SCHULPROGRAMM DER ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE Teil 1
SCHULPROGRAMM DER ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE Teil 1
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Bei den meisten Kindern zeigt sich dieser Förderbedarf schon frühzeitig. Vor Beginn der<br />
Schulpflicht beauftragt die Schulaufsicht die Albert-Schweitzer-Schule den Förderbedarf<br />
zu ermitteln. Dazu werden Beobachtungen in der besuchten Vorschuleinrichtung, Tests<br />
zur Erstellung eines Persönlichkeits- und Leistungsprofils durchgeführt, Gespräche in den<br />
Einrichtungen, mit den Eltern und gegebenenfalls mit Therapeuten geführt, ein<br />
schulärztliches Gutachten eingeholt und vorliegende Akten ausgewertet. All diese<br />
Informationen und Erkenntnisse werden in einem sonderpädagogischen Gutachten<br />
ausgewertet und der Schulaufsicht zur Entscheidung vorgelegt. Wenn der Förderbedarf<br />
nicht eindeutig dem Bereich Lernen oder geistige Entwicklung zugeordnet werden kann,<br />
wird ein intensiver Meinungsaustausch mit dem affinen Förderschultyp durchgeführt und<br />
fast immer die Aufnahme in die Förderschule „Lernen“ vorgeschlagen. Gegebenenfalls<br />
schließt sich eine kontinuierliche Beobachtung und Beratung der Schullaufbahn seitens<br />
der beiden Förderschulen an. In dem entgegengesetzten Grenzbereich zur<br />
Schwerstbehinderung wird im Zweifelsfalle von einer Zuordnung zur Gruppe der<br />
Schwerstbehinderten (evtl. ergänzen; nach § 10 AO-SF) abgesehen und die weitere<br />
Entwicklung des Kindes im Schulalltag beobachtet.<br />
Bei manchen Kindern zeigt sich erst im Verlauf der Schulzeit der Förderbedarf „geistige<br />
Entwicklung“. Dann läuft mitunter das Feststellungsverfahren im o. a. Sinne ab. Häufiger<br />
findet aber zunächst eine Beratung der Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrer<br />
statt und eine Beobachtung in der z. Z. besuchten Klasse. Daran kann sich ein<br />
Probeunterricht an der Albert-Schweitzer-Schule anschließen, um in der Praxis zu sehen,<br />
ob die veränderten Förderbedingungen für das Kind besser geeignet sind. Sind alle<br />
Beteiligten der Meinung, dass ein Schulwechsel angeraten erscheint, kann diese<br />
Entscheidung in einem abgekürzten Verfahren von der Schulaufsicht getroffen werden.<br />
Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist der Albert-Schweitzer-<br />
Schule eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />
und den beteiligten Institutionen wichtig.<br />
Die Schulpflicht der Schüler beginnt mit dem 6. Lebensjahr und dauert elf Schuljahre. Die<br />
Schulzeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden,<br />
der Schüler dem Ziel der Förderschule mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung näher<br />
gebracht werden kann. Bei der Entlassung der Schüler vor dem 18. Lebensjahr aus der<br />
Vollzeitschulpflicht können sie ihre Berufsschulpflicht in der Berufspraxisstufe in<br />
<strong>Teil</strong>zeitform ableisten. Auch der Besuch der Berufspraxisstufe kann auf Antrag verlängert<br />
werden.<br />
GRÖSSE UND AUFBAU <strong>DER</strong> <strong>SCHULE</strong><br />
Die Schule ist für ca. 160 Schüler in Vollzeitform ausgelegt. Die Schüler durchlaufen Vor-,<br />
Unter-, Mittel- Ober- und Berufspraxisstufe und nach ihrer Entlassung aus dem<br />
Vollzeitunterricht auf Wunsch die Berufspraxisstufe in <strong>Teil</strong>zeitform, d.h. neben dem Besuch<br />
der Werkstatt für Behinderte besuchen die Schüler einmal wöchentlich die Schule als eine<br />
Art Berufsschule.<br />
Albert-Schweitzer-Schule – Schulprogramm – <strong>Teil</strong> 1 Seite 9