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SCHULPROGRAMM DER ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE Teil 1

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ELTERNBETEILIGUNG UND BAUSTEINE <strong>DER</strong> ELTERNARBEIT AN UNSERER<br />

<strong>SCHULE</strong><br />

Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist eine wesentliche Bedingung für<br />

eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie unterliegt formal den Regelungen,<br />

die das Schulgesetz (SchulG) vorsieht und die im Abschnitt (§§ 62 ff. SchulG) näher<br />

erläutert werden:<br />

„Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an<br />

der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in<br />

der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von<br />

Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und<br />

der Wille zum Konsens. Schülerinnen und Schüler werden in der Schule erfolgreicher sein, wenn<br />

die Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligen und ihre Elternrechte<br />

auf Mitwirkung wahrnehmen.“<br />

An unserer Schule hat sich bei der Umsetzung dieses Anliegens folgende Bausteinen der<br />

Elternarbeit bewährt<br />

Mitbestimmungsgremien gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes<br />

Die Erziehungsberechtigten beteiligen an den gemeinsamen Förderbemühungen durch<br />

die:<br />

Klassenpflegschaft<br />

(alle Eltern der Klasse) durch Information und Meinungsaustausch über die<br />

Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse<br />

Klassenkonferenz<br />

(Lehrkräfte in der Klasse und beratend Klassenpflegschaftsvorsitzende) um über<br />

die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse zu entscheiden<br />

Schulpflegschaft<br />

als Interessensvertretung aller Eltern der Schule<br />

Schulkonferenz<br />

(Eltern und Lehrkräfte paritätisch) im Rahmen des Aufgabenkatalogs der<br />

Schulkonferenz<br />

In der Albert-Schweitzer-Schule sind darüber hinaus die Eltern als Mitglied aus der<br />

Schulkonferenz in der Auswahlkommission für die Besetzung von Lehrerstellen beteiligt,<br />

was sich nach Auffassung aller Mitglieder als sehr positiv bewährt hat,<br />

Elternsprechtage und Hausbesuche<br />

Für jedes Schulhalbjahr wird ein Elternsprechtag zur persönlichen Beratung durchgeführt.<br />

Um allen Eltern die Möglichkeit zu geben, sich über ihr Kind zu informieren, werden die<br />

beiden Elternsprechtage in Form von Sprechstunden oder Hausbesuchen durchgeführt.<br />

Über die Hausbesuche erhält der Lehrer einen besseren Einblick in den<br />

Lebenshintergrund der Schüler und kann dies auch im Unterrichtsalltag und in der<br />

Beratung der Eltern berücksichtigen. Der Elternsprechtag im ersten Schulhalbjahr wird<br />

von den Klassenlehrer-Teams in Absprache mit den Eltern organisiert. Der zweite Termin<br />

ist schuleinheitlich und findet gegen Ende des Schuljahres am letzten Freitagnachmittag<br />

und Samstagvormittag des Schuljahres statt.<br />

Lehrersprechstunden<br />

Albert-Schweitzer-Schule – Schulprogramm – <strong>Teil</strong> 1 Seite 57

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