Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
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STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
9. Flächen oder Maßnahmen bzw. Hinweise und Empfehlungen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Zur genauen Bestimmung der Eingriffs- und Ausgleichswerte wurde für das Plangebiet ein landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan erarbeitet. Dieser Begleitplan untersucht und bewertet den vorhandenen<br />
Naturraum und zeigt die durch die beabsichtigten Maßnahmen hervorgerufenen Auswirkungen<br />
auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild auf. <strong>Der</strong> Begleitplan enthält des Weiteren Empfehlungen<br />
zum Ausgleich, die textlich und in einem Maßnahmenplan definiert sind.<br />
Bei der Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichswerte wurden in der Planung keine Ausgleichsmaßnahmen<br />
in Ansatz gebracht. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden nach Rechtskraft<br />
des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es „...(v)“ bereits auf einer externen Fläche (... m²) innerhalb<br />
des Stadtgebietes durchgeführt (vgl. Umweltbericht Kapitel 2.4.1). Diese Kompensationsmaßnahmen<br />
werden nun dem <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> „...(v)“ zugeordnet.<br />
Aus städtebaulicher Sicht wird eine Bepflanzung und Gliederung des geplanten Wohnquartiers für<br />
förderlich erachtet. <strong>Der</strong> <strong>vorhabenbezogene</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> übernimmt daher die Empfehlungen aus<br />
dem landschaftspflegerischen Begleitplan wonach die Grundstücke mit lebenden geschnittenen Hecken<br />
eingegrünt und jeweils ein mittelkroniger Baum je Grundstück angepflanzt werden sollten.<br />
Um die versiegelungsbedingten Eingriffe in den Grundwasserhaushalt so gering wie möglich zu halten,<br />
wurden Festsetzungen aufgenommen, die den Anteil der Versiegelung in den Vorgärten auf maximal<br />
50% begrenzen. Zudem wurde festgesetzt, dass offene Stellplatzflächen, Zufahrten und Wege<br />
nur unter Verwendung wasserdurchlässiger Bodenaufbauten und Materialien (z.B. Ökopflaster, Rasenfugenpflaster,<br />
Rasengitter, Schotterrasen) zulässig sind.<br />
Des Weiteren sollten gemäß den Hinweisen zu den textlichen Festsetzungen unter II zum <strong>vorhabenbezogene</strong>n<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> Müllboxen und Carports mit Hecken- oder Kletterpflanzen begrünt werden.<br />
Diese Empfehlung soll zur Erhöhung des Grünanteils im Straßenraum und damit zur besseren<br />
Einbindung der PKW – Stellplätze und der Abfallbehälter im Wohnumfeld beitragen.<br />
10. Städtebauliche Kenndaten<br />
Nettobauland ca. ... m²<br />
Planstraße ca. ... m²<br />
Gesamtgröße des Plangebietes ca. ... m²<br />
Anzahl Wohneinheiten (WE) ...<br />
Privater Stellplatzschlüssel ...<br />
Anzahl private Stellplätze ...<br />
Besucherstellplätze 0,25 je WE = ...<br />
Größe des Vorhabengebietes ca. ... m²<br />
11. Kosten- und Realisierungsrahmen<br />
Die Kosten des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es trägt der Vorhabenträger.<br />
ANHANG – A 10 ⏐ 50