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Das Projekt abba - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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wiegend positiv bewertet, das heißt die durchgeführten Maßnahmen haben zur Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen und zum Aufbau einer effektiven Gewaltprävention beigetragen.<br />

Es gab allerdings auch einige Maßnahmen, die nach Meinung der Beschäftigten nur wenig oder<br />

gar nicht wirksam waren. Dies könnte unter anderem auf eine geringe zeitliche Wirkungsdauer<br />

zurückzuführen sein, da einzelne Maßnahmen unmittelbar vor der Zweitbefragung eingeführt<br />

beziehungsweise umgesetzt wurden.<br />

Viele Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen und zur Stärkung der Ressourcen der Beschäftigten<br />

wurden als sinnvoll und notwendig erachtet. Trotzdem konnten einige Lösungsvorschläge,<br />

besonders aus den Bereichen Personal- und Organisationsentwicklung sowie Unternehmenskultur,<br />

aufgrund der politischen und strukturellen Rahmenbedingungen (unterschiedliche<br />

Dienstherren, unklare Zuständigkeiten, unterschiedliche Ausbildungen und Qualifikationen,<br />

verschiedene Gehalts- und Arbeitszeitmodelle) nicht umgesetzt werden.<br />

Mit der <strong>Projekt</strong>durchführung war über die Hälfte der Beschäftigten zufrieden oder sogar sehr<br />

zufrieden. Bewährt haben sich der <strong>Projekt</strong>aufbau, die verschiedenen Arbeitskreise (Steuerkreis,<br />

Beschäftigtenzirkel, Arbeitskreise mit Experten), die Kommunikation der <strong>Projekt</strong>ziele und die<br />

Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen. Dazu trugen im Wesentlichen die fundierte<br />

konzeptionelle Vorbereitung, die konstruktive und offene Arbeitsatmosphäre in den ARGEn sowie<br />

die gute Vernetzung von vorhandenen Strukturen und Expertenwissen bei. Weniger zufrieden<br />

zeigten sich die Beschäftigten mit der nicht immer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen<br />

und den Informationen zum <strong>Projekt</strong> selbst. Diese „Schwächen“ sind unter anderem auf die teilweise<br />

unklaren Zuständigkeiten zur Maßnahmenumsetzung, das definierte <strong>Projekt</strong>budget, die<br />

festgelegte <strong>Projekt</strong>dauer und die mitunter mangelhaften Kommunikationskonzepte der ARGEn<br />

zurückzuführen.<br />

5. Schlussfolgerung und Ausblick<br />

Die Zielsetzungen des <strong>Projekt</strong>s „<strong>abba</strong>“ – die Verringerung von arbeitsbedingten Belastungen<br />

und die Stärkung von Ressourcen sowie der Aufbau einer effektiven Gewaltprävention zum<br />

Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen und Bedrohungen - konnten zum größten Teil erreicht<br />

werden. Dies ist ein beachtlicher Erfolg, zumal das <strong>Projekt</strong> in einem politisch schwierigen Bereich<br />

angesiedelt war. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007<br />

stand zu <strong>Projekt</strong>beginn noch die Frage der Zukunft der ARGEn im Raum. Hinzu kam, dass -<br />

auch aus Gründen der Mischverwaltung - seitens des Arbeits- und Gesundheitsschutzes meh-<br />

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