Das Projekt abba - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Im Rahmen der Evaluationsbefragung wurden die Beschäftigten gebeten, den Beitrag der einzelnen<br />
Maßnahmen zur Zielerreichung einzuschätzen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen,<br />
dass nicht alle an der Befragung teilgenommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle<br />
Fragen beantwortet haben. Der Grund: Nicht jede Maßnahme wurde flächendeckend in der<br />
ARGE, Standort B, umgesetzt. Verschiedene Maßnahmen fanden in einzelnen Geschäftsstellen<br />
und für bestimmte Zielgruppen statt. Folgerichtig konnten die Beschäftigten auch nur die Maßnahmen<br />
in ihrer Wirksamkeit bewerten, deren Umsetzung sie miterlebt hatten. Die Befragungsergebnisse<br />
sind im Folgenden nach der Häufigkeit der Zustimmung zu den Antwortkategorien<br />
dargestellt. Die Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtheit der 137 Befragten (Rücklauf<br />
von 33 %).<br />
4.7.2.1. Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls<br />
Befragt wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem zu acht Maßnahmen, die zu<br />
einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls führen sollten. Die Fragen zu den einzelnen Punkten<br />
haben mindestens 49 und maximal 118 Beschäftigte beantwortet.<br />
Danach haben folgende Maßnahmen dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten<br />
zu verbessern beziehungsweise deutlich zu verbessern: der Einbau zusätzlicher Türen (Zustimmung<br />
von 63 % derjenigen, die auf diese Frage geantwortet haben), die Angebote an<br />
Deeskalations- und Kommunikationstrainings (62 %), die getroffenen Absprachen mit der Polizei<br />
(61 %), die Unterweisung zur gefahrenbewussten Büroeinrichtung (54 %), das Verfahren zur<br />
konsequenten Ahndung von Straftaten (57 %), die Unterweisung zum Notrufsystem (45 %) und<br />
die Markierung der Tastatur (stiller Alarm) (42 %). Kritisch anzumerken ist, dass mindestens ein<br />
Drittel der Befragten trotz der Maßnahmen keine Veränderung im Sicherheitsgefühl empfunden<br />
hat (siehe Abbildung 29).<br />
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