Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
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schutz, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau)<br />
durchführen.<br />
Anzumerken ist ferner, dass der <strong>vorhabenbezogene</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> im Gegensatz zum<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> nach § 8 BauGB entschädigungslos<br />
aufgehoben werden kann, wenn das<br />
Vorhaben nicht innerhalb der vereinbarten<br />
Frist durchgeführt wird. Die Aufhebung des<br />
<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es aus<br />
diesem Grund ist im vereinfachten Verfahren<br />
nach § 13 BauGB möglich.<br />
Rechtliche und fachliche<br />
Voraussetzungen<br />
Die Aufstellung eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es ist an die folgenden Voraussetzungen<br />
gekoppelt:<br />
Es muss ein Planerfordernis im Sinne des<br />
§ 1 Abs.3 BauGB für die Aufstellung eines<br />
<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
gegeben sein. D.h. der <strong>vorhabenbezogene</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> ist aufzustellen<br />
sobald und soweit es für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />
ist. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung<br />
eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
besteht nicht.<br />
<strong>Der</strong> <strong>vorhabenbezogene</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP)<br />
bzw. aus dem regionalen Flächennutzungsplan<br />
(RFNP) zu entwickeln. Eine<br />
Teiländerung des FNP bzw. RFNP ist im<br />
Einzelfall möglich.<br />
<strong>Der</strong> Vorhabenträger muss zur Durchführung<br />
des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen<br />
bereit und in der Lage<br />
sein. „In der Lage sein“ bedeutet zum einen,<br />
dass der Vorhabenträger die notwendige<br />
finanzielle Bonität für die Realisierung<br />
des geplanten Projektes besitzt.<br />
Zum anderen ist hierunter die sog. Verfügungsberechtigung<br />
des Vorhabenträgers<br />
STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
über die Grundstücke im Bereich des<br />
Vorhaben- und Erschließungsplanes zu<br />
verstehen. Diese Verfügungsberechtigung<br />
liegt vor, wenn der Vorhabenträger die<br />
privatrechtliche Baubefugnis hinsichtlich<br />
der VBB-Grundstücke z.B. als Eigentümer<br />
oder Erbbauberechtigter hat. Ausreichend<br />
ist auch eine Vormerkung im Grundbuch<br />
zur Sicherung von Ansprüchen auf Eigentumsübertragung<br />
zugunsten des<br />
<br />
Vorhabenträgers oder ein langfristiger<br />
Pachtvertrag. Im Einzelfall kann ferner der<br />
Abschluss eines notariellen Kaufvertrages<br />
genügen.<br />
<strong>Der</strong> Vorhabenträger hat einen mit der<br />
Gemeinde abgestimmten Plan zur<br />
<br />
Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen<br />
(Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan) vorzulegen.<br />
<strong>Der</strong> Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens<br />
ist in Anlehnung an das im<br />
Anhang A 2 abgedruckte Muster zu stellen.<br />
<strong>Der</strong> Vorhabenträger muss sich zur<br />
<br />
Durchführung des Planes innerhalb einer<br />
bestimmten Frist und zur ganzen oder<br />
teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten<br />
vor dem Satzungsbeschluss<br />
über den <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> vertraglich verpflichten<br />
(Durchführungsvertrag; vgl. Muster in Anhang<br />
A 6).<br />
Das Vorhaben muss auch mit den städtebaulichen<br />
Grundsätzen des § 1 Abs.4 bis<br />
6 BauGB sowie den Belangen des Umweltschutzes<br />
gemäß des § 1a BauGB vereinbar<br />
sein, wobei insbesondere das Gebot<br />
der gerechten Abwägung privater und<br />
öffentlicher Belange gegeneinander und<br />
untereinander zu beachten ist.<br />
Die aufgeführten Punkte sind aus den materiellen<br />
Grundlagen für die Aufstellung eines<br />
VBB abgeleitet. Die Stadt Mülheim an der<br />
Ruhr unterstützt den Vorhabenträger in Ver-<br />
DER VORHABENBEZOGENE BEBAUUNGSPLAN ⏐ 8