Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dieser Arbeitsteilung jedoch wiederum unbenommen.<br />
Die eingehenden Anregungen werden vom<br />
Stadtplanungsamt an den Vorhabenträger<br />
weitergeleitet und sind von diesem vorauszuwerten.<br />
Die Ergebnisse der Vorauswertung<br />
sind dem Stadtplanungsamt vorzulegen. Dieses<br />
prüft den VBB insbesondere auf Rechtssicherheit<br />
und Rechtsklarheit im Rahmen des<br />
Abwägungsgebotes.<br />
Wird der VBB nach der öffentlichen Auslegung<br />
geändert – sei es aufgrund der vorgebrachten<br />
Anregungen oder aufgrund von Plänen<br />
des Vorhabenträgers – so ist ggf. eine erneute<br />
Auslegung erforderlich. Diese kann jedoch<br />
evtl. in zeitlich verkürzter form oder im<br />
vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs.2<br />
BauGB durchgeführt werden. Zudem kann<br />
bestimmt werden, dass Anregungen nur zu<br />
geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht<br />
werden können.<br />
Schritt 12<br />
Vor dem Satzungsbeschluss muss zwingend<br />
der Abschluss des Durchführungsvertrages<br />
erfolgen. Dabei ist im Vorfeld der vom Vorhabenträger<br />
erarbeitete Vertragsentwurf mit der<br />
Stadt inhaltlich abzustimmen.<br />
Schritt 13<br />
Die Beschlussvorlage über die eingegangen<br />
Anregungen und für den Satzungsbeschluss<br />
erstellt das Stadtplanungsamt auf Basis der<br />
vom Vorhabenträger gelieferten, geprüften<br />
und ggf. überarbeiteten Unterlagen. Zu den<br />
erforderlichen Unterlagen zählen die zeichnerischen<br />
und textlichen Festsetzungen, die Begründung<br />
inklusive Umweltbericht (der Umweltbericht<br />
entfällt im beschleunigten Verfahren),<br />
die erstellten Gutachten, die Abwägung<br />
der Anregungen und der Durchführungsvertrag.<br />
STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
Anfallende Repro-Arbeiten hat der Vorhabenträger<br />
zu erledigen oder die Kosten hierfür<br />
zu übernehmen.<br />
Nach Anhörung der Bezirksvertretung und einem<br />
positiven Votum des Planungsausschusses<br />
muss der Rat der Stadt schließlich nach<br />
pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, ob der<br />
VBB inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
als Satzung beschlossen wird. Ein Anspruch<br />
auf Fassung des Beschlusses besteht<br />
nicht (§ 1 Abs.3 BauGB).<br />
Schritt 14<br />
Nach § 10 Abs.2 BauGB sind Bebauungspläne<br />
unter besonderen Bedingungen bei der zuständigen<br />
Bezirksregierung zur Genehmigung<br />
vorzulegen. Die Genehmigung ist erforderlich,<br />
wenn<br />
kein FNP aufgestellt und der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
somit nicht aus diesem entwickelt<br />
wurde.<br />
der <strong>Bebauungsplan</strong> und der FNP im Parallelverfahren<br />
aufgestellt, geändert, ergänzt<br />
oder aufgehoben werden und der<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> vor dem FNP bekannt<br />
gemacht wird.<br />
ein <strong>Bebauungsplan</strong> aufgestellt, geändert,<br />
ergänzt oder aufgehoben wird, bevor der<br />
FNP aufgestellt ist (vorzeitiger <strong>Bebauungsplan</strong>).<br />
Die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung<br />
übernimmt soweit erforderlich<br />
das Stadtplanungsamt.<br />
Schritt 15<br />
Normales Verfahren<br />
Dem <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> ist<br />
eine zusammenfassende Erklärung beizufügen<br />
über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />
und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund<br />
Behördenbeteiligung im VBB berücksichtigt<br />
wurden, und aus welchen Gründen der<br />
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in<br />
Betracht kommenden anderweitigen Pla-<br />
DAS AUFSTELLUNGSVERFAHREN ⏐ 17