einer Unternehmensverfassung verankert sein<br />
sollte. Die Spitze des Betriebes trägt damit weiters die Verantwortung für den Aufbau und die<br />
Aufrechterhaltung <strong>der</strong> menschlichen bzw. sozialen Organisation des Betriebes. Das<br />
beinhaltet immer stärker auch die Personalentwicklung <strong>der</strong> Mitarbeiter und die För<strong>der</strong>ung des<br />
Nachwuchses des Betriebes. Die Betriebsspitze trägt ebenso die Verantwortung für eine<br />
durchdachte Organisationsstruktur und -gestaltung. Durch die vor allem durch die<br />
Leitungskräfte des Betriebes beispielhaft gelebten Werte und Anschauungen und praktizierten<br />
Verhaltensnormen erfährt <strong>der</strong> Betrieb als soziale und strukturierte Organisation seine positive<br />
Atmosphäre und Ausrichtung. Die Pflege <strong>der</strong> Hauptbeziehungen innerhalb und außerhalb<br />
des Betriebes sind weitere entscheidende Funktionen <strong>der</strong> Spitzenführung, die vor allem auch<br />
die Leistungsfähigkeit eines Betriebes stark beeinflussen. Aus den Beziehungen resultieren<br />
16