Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
chen parzellieren zu lassen. Die Vermessungsarbeiten haben durch einen öffentlich-bestellten<br />
Vermessungsingenieur nach Vorgabe der Stadt, Ämter bzw. Eigenbetriebe zu erfolgen.<br />
2. Werden Abweichungen der Ausbaugrenzen von den Eigentumsgrenzen festgestellt, hat der<br />
Vorhabenträger sie auf seine Kosten zu bereinigen.<br />
3. Nach der Vermessung und dem Abschluss des Ausbaues sind Bestandspläne, soweit möglich<br />
auf Folie gezogen einzureichen, in denen sämtliche Straßeneinrichtungen einschließlich der im<br />
Straßenraum liegenden Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen dargestellt sind.<br />
4. Die Fertigstellung einzelner Erschließungsanlagen oder einzelner Teile von Erschließungsanlagen<br />
kann einvernehmlich zurückgestellt werden oder auf die Stadt übertragen werden, wenn es<br />
im Hinblick auf den Stand der Bebauung angebracht erscheint. Einzelheiten bedürfen einer besonderen<br />
schriftlichen Vereinbarung. <strong>Der</strong> Vorhabenträger hat der Stadt die Kosten zu zahlen,<br />
die zum Zeitpunkt der Übernahme aufzuwenden wären. Nach der Erfüllung einer solchen Vereinbarung<br />
gilt die Anlage als fertig gestellt.<br />
5. Nach Fertigstellung der Abwasserbeseitigungsanlagen sind diese in Lage und Höhe von einem<br />
öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur nach den Vorgaben der Stadtentwässerung Mülheim<br />
an der Ruhr GmbH einzumessen.<br />
Die laut Leistungsbeschreibung zu erfassenden Lage- und Höhendaten sind in Form eines Kanalbestandes<br />
und als Dateien der Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr GmbH zu übergeben.<br />
Darüber hinaus sind die Anschlusspunkte der Hausanschlussleitungen und Straßenabläufe<br />
an den Sammelkanal einzumessen, in den Kanalbestandsplan aufzunehmen und als Dateien<br />
der Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr GmbH zu übergeben.<br />
§ 18 Abnahme der Erschließungsanlagen<br />
1. Mit der der Übernahme vorangehenden Abnahme der Erschließungsanlagen sind die Bestandspläne<br />
für die Erschließungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich der<br />
Nachweise über die Schadensfreiheit der Stadt zu übergeben. Weiter sind für sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
eine Kamerabefahrung und Muffendichtigkeitsprüfungen als Nachweis<br />
der Schadensfreiheit und Dichtigkeit durchführen zu lassen. Diese Leistungen werden auf Kosten<br />
des Vorhabenträgers durch die Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr GmbH beauftragt.<br />
Nach Feststellung der Mängelfreiheit werden die Erschließungsanlagen von der Stadt übernommen.<br />
Mit der Übernahme gehen die Unterhaltung und die Haftpflicht auf die Stadt über.<br />
Die Unterhaltung und Haftpflicht der Abwasserkanäle bis jeweils zur Straßenmitte (Hauptkanal)<br />
bleiben beim Vorhabenträger bzw. beim Grundstückserwerber.<br />
2. Sind die Anlagen nicht rechtzeitig hergestellt oder werden die bei der Abnahme festgestellten<br />
Mängel nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Abnahme beseitigt, ist die Stadt nach Ablauf<br />
der Frist berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Vorhabenträgers ausführen zu lassen. Nach<br />
Beseitigung der Mängel ist die Abnahme zu wiederholen.<br />
3. Die Herstellungskosten für die zur öffentlichen Nutzung bestimmten Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
sind der Stadt zu benennen.<br />
ANHANG – A 10 ⏐ 78