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SCHULPROGRAMM DER ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE Teil 1

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Bei den meisten Kindern zeigt sich dieser Förderbedarf schon frühzeitig. Vor Beginn der<br />

Schulpflicht beauftragt die Schulaufsicht die Albert-Schweitzer-Schule den Förderbedarf<br />

zu ermitteln. Dazu werden Beobachtungen in der besuchten Vorschuleinrichtung, Tests<br />

zur Erstellung eines Persönlichkeits- und Leistungsprofils durchgeführt, Gespräche in den<br />

Einrichtungen, mit den Eltern und gegebenenfalls mit Therapeuten geführt, ein<br />

schulärztliches Gutachten eingeholt und vorliegende Akten ausgewertet. All diese<br />

Informationen und Erkenntnisse werden in einem sonderpädagogischen Gutachten<br />

ausgewertet und der Schulaufsicht zur Entscheidung vorgelegt. Wenn der Förderbedarf<br />

nicht eindeutig dem Bereich Lernen oder geistige Entwicklung zugeordnet werden kann,<br />

wird ein intensiver Meinungsaustausch mit dem affinen Förderschultyp durchgeführt und<br />

fast immer die Aufnahme in die Förderschule „Lernen“ vorgeschlagen. Gegebenenfalls<br />

schließt sich eine kontinuierliche Beobachtung und Beratung der Schullaufbahn seitens<br />

der beiden Förderschulen an. In dem entgegengesetzten Grenzbereich zur<br />

Schwerstbehinderung wird im Zweifelsfalle von einer Zuordnung zur Gruppe der<br />

Schwerstbehinderten (evtl. ergänzen; nach § 10 AO-SF) abgesehen und die weitere<br />

Entwicklung des Kindes im Schulalltag beobachtet.<br />

Bei manchen Kindern zeigt sich erst im Verlauf der Schulzeit der Förderbedarf „geistige<br />

Entwicklung“. Dann läuft mitunter das Feststellungsverfahren im o. a. Sinne ab. Häufiger<br />

findet aber zunächst eine Beratung der Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrer<br />

statt und eine Beobachtung in der z. Z. besuchten Klasse. Daran kann sich ein<br />

Probeunterricht an der Albert-Schweitzer-Schule anschließen, um in der Praxis zu sehen,<br />

ob die veränderten Förderbedingungen für das Kind besser geeignet sind. Sind alle<br />

Beteiligten der Meinung, dass ein Schulwechsel angeraten erscheint, kann diese<br />

Entscheidung in einem abgekürzten Verfahren von der Schulaufsicht getroffen werden.<br />

Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist der Albert-Schweitzer-<br />

Schule eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />

und den beteiligten Institutionen wichtig.<br />

Die Schulpflicht der Schüler beginnt mit dem 6. Lebensjahr und dauert elf Schuljahre. Die<br />

Schulzeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden,<br />

der Schüler dem Ziel der Förderschule mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung näher<br />

gebracht werden kann. Bei der Entlassung der Schüler vor dem 18. Lebensjahr aus der<br />

Vollzeitschulpflicht können sie ihre Berufsschulpflicht in der Berufspraxisstufe in<br />

<strong>Teil</strong>zeitform ableisten. Auch der Besuch der Berufspraxisstufe kann auf Antrag verlängert<br />

werden.<br />

GRÖSSE UND AUFBAU <strong>DER</strong> <strong>SCHULE</strong><br />

Die Schule ist für ca. 160 Schüler in Vollzeitform ausgelegt. Die Schüler durchlaufen Vor-,<br />

Unter-, Mittel- Ober- und Berufspraxisstufe und nach ihrer Entlassung aus dem<br />

Vollzeitunterricht auf Wunsch die Berufspraxisstufe in <strong>Teil</strong>zeitform, d.h. neben dem Besuch<br />

der Werkstatt für Behinderte besuchen die Schüler einmal wöchentlich die Schule als eine<br />

Art Berufsschule.<br />

Albert-Schweitzer-Schule – Schulprogramm – <strong>Teil</strong> 1 Seite 9

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