SCHULPROGRAMM DER ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE Teil 1
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ELTERNBETEILIGUNG UND BAUSTEINE <strong>DER</strong> ELTERNARBEIT AN UNSERER<br />
<strong>SCHULE</strong><br />
Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist eine wesentliche Bedingung für<br />
eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie unterliegt formal den Regelungen,<br />
die das Schulgesetz (SchulG) vorsieht und die im Abschnitt (§§ 62 ff. SchulG) näher<br />
erläutert werden:<br />
„Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an<br />
der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in<br />
der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von<br />
Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und<br />
der Wille zum Konsens. Schülerinnen und Schüler werden in der Schule erfolgreicher sein, wenn<br />
die Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligen und ihre Elternrechte<br />
auf Mitwirkung wahrnehmen.“<br />
An unserer Schule hat sich bei der Umsetzung dieses Anliegens folgende Bausteinen der<br />
Elternarbeit bewährt<br />
Mitbestimmungsgremien gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes<br />
Die Erziehungsberechtigten beteiligen an den gemeinsamen Förderbemühungen durch<br />
die:<br />
Klassenpflegschaft<br />
(alle Eltern der Klasse) durch Information und Meinungsaustausch über die<br />
Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse<br />
Klassenkonferenz<br />
(Lehrkräfte in der Klasse und beratend Klassenpflegschaftsvorsitzende) um über<br />
die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse zu entscheiden<br />
Schulpflegschaft<br />
als Interessensvertretung aller Eltern der Schule<br />
Schulkonferenz<br />
(Eltern und Lehrkräfte paritätisch) im Rahmen des Aufgabenkatalogs der<br />
Schulkonferenz<br />
In der Albert-Schweitzer-Schule sind darüber hinaus die Eltern als Mitglied aus der<br />
Schulkonferenz in der Auswahlkommission für die Besetzung von Lehrerstellen beteiligt,<br />
was sich nach Auffassung aller Mitglieder als sehr positiv bewährt hat,<br />
Elternsprechtage und Hausbesuche<br />
Für jedes Schulhalbjahr wird ein Elternsprechtag zur persönlichen Beratung durchgeführt.<br />
Um allen Eltern die Möglichkeit zu geben, sich über ihr Kind zu informieren, werden die<br />
beiden Elternsprechtage in Form von Sprechstunden oder Hausbesuchen durchgeführt.<br />
Über die Hausbesuche erhält der Lehrer einen besseren Einblick in den<br />
Lebenshintergrund der Schüler und kann dies auch im Unterrichtsalltag und in der<br />
Beratung der Eltern berücksichtigen. Der Elternsprechtag im ersten Schulhalbjahr wird<br />
von den Klassenlehrer-Teams in Absprache mit den Eltern organisiert. Der zweite Termin<br />
ist schuleinheitlich und findet gegen Ende des Schuljahres am letzten Freitagnachmittag<br />
und Samstagvormittag des Schuljahres statt.<br />
Lehrersprechstunden<br />
Albert-Schweitzer-Schule – Schulprogramm – <strong>Teil</strong> 1 Seite 57