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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

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Präambel<br />

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

<strong>Der</strong> Vorhabenträger plant, die Grundstücke Gemarkung ..., Flur ..., Flurstücke ... einer städtebaulich<br />

geordneten Bebauung zuzuführen. Die Größe des Vorhabengebietes beträgt ca. ... qm.<br />

Es liegt im gemeinsamen Interesse der Vertragspartner, dass auf dem Gelände zeitnah ein städtebauliches<br />

Konzept einer Wohnbebauung realisiert wird.<br />

Die Anzahl der Wohneinheiten beträgt insgesamt ... . Es sind ... Doppelhäuser mit Garagen geplant.<br />

Die Erschließung erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen, bzw. einen privaten Erschließungsweg.<br />

Die vorgesehene Bebauung findet die Zustimmung der Stadt Mülheim an der Ruhr.<br />

Für die Absicherung der Durchführung der Maßnahmen ist dieser Durchführungsvertrag erforderlich.<br />

Rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006<br />

(BGBl. I S. 3316).<br />

Teil I<br />

Allgemeines<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1.0 Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

„...(v)“ entsprechend seiner Festsetzungen in der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen<br />

und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) sowie den Regelungen dieses Vertrages.<br />

2.0 <strong>Der</strong> Vertrag umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes,<br />

der Bestandteil des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es „...(v)“ ist und betrifft folgende<br />

Grundstücke:<br />

Gemarkung ...<br />

Flur ...<br />

Flurstücke ...<br />

3.0 <strong>Der</strong> Vorhabenträger erwirbt die Grundstücksflächen des Vorhabengebietes durch Kaufvertrag.<br />

<strong>Der</strong> Vorhabenträger ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des Durchführungsvertrages über die oben<br />

bezeichneten Grundstücke verfügungsberechtigt. Er ist bereit und in der Lage, die auf den<br />

Grundstücksflächen vorgesehenen Vorhaben entsprechend den Festsetzungen des <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es und des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb einer Frist<br />

(siehe § 3 Durchführungsverpflichtung) zu realisieren.<br />

ANHANG – A 10 ⏐ 71

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