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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

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schutz, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau)<br />

durchführen.<br />

Anzumerken ist ferner, dass der <strong>vorhabenbezogene</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> im Gegensatz zum<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> nach § 8 BauGB entschädigungslos<br />

aufgehoben werden kann, wenn das<br />

Vorhaben nicht innerhalb der vereinbarten<br />

Frist durchgeführt wird. Die Aufhebung des<br />

<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es aus<br />

diesem Grund ist im vereinfachten Verfahren<br />

nach § 13 BauGB möglich.<br />

Rechtliche und fachliche<br />

Voraussetzungen<br />

Die Aufstellung eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es ist an die folgenden Voraussetzungen<br />

gekoppelt:<br />

Es muss ein Planerfordernis im Sinne des<br />

§ 1 Abs.3 BauGB für die Aufstellung eines<br />

<strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

gegeben sein. D.h. der <strong>vorhabenbezogene</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> ist aufzustellen<br />

sobald und soweit es für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />

ist. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung<br />

eines <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

besteht nicht.<br />

<strong>Der</strong> <strong>vorhabenbezogene</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />

ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP)<br />

bzw. aus dem regionalen Flächennutzungsplan<br />

(RFNP) zu entwickeln. Eine<br />

Teiländerung des FNP bzw. RFNP ist im<br />

Einzelfall möglich.<br />

<strong>Der</strong> Vorhabenträger muss zur Durchführung<br />

des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen<br />

bereit und in der Lage<br />

sein. „In der Lage sein“ bedeutet zum einen,<br />

dass der Vorhabenträger die notwendige<br />

finanzielle Bonität für die Realisierung<br />

des geplanten Projektes besitzt.<br />

Zum anderen ist hierunter die sog. Verfügungsberechtigung<br />

des Vorhabenträgers<br />

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

über die Grundstücke im Bereich des<br />

Vorhaben- und Erschließungsplanes zu<br />

verstehen. Diese Verfügungsberechtigung<br />

liegt vor, wenn der Vorhabenträger die<br />

privatrechtliche Baubefugnis hinsichtlich<br />

der VBB-Grundstücke z.B. als Eigentümer<br />

oder Erbbauberechtigter hat. Ausreichend<br />

ist auch eine Vormerkung im Grundbuch<br />

zur Sicherung von Ansprüchen auf Eigentumsübertragung<br />

zugunsten des<br />

<br />

Vorhabenträgers oder ein langfristiger<br />

Pachtvertrag. Im Einzelfall kann ferner der<br />

Abschluss eines notariellen Kaufvertrages<br />

genügen.<br />

<strong>Der</strong> Vorhabenträger hat einen mit der<br />

Gemeinde abgestimmten Plan zur<br />

<br />

Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen<br />

(Vorhaben- und<br />

Erschließungsplan) vorzulegen.<br />

<strong>Der</strong> Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens<br />

ist in Anlehnung an das im<br />

Anhang A 2 abgedruckte Muster zu stellen.<br />

<strong>Der</strong> Vorhabenträger muss sich zur<br />

<br />

Durchführung des Planes innerhalb einer<br />

bestimmten Frist und zur ganzen oder<br />

teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten<br />

vor dem Satzungsbeschluss<br />

über den <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> vertraglich verpflichten<br />

(Durchführungsvertrag; vgl. Muster in Anhang<br />

A 6).<br />

Das Vorhaben muss auch mit den städtebaulichen<br />

Grundsätzen des § 1 Abs.4 bis<br />

6 BauGB sowie den Belangen des Umweltschutzes<br />

gemäß des § 1a BauGB vereinbar<br />

sein, wobei insbesondere das Gebot<br />

der gerechten Abwägung privater und<br />

öffentlicher Belange gegeneinander und<br />

untereinander zu beachten ist.<br />

Die aufgeführten Punkte sind aus den materiellen<br />

Grundlagen für die Aufstellung eines<br />

VBB abgeleitet. Die Stadt Mülheim an der<br />

Ruhr unterstützt den Vorhabenträger in Ver-<br />

DER VORHABENBEZOGENE BEBAUUNGSPLAN ⏐ 8

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