Das Projekt abba - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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2.4.2.3 Formen der Bedrohung im Kundenverkehr (FoBiK)<br />
(Arnold & Manz, 2007)<br />
Der FoBiK-Fragebogen wurde eigens für das „<strong>abba</strong>“-<strong>Projekt</strong>“ entwickelt, da im deutschsprachigen<br />
Raum kein geeignetes Messinstrument zur Erfassung der verschiedenen Arten der Belästigung,<br />
Bedrohung und Übergriffe an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr existierte. Internationale<br />
Skalen wie der Maudsley Violence Questionnaire von Walker (2005) sind als Persönlichkeitsfragebogen<br />
konzipiert, sie erlauben nicht die vergleichende Bewertung von Häufigkeit und<br />
Schwere erlebter Übergriffe.<br />
Der FoBiK-Fragebogen fußt auf einer Klassifikation von Gewalt nach Buss (1961), die drei Dimensionen<br />
umfasst. Gewalt kann<br />
direkt/indirekt<br />
physisch/verbal<br />
aktiv/passiv<br />
ausgeübt werden.<br />
Passive Ausdrucksformen von Gewalt sind oft erst als solche zu erkennen, wenn man ein entsprechendes<br />
Motiv unterstellt (z. B. Behinderung durch eine Sitzblockade). Die einzelnen oben<br />
genannten Formen von Gewalt werden mit je zwei Ausprägungen unterschiedlichen Ausmaßes<br />
gemessen. Erfragt wird die Häufigkeit der einzelnen Vorfälle, bezogen auf einen angemessenen<br />
Bezugszeitraum (täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich). Aus der Multiplikation beider<br />
Angaben ergeben sich die Häufigkeitswerte je Person, durch Multiplikation mit einem entsprechenden<br />
Faktor werden daraus Jahreswerte berechnet. Zusätzlich werden Fragen zu den Folgen<br />
der Übergriffe wie Belastungen, Beeinträchtigungen, Arztbesuche oder Krankschreibungen<br />
berücksichtigt. <strong>Das</strong> Instrument weist insgesamt 35 Items auf. Bislang liegt keine Normierung<br />
vor. Der Fragebogen ist inzwischen Grundlage für eine Risikoeinschätzung nach dem sogenannten<br />
Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplätzen<br />
mit Publikumsverkehr 3 .<br />
Fünf FOBIK-Items zu den Themen „Selbstmord oder Selbstverletzung des Kunden“ und „Beauftragung<br />
Dritter, jemanden zu bedrohen“, die nach den Ergebnissen der Ersterhebung als unauffällig<br />
zu bewerten waren, wurden in der Zweiterhebung nicht berücksichtigt. Unauffällig heißt in<br />
3 Publiziert in „Gewaltprävention – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!“, Prävention in NRW, Bd.<br />
25, Unfallkasse NRW<br />
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