Geschäftsbericht laden - ZEPPELIN GmbH
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Konzern-Abschluss<br />
NICHT EINBEZOGENE UNTERNEHMEN<br />
Name und Sitz der Gesellschaft Höhe der Anteile Eigenkapital Jahresergebnis<br />
am Kapital in % 1) Nach § 296 HGB nicht einbezogene Unternehmen<br />
TEUR TEUR<br />
Rentas <strong>GmbH</strong> Werkzeugvermietung und Service, Essen 100 2) 1 19<br />
Phoenix-Zeppelin Ukraine Ltd., Kiew/Ukraine 85 3) -58 -7<br />
COMATIC spol. S r.o., Olomouc/Tschechien 85 3) 1.021 198<br />
Zeppelin-Körös-Spedit Kft., Budapest/Ungarn 42,5 3) 84 36<br />
Zeppelin Central Asia Machinery LLC., Taschkent/Usbekistan 100 4) 30 -1<br />
Zeppelin Systems Limited, Nottingham/Großbritannien 100 5) 669 -13<br />
DIMA service for plant engineering s r.o., Bratislava/Slowakei 100 6) 87 42<br />
Sonstige Beteiligungen<br />
CZ LOKO a. s., Ceská Trebová/Tschechien 41,7 3) 14.839 906<br />
1) Mittelbar und unmittelbar.<br />
2) Anteile werden gehalten von MVS Zeppelin <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Garching bei München<br />
3) Anteile werden gehalten von Phoenix-Zeppelin spol. sr.o., Modletice bei Prag/Tschechien.<br />
4) Anteile werden gehalten von Zeppelin International AG, Zug/Schweiz und Zeppelin Russland OOO, Moskau, Russland.<br />
5) Anteile werden gehalten von Zeppelin Silos & Systems <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen.<br />
6) Anteile werden gehalten von Zeppelin Silos & Systems <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen und Zeppelin Materials Handling <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen.<br />
IV. Konsolidierungsgrundsätze<br />
Für Unternehmenserwerbe bis zum 31. Dezember<br />
2000 erfolgte die Kapitalkonsolidierung<br />
grundsätzlich nach der Buchwertmethode<br />
(§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) zum Erwerbszeitpunkt<br />
bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Einbeziehung der Tochterunternehmen in den<br />
Konzernabschluss. Ein im Geschäftsjahr 1998<br />
erstmals in den Konzernabschluss einbezogenes<br />
brasilianisches Tochterunternehmen wurde<br />
nach der Neubewertungsmethode (§ 301<br />
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB) zum Erwerbszeitpunkt<br />
konsolidiert, um die im landesrechtlichen<br />
Abschluss durchgeführte Neubewertung<br />
des Anlagevermögens auch für Konsolidierungszwecke<br />
zu nutzen.<br />
Für Unternehmenserwerbe seit dem 1. Januar<br />
2001 erfolgt die Kapitalkonsolidierung generell<br />
nach der Neubewertungsmethode zum<br />
Erwerbszeitpunkt.<br />
Soweit im Rahmen der Erstkonsolidierung nach<br />
der Buchwertmethode ein aktiver Unterschiedsbetrag<br />
entstand, wurde dieser einzelnen Vermögensgegenständen<br />
der Tochtergesellschaften<br />
insoweit zugeordnet, als deren Wert höher als<br />
der Wertansatz im Einzelabschluss war. Ein<br />
danach verbleibender Unterschiedsbetrag oder<br />
ein bei Anwendung der Neubewertungsmethode<br />
entstehender aktiver Unterschiedsbetrag<br />
wurde als Firmenwert behandelt und grund-<br />
sätzlich gemäß § 309 Abs. 1 Satz 1 HGB abgeschrieben<br />
bzw. mit Gewinnrücklagen des Konzerns<br />
verrechnet.<br />
Bei der im Jahr 2007 erfolgten Erstkonsolidierung<br />
von zwei ausländischen Gesellschaften sind<br />
aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR<br />
62 entstanden, die mit den Gewinnrücklagen des<br />
Konzerns verrechnet wurden. Die Erstkonsolidierung<br />
wurde zum 1. Januar 2007 vorgenommen.<br />
Im Zuge des mit Wirkung zum 1. Dezember<br />
2007 vollzogenen Erwerbs der restlichen<br />
Geschäftsanteile an einer weiteren ausländischen<br />
Gesellschaft ist ein aktiver (Teil-) Unterschiedsbetrag<br />
in Höhe von TEUR 3.014 entstanden.<br />
Dieser (Teil-) Unterschiedsbetrag wird<br />
ab dem 1. Dezember 2007 planmäßig über<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />
Die Anteile Dritter am Eigenkapital und Jahresergebnis<br />
sind in der Bilanz unter "Anteile anderer<br />
Gesellschafter" bzw. in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung unter "Anderen Gesellschaftern<br />
zustehendes Ergebnis" ausgewiesen. Der in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Anderen<br />
Gesellschaftern zustehendes Ergebnis" ausgewiesene<br />
Betrag ergibt sich aus der Verrechnung<br />
von Gewinnen in Höhe von TEUR 1.869<br />
(Vj. TEUR 1.323) und Verlusten in Höhe von<br />
TEUR 556 (Vj. TEUR 1.091).<br />
Der Bilanzgewinn der <strong>ZEPPELIN</strong> <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen,<br />
wird im Einzel- und Konzernab-<br />
Zeppelin <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />
Konzern-Lagebericht<br />
Konzern-Abschluss<br />
Bestätigungsvermerk<br />
schluss in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Verrechnung<br />
der erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
sowie der Jahresergebnisse<br />
der einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt<br />
über die anderen Gewinnrücklagen.<br />
Im Konzernabschluss werden die Anteile an<br />
einem Unternehmen "at equity" bewertet. Zur<br />
Anwendung kommt dabei die Buchwertmethode<br />
gemäß § 312 Abs. 1 Nr. 1 HGB zum Zeitpunkt<br />
der erstmaligen Einbeziehung. Auf eine<br />
Fortschreibung des Wertansatzes wurde im<br />
Geschäftsjahr verzichtet, da der Buchwertansatz<br />
in der Nähe des anteiligen Eigenkapitals<br />
des assoziierten Unternehmens liegt.<br />
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen<br />
konsolidierten Unternehmen weggelassen.<br />
Differenzen wurden teilweise erfolgswirksam,<br />
teilweise erfolgsneutral behandelt.<br />
Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen<br />
Unternehmen wurden gegeneinander<br />
aufgerechnet bzw. umgegliedert.<br />
Beim Sachanlage- und Vorratsvermögen wurden<br />
vorhandene Zwischenergebnisse eliminiert.<br />
Aufgrund erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />
werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
aktive latente Steuern abgegrenzt.<br />
Von der Möglichkeit der Bilanzierung<br />
aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB<br />
wurde kein Gebrauch gemacht.<br />
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