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Organisationsgrundlagen: Bestimmungsfaktoren der ...

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Die Unternehmensführung muß versuchen, neue Ideen<br />

und technologischen Fortschritt in marktfähige Produkte und<br />

Dienstleistungen umzusetzen.<br />

2. Die Unternehmensführung muß den Mitarbeitern dienen,<br />

denn Führung wird von den Mitarbeitern in einer freien<br />

Gesellschaft nur dann akzeptiert, wenn gleichzeitig ihre<br />

Interessen wahrgenommen werden. Die Unternehmensführung<br />

muß darauf abzielen, die Arbeitsplätze zu sichern, das<br />

Realeinkommen zu steigern und zu einer Humanisierung <strong>der</strong><br />

Arbeit beizutragen.<br />

3. Die Unternehmensführung muß den Geldgebern dienen.<br />

Sie muß ihnen eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals<br />

sichern, die höher ist als <strong>der</strong> Zinssatz auf Staatsanleihen.<br />

Diese höhere Verzinsung ist notwendig, weil eine Prämie für<br />

das höhere Risiko eingeschlossen werden muß. Die<br />

Unternehmensführung ist Treuhän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geldgeber.<br />

4. Die Unternehmensführung muß <strong>der</strong> Gesellschaft dienen.<br />

Die Unternehmensführung muß für die zukünftigen<br />

Generationen eine lebenswerte Umwelt sichern.<br />

Die Unternehmensführung muß das Wissen und die<br />

Mittel, die ihr anvertraut sind, zum Besten <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

nutzen.<br />

Sie muß <strong>der</strong> wissenschaftlichen Unternehmensführung<br />

neue Erkenntnisse erschließen und den technischen Fortschritt<br />

för<strong>der</strong>n. Sie muß sicherstellen, dass das Unternehmen durch<br />

seine Steuerkraft dem Gemeinwesen ermöglicht, seine<br />

Aufgabe zu erfüllen. Das Management soll sein Wissen und<br />

seine Erfahrungen in den Dienst <strong>der</strong> Gesellschaft stellen.<br />

C. Die Dienstleistung <strong>der</strong> Unternehmensführung gegenüber<br />

Kunden, Mitarbeitern, Geldgebern und Gesellschaft ist nur<br />

möglich, wenn die Existenz des Unternehmens langfristig<br />

gesichert ist. Hierzu sind ausreichende Unternehmensgewinne<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Der Unternehmensgewinn ist daher notwendiges<br />

Mittel, nicht aber Endziel <strong>der</strong> Unternehmensführung.<br />

Abb. 5: Das „Davoser Manifest“<br />

(Quelle: European Management Forum 1973, S.9f.)<br />

4.5 Leitungs- und Kontrollstrukturen<br />

Die Rechtsnormen für die organisatorischen Strukturen <strong>der</strong> Leitungs- und<br />

Kontrollorgane <strong>der</strong> Betriebe sind in den einzelnen Län<strong>der</strong>n unterschiedlich geregelt. Im<br />

Allgemeinen besteht weitgehende Freiheit, nicht so allerdings im Deutschland und Österreich<br />

für die Rechtsform <strong>der</strong> Aktiengesellschaft.<br />

In <strong>der</strong> Schweiz und in vielen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n können Leitungs- und<br />

Aufsichtsfunktionen gemischt werden. Der Verwaltungsrat <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Board“<br />

amerikanischer Unternehmungen entspricht in etwa dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft<br />

in Deutschland und Österreich, kann aber im Gegensatz zu den deutschen und<br />

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