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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

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wird in der Anfangsphase ein intensives Beratungsgespräch<br />

mit dem Vorhabenträger<br />

geführt. In diesem Beratungsgespräch werden<br />

i.d.R. zeitliche Rahmendaten, die voraussichtlich<br />

zu erstellenden Planunterlagen und der<br />

Umfang der voraussichtlich zu beteiligenden<br />

Fachämter abgeklärt. Dies soll den Vorhabenträger<br />

kurzfristig in die Lage versetzten, eine<br />

wirtschaftliche und zeitliche Risikokalkulation<br />

des Projektes vornehmen zu können.<br />

Im Folgenden wird die vom Vorhabenträger<br />

eingereichte Projektbeschreibung des Vorhabens<br />

inklusive eines Planentwurfes, koordiniert<br />

durch das Stadtplanungsamt, mit allen voraussichtlich<br />

betroffenen Fachämtern parallel<br />

vorabgestimmt. Als Ergebnis erhält der<br />

Vorhabenträger innerhalb von vier bis sechs<br />

Wochen eine – unverbindliche – Aussage zur<br />

grundsätzlichen Machbarkeit des Projektes.<br />

Dadurch ist sichergestellt, dass der Vorhabenträger<br />

bereits nach rund zwei Monaten einen<br />

Überblick über das noch durchzuführende<br />

Bauleitplanverfahren gewinnt, ohne bis<br />

dato große Summen investieren zu müssen<br />

und das Planungsrisiko einschätzen kann.<br />

Schritt 2<br />

Im Anschluss an das durchgeführte Vorverfahren<br />

wird das formelle Verfahren zur Aufstellung<br />

eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

dadurch eingeleitet, dass der<br />

Vorhabenträger bei der Stadt Mülheim an der<br />

Ruhr die Einleitung des VBB beantragt (§ 12<br />

Abs.2 BauGB). <strong>Der</strong> Antrag muss eine vorabgestimmte<br />

Darlegung des geplanten Vorhabens<br />

und der Erschließungsmaßnahmen anhand<br />

eines Lageplanes nebst Begründung<br />

und Zeitplanung enthalten. Im Rahmen der<br />

Feststellung der wirtschaftlichen Eignung hat<br />

der Vorhabenträger seine Bonität nachzuweisen.<br />

Verwaltungsseitig wird nun auf Basis des eingereichten<br />

Antrages festgestellt, ob die recht-<br />

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

lichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines<br />

<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

vorliegen und ob das Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan<br />

sowie den sonstigen städtebaulichen<br />

Zielvorstellungen und Konzepten<br />

übereinstimmt.<br />

Schritt 3<br />

In diesem Schritt ist zwischen dem normalen<br />

und dem beschleunigten Verfahren zur Aufstellung<br />

des VBB zu unterscheiden.<br />

Normales Verfahren<br />

Fällt die oben beschriebene Prüfung positiv<br />

aus, wird das sog. „Scoping“ durchgeführt,<br />

um Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad<br />

der Umweltprüfung zu erhalten.<br />

Hierzu werden die betroffenen Fachämter sowie<br />

ggf. erkennbar betroffene externe Behörden<br />

(z.B. Bezirksregierung Düsseldorf, Wasserverband)<br />

im Rahmen eines Erörterungstermins<br />

oder schriftlich aufgefordert, ihre jeweiligen<br />

umweltrelevanten Belange im Hinblick<br />

auf den zu erstellenden Umweltbericht mitzuteilen.<br />

Ggf. ist dieses „Scoping“ bereits im<br />

Schritt 1 durch die Vorabstimmung – zumindest<br />

teilweise – erfolgt.<br />

Beschleunigtes Verfahren<br />

In diesem Schritt erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen<br />

für die Anwendung des beschleunigten<br />

Verfahrens gem. § 13a BauGB<br />

(vgl. Verfahren).<br />

Handelt es sich um einen <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung in<br />

dem eine zulässige Grundfläche i.S.v. § 19<br />

Abs.2 BauNVO von weniger als 20.000 m²<br />

festgesetzt wird ist eine Umweltprüfung und<br />

damit das Scoping nicht erforderlich.<br />

Wird hingegen eine zulässige Grundfläche<br />

von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m²<br />

festgesetzt, erfolgt in diesem Schritt eine überschlägige<br />

Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

unter Berücksichtigung verschiedener in Anlage<br />

2 zum BauGB aufgeführten Kriterien. An<br />

DAS AUFSTELLUNGSVERFAHREN ⏐ 13

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