Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
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STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
3 Die Berücksichtigung von<br />
Umweltbelangen<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Die Bedeutung des Umweltschutzes im Rahmen<br />
der Bauleitplanung hat in den vergangen<br />
Jahren deutlich zugenommen, weshalb diese<br />
Belange im Rahmen des Leitfadens speziell<br />
thematisiert werden. Wesentliche Gründe für<br />
die Bedeutungszunahme sind die Anzeichen<br />
einer zumindest partiellen Überlastung des<br />
Naturhaushaltes, erhöhte Ansprüche an die<br />
Umweltqualität des Wohn- und Arbeitsumfeldes<br />
sowie gestiegene rechtliche Anforderungen.<br />
Letztere ergeben sich sowohl aus den<br />
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen,<br />
wie auch aus einer differenzierten Rechtsprechung.<br />
<strong>Der</strong> Umweltschutzgedanke ist zusätzlich zu<br />
den einschlägigen Fachgesetzen explizit in § 1<br />
Abs.5 BauGB verankert:<br />
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige<br />
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen<br />
auch in Verantwortung gegenüber<br />
künftigen Generationen miteinander in<br />
Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit<br />
dienende sozialgerechte Bodennutzung<br />
gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen,<br />
eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />
und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung<br />
für einen allgemeinen Klima-<br />
DIE BERÜCKSICHTIGUNG VON UMWELTBELANGEN ⏐ 19