18.07.2013 Aufrufe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dieser Arbeitsteilung jedoch wiederum unbenommen.<br />

Die eingehenden Anregungen werden vom<br />

Stadtplanungsamt an den Vorhabenträger<br />

weitergeleitet und sind von diesem vorauszuwerten.<br />

Die Ergebnisse der Vorauswertung<br />

sind dem Stadtplanungsamt vorzulegen. Dieses<br />

prüft den VBB insbesondere auf Rechtssicherheit<br />

und Rechtsklarheit im Rahmen des<br />

Abwägungsgebotes.<br />

Wird der VBB nach der öffentlichen Auslegung<br />

geändert – sei es aufgrund der vorgebrachten<br />

Anregungen oder aufgrund von Plänen<br />

des Vorhabenträgers – so ist ggf. eine erneute<br />

Auslegung erforderlich. Diese kann jedoch<br />

evtl. in zeitlich verkürzter form oder im<br />

vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs.2<br />

BauGB durchgeführt werden. Zudem kann<br />

bestimmt werden, dass Anregungen nur zu<br />

geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht<br />

werden können.<br />

Schritt 12<br />

Vor dem Satzungsbeschluss muss zwingend<br />

der Abschluss des Durchführungsvertrages<br />

erfolgen. Dabei ist im Vorfeld der vom Vorhabenträger<br />

erarbeitete Vertragsentwurf mit der<br />

Stadt inhaltlich abzustimmen.<br />

Schritt 13<br />

Die Beschlussvorlage über die eingegangen<br />

Anregungen und für den Satzungsbeschluss<br />

erstellt das Stadtplanungsamt auf Basis der<br />

vom Vorhabenträger gelieferten, geprüften<br />

und ggf. überarbeiteten Unterlagen. Zu den<br />

erforderlichen Unterlagen zählen die zeichnerischen<br />

und textlichen Festsetzungen, die Begründung<br />

inklusive Umweltbericht (der Umweltbericht<br />

entfällt im beschleunigten Verfahren),<br />

die erstellten Gutachten, die Abwägung<br />

der Anregungen und der Durchführungsvertrag.<br />

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

Anfallende Repro-Arbeiten hat der Vorhabenträger<br />

zu erledigen oder die Kosten hierfür<br />

zu übernehmen.<br />

Nach Anhörung der Bezirksvertretung und einem<br />

positiven Votum des Planungsausschusses<br />

muss der Rat der Stadt schließlich nach<br />

pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, ob der<br />

VBB inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

als Satzung beschlossen wird. Ein Anspruch<br />

auf Fassung des Beschlusses besteht<br />

nicht (§ 1 Abs.3 BauGB).<br />

Schritt 14<br />

Nach § 10 Abs.2 BauGB sind Bebauungspläne<br />

unter besonderen Bedingungen bei der zuständigen<br />

Bezirksregierung zur Genehmigung<br />

vorzulegen. Die Genehmigung ist erforderlich,<br />

wenn<br />

kein FNP aufgestellt und der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

somit nicht aus diesem entwickelt<br />

wurde.<br />

der <strong>Bebauungsplan</strong> und der FNP im Parallelverfahren<br />

aufgestellt, geändert, ergänzt<br />

oder aufgehoben werden und der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> vor dem FNP bekannt<br />

gemacht wird.<br />

ein <strong>Bebauungsplan</strong> aufgestellt, geändert,<br />

ergänzt oder aufgehoben wird, bevor der<br />

FNP aufgestellt ist (vorzeitiger <strong>Bebauungsplan</strong>).<br />

Die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung<br />

übernimmt soweit erforderlich<br />

das Stadtplanungsamt.<br />

Schritt 15<br />

Normales Verfahren<br />

Dem <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> ist<br />

eine zusammenfassende Erklärung beizufügen<br />

über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />

und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund<br />

Behördenbeteiligung im VBB berücksichtigt<br />

wurden, und aus welchen Gründen der<br />

Plan nach Abwägung mit den geprüften, in<br />

Betracht kommenden anderweitigen Pla-<br />

DAS AUFSTELLUNGSVERFAHREN ⏐ 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!