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Geschäftsbericht laden - ZEPPELIN GmbH

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Konzern-Abschluss<br />

NICHT EINBEZOGENE UNTERNEHMEN<br />

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe der Anteile Eigenkapital Jahresergebnis<br />

am Kapital in % 1) Nach § 296 HGB nicht einbezogene Unternehmen<br />

TEUR TEUR<br />

Rentas <strong>GmbH</strong> Werkzeugvermietung und Service, Essen 100 2) 1 19<br />

Phoenix-Zeppelin Ukraine Ltd., Kiew/Ukraine 85 3) -58 -7<br />

COMATIC spol. S r.o., Olomouc/Tschechien 85 3) 1.021 198<br />

Zeppelin-Körös-Spedit Kft., Budapest/Ungarn 42,5 3) 84 36<br />

Zeppelin Central Asia Machinery LLC., Taschkent/Usbekistan 100 4) 30 -1<br />

Zeppelin Systems Limited, Nottingham/Großbritannien 100 5) 669 -13<br />

DIMA service for plant engineering s r.o., Bratislava/Slowakei 100 6) 87 42<br />

Sonstige Beteiligungen<br />

CZ LOKO a. s., Ceská Trebová/Tschechien 41,7 3) 14.839 906<br />

1) Mittelbar und unmittelbar.<br />

2) Anteile werden gehalten von MVS Zeppelin <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Garching bei München<br />

3) Anteile werden gehalten von Phoenix-Zeppelin spol. sr.o., Modletice bei Prag/Tschechien.<br />

4) Anteile werden gehalten von Zeppelin International AG, Zug/Schweiz und Zeppelin Russland OOO, Moskau, Russland.<br />

5) Anteile werden gehalten von Zeppelin Silos & Systems <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen.<br />

6) Anteile werden gehalten von Zeppelin Silos & Systems <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen und Zeppelin Materials Handling <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen.<br />

IV. Konsolidierungsgrundsätze<br />

Für Unternehmenserwerbe bis zum 31. Dezember<br />

2000 erfolgte die Kapitalkonsolidierung<br />

grundsätzlich nach der Buchwertmethode<br />

(§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) zum Erwerbszeitpunkt<br />

bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Einbeziehung der Tochterunternehmen in den<br />

Konzernabschluss. Ein im Geschäftsjahr 1998<br />

erstmals in den Konzernabschluss einbezogenes<br />

brasilianisches Tochterunternehmen wurde<br />

nach der Neubewertungsmethode (§ 301<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB) zum Erwerbszeitpunkt<br />

konsolidiert, um die im landesrechtlichen<br />

Abschluss durchgeführte Neubewertung<br />

des Anlagevermögens auch für Konsolidierungszwecke<br />

zu nutzen.<br />

Für Unternehmenserwerbe seit dem 1. Januar<br />

2001 erfolgt die Kapitalkonsolidierung generell<br />

nach der Neubewertungsmethode zum<br />

Erwerbszeitpunkt.<br />

Soweit im Rahmen der Erstkonsolidierung nach<br />

der Buchwertmethode ein aktiver Unterschiedsbetrag<br />

entstand, wurde dieser einzelnen Vermögensgegenständen<br />

der Tochtergesellschaften<br />

insoweit zugeordnet, als deren Wert höher als<br />

der Wertansatz im Einzelabschluss war. Ein<br />

danach verbleibender Unterschiedsbetrag oder<br />

ein bei Anwendung der Neubewertungsmethode<br />

entstehender aktiver Unterschiedsbetrag<br />

wurde als Firmenwert behandelt und grund-<br />

sätzlich gemäß § 309 Abs. 1 Satz 1 HGB abgeschrieben<br />

bzw. mit Gewinnrücklagen des Konzerns<br />

verrechnet.<br />

Bei der im Jahr 2007 erfolgten Erstkonsolidierung<br />

von zwei ausländischen Gesellschaften sind<br />

aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR<br />

62 entstanden, die mit den Gewinnrücklagen des<br />

Konzerns verrechnet wurden. Die Erstkonsolidierung<br />

wurde zum 1. Januar 2007 vorgenommen.<br />

Im Zuge des mit Wirkung zum 1. Dezember<br />

2007 vollzogenen Erwerbs der restlichen<br />

Geschäftsanteile an einer weiteren ausländischen<br />

Gesellschaft ist ein aktiver (Teil-) Unterschiedsbetrag<br />

in Höhe von TEUR 3.014 entstanden.<br />

Dieser (Teil-) Unterschiedsbetrag wird<br />

ab dem 1. Dezember 2007 planmäßig über<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Die Anteile Dritter am Eigenkapital und Jahresergebnis<br />

sind in der Bilanz unter "Anteile anderer<br />

Gesellschafter" bzw. in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung unter "Anderen Gesellschaftern<br />

zustehendes Ergebnis" ausgewiesen. Der in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Anderen<br />

Gesellschaftern zustehendes Ergebnis" ausgewiesene<br />

Betrag ergibt sich aus der Verrechnung<br />

von Gewinnen in Höhe von TEUR 1.869<br />

(Vj. TEUR 1.323) und Verlusten in Höhe von<br />

TEUR 556 (Vj. TEUR 1.091).<br />

Der Bilanzgewinn der <strong>ZEPPELIN</strong> <strong>GmbH</strong>, Friedrichshafen,<br />

wird im Einzel- und Konzernab-<br />

Zeppelin <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />

Konzern-Lagebericht<br />

Konzern-Abschluss<br />

Bestätigungsvermerk<br />

schluss in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Verrechnung<br />

der erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

sowie der Jahresergebnisse<br />

der einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt<br />

über die anderen Gewinnrücklagen.<br />

Im Konzernabschluss werden die Anteile an<br />

einem Unternehmen "at equity" bewertet. Zur<br />

Anwendung kommt dabei die Buchwertmethode<br />

gemäß § 312 Abs. 1 Nr. 1 HGB zum Zeitpunkt<br />

der erstmaligen Einbeziehung. Auf eine<br />

Fortschreibung des Wertansatzes wurde im<br />

Geschäftsjahr verzichtet, da der Buchwertansatz<br />

in der Nähe des anteiligen Eigenkapitals<br />

des assoziierten Unternehmens liegt.<br />

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen<br />

konsolidierten Unternehmen weggelassen.<br />

Differenzen wurden teilweise erfolgswirksam,<br />

teilweise erfolgsneutral behandelt.<br />

Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen<br />

Unternehmen wurden gegeneinander<br />

aufgerechnet bzw. umgegliedert.<br />

Beim Sachanlage- und Vorratsvermögen wurden<br />

vorhandene Zwischenergebnisse eliminiert.<br />

Aufgrund erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />

werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

aktive latente Steuern abgegrenzt.<br />

Von der Möglichkeit der Bilanzierung<br />

aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB<br />

wurde kein Gebrauch gemacht.<br />

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