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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

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Hinweis:<br />

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

A 10 – VBB: Zusammenfassende Erklärung (Muster)<br />

Das nachfolgende Muster ist zwingend den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalls anzupassen.<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

Dem <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> ist gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine zusammenfassende<br />

Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse<br />

der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften,<br />

in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten erstellt wurde.<br />

Bei dem <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> „...(v)“ handelt es sich um die Änderung des bereits in<br />

Kraft getreten <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es „...(v)“. <strong>Der</strong> Rat der Stadt hat am ... den Satzungsbeschluss<br />

für diesen <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> „...(v)“ gefasst. Mit seiner Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr am ... ist dieser <strong>vorhabenbezogene</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />

in Kraft getreten.<br />

Aufgrund..................................... beschlossen, den Vollzug des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

....................auszusetzen. ..............................................Die grundsätzliche Bebaubarkeit<br />

des gesamten Grundstückes wurde ................nicht angezweifelt.<br />

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage hat der Investor mit Schreiben vom ... ein geändertes Bebauungskonzept,<br />

............................., vorgelegt und die Änderung des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

beantragt.<br />

Die Vorhabenträgerin wird zukünftig nicht mehr das gesamte Plangebiet entwickeln, so dass sich die<br />

Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes von der des Plangebietes unterscheidet.<br />

2. Berücksichtigung der Umweltbelange<br />

Auf Basis der Umweltprüfung werden die ermittelten und bewerteten Umweltbelange im Umweltbericht,<br />

Teil B der Begründung, dargelegt. Mit Hilfe der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)<br />

angewandten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurden die für den Eingriff notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />

erarbeitet.<br />

Die Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt nach wie vor auf der Grundlage des<br />

Bestandes zur Zeit der Aufstellung der Ursprungsplanung von 2005.<br />

ANHANG – A 10 ⏐ 82

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