Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
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wird in der Anfangsphase ein intensives Beratungsgespräch<br />
mit dem Vorhabenträger<br />
geführt. In diesem Beratungsgespräch werden<br />
i.d.R. zeitliche Rahmendaten, die voraussichtlich<br />
zu erstellenden Planunterlagen und der<br />
Umfang der voraussichtlich zu beteiligenden<br />
Fachämter abgeklärt. Dies soll den Vorhabenträger<br />
kurzfristig in die Lage versetzten, eine<br />
wirtschaftliche und zeitliche Risikokalkulation<br />
des Projektes vornehmen zu können.<br />
Im Folgenden wird die vom Vorhabenträger<br />
eingereichte Projektbeschreibung des Vorhabens<br />
inklusive eines Planentwurfes, koordiniert<br />
durch das Stadtplanungsamt, mit allen voraussichtlich<br />
betroffenen Fachämtern parallel<br />
vorabgestimmt. Als Ergebnis erhält der<br />
Vorhabenträger innerhalb von vier bis sechs<br />
Wochen eine – unverbindliche – Aussage zur<br />
grundsätzlichen Machbarkeit des Projektes.<br />
Dadurch ist sichergestellt, dass der Vorhabenträger<br />
bereits nach rund zwei Monaten einen<br />
Überblick über das noch durchzuführende<br />
Bauleitplanverfahren gewinnt, ohne bis<br />
dato große Summen investieren zu müssen<br />
und das Planungsrisiko einschätzen kann.<br />
Schritt 2<br />
Im Anschluss an das durchgeführte Vorverfahren<br />
wird das formelle Verfahren zur Aufstellung<br />
eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
dadurch eingeleitet, dass der<br />
Vorhabenträger bei der Stadt Mülheim an der<br />
Ruhr die Einleitung des VBB beantragt (§ 12<br />
Abs.2 BauGB). <strong>Der</strong> Antrag muss eine vorabgestimmte<br />
Darlegung des geplanten Vorhabens<br />
und der Erschließungsmaßnahmen anhand<br />
eines Lageplanes nebst Begründung<br />
und Zeitplanung enthalten. Im Rahmen der<br />
Feststellung der wirtschaftlichen Eignung hat<br />
der Vorhabenträger seine Bonität nachzuweisen.<br />
Verwaltungsseitig wird nun auf Basis des eingereichten<br />
Antrages festgestellt, ob die recht-<br />
STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
lichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines<br />
<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
vorliegen und ob das Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan<br />
sowie den sonstigen städtebaulichen<br />
Zielvorstellungen und Konzepten<br />
übereinstimmt.<br />
Schritt 3<br />
In diesem Schritt ist zwischen dem normalen<br />
und dem beschleunigten Verfahren zur Aufstellung<br />
des VBB zu unterscheiden.<br />
Normales Verfahren<br />
Fällt die oben beschriebene Prüfung positiv<br />
aus, wird das sog. „Scoping“ durchgeführt,<br />
um Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad<br />
der Umweltprüfung zu erhalten.<br />
Hierzu werden die betroffenen Fachämter sowie<br />
ggf. erkennbar betroffene externe Behörden<br />
(z.B. Bezirksregierung Düsseldorf, Wasserverband)<br />
im Rahmen eines Erörterungstermins<br />
oder schriftlich aufgefordert, ihre jeweiligen<br />
umweltrelevanten Belange im Hinblick<br />
auf den zu erstellenden Umweltbericht mitzuteilen.<br />
Ggf. ist dieses „Scoping“ bereits im<br />
Schritt 1 durch die Vorabstimmung – zumindest<br />
teilweise – erfolgt.<br />
Beschleunigtes Verfahren<br />
In diesem Schritt erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen<br />
für die Anwendung des beschleunigten<br />
Verfahrens gem. § 13a BauGB<br />
(vgl. Verfahren).<br />
Handelt es sich um einen <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung in<br />
dem eine zulässige Grundfläche i.S.v. § 19<br />
Abs.2 BauNVO von weniger als 20.000 m²<br />
festgesetzt wird ist eine Umweltprüfung und<br />
damit das Scoping nicht erforderlich.<br />
Wird hingegen eine zulässige Grundfläche<br />
von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m²<br />
festgesetzt, erfolgt in diesem Schritt eine überschlägige<br />
Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
unter Berücksichtigung verschiedener in Anlage<br />
2 zum BauGB aufgeführten Kriterien. An<br />
DAS AUFSTELLUNGSVERFAHREN ⏐ 13