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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

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STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen,<br />

ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten<br />

Flächen möglich ist.<br />

In dem vom Rat der Stadt beschlossenen neuen Flächennutzungsplan, der zur Zeit der Bezirksregierung<br />

zur Genehmigung vorliegt, ist das Vorhabengebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Die planerische<br />

Abwägung hat daher bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes stattgefunden. Des<br />

Weiteren ist anzumerken, dass der Geltungsbereich des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

„...(v)“ im Innenbereich liegt und damit die bauliche Entwicklung des Vorhabengebietes den Anforderungen<br />

des Gesetzgebers entspricht, wonach gemäß § 1 a BauGB vor Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen,<br />

vorrangig Innenbereiche zu entwickeln sind.<br />

Zu den schutzwürdigen Böden im Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr gehören gemäß der Karte<br />

"Schutzwürdige Böden Nordrhein-Westfalen" u.a. Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als<br />

Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Hierzu zählen auch die im Vorhabengebiet vorkommenden<br />

Gley-Braunerden.<br />

Das Vorhabengebiet ist jedoch in der Vergangenheit nicht für landwirtschaftliche Ertragszwecke genutzt<br />

worden. Auf Grund der dicht besiedelten Umgebung und der nur ... m² großen Gesamtfläche<br />

bietet sich diese Nutzung auch für die Zukunft nicht an.<br />

5.6 Altlasten<br />

Für das Vorhabengebiet liegen keine Hinweise auf eine Altlast / Altlastverdachtsfläche vor. In Vorbereitung<br />

auf die geplante Maßnahme wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Im Bereich der geplanten<br />

Neubauten sind 8 Rammkernsondierbohrungen und zwei mittelschwere Rammsondierungen<br />

niedergebracht worden.<br />

Die Auswertung der Laboruntersuchungen hat für das Vorhabengebiet keine Auffälligkeiten hinsichtlich<br />

möglicher Belastungen bzw. Verunreinigungen des Bodens ergeben.<br />

5.7 Entwässerung<br />

Das anfallende Schmutzwasser aus der geplanten Wohnbebauung soll in den vorhandenen Abwasserkanal<br />

in der ...straße eingeleitet werden.<br />

Das von den Dach- und Oberflächen der geplanten Einfamilienhäuser anfallende Niederschlagswasser<br />

soll über Rohrrigolenversickerungsanlagen innerhalb des Vorhabengebietes zur Versickerung<br />

gebracht werden. <strong>Der</strong> Wasserhaushalt dürfte sich innerhalb des Vorhabengebietes auf Grund dieser<br />

Zielsetzung gegenüber der derzeitigen Situation nicht wesentlich verändern.<br />

6. Alternativen<br />

In der näheren Umgebung des Vorhabengebietes sind Grünflächen und öffentliche Kinderspielplätze<br />

vorhanden. <strong>Der</strong> Bedarf an Eigenheimen für Familien ist im Stadtteil ... nach wie vor sehr hoch. Eine<br />

weitere Nutzung als Hausgärten ist nicht mehr erforderlich. Entsprechend der Zielsetzung der Stadt<br />

vorrangig die zur Verfügung stehenden Innenbereiche zu entwickeln, stellt der beschlossene neue<br />

Flächennutzungsplan das Vorhabengebiet als Wohnbaufläche dar.<br />

ANHANG – A 3 ⏐ 30

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