Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
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STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />
erwartenden Fahrbewegungen sind für die Angrenzer keine erheblichen Lärmbelastungen zu erwarten.<br />
Die Erschließung im Bereich der geplanten Doppelhausbebauung an der ...straße erfolgt unmittelbar<br />
von der nördlich angrenzenden ...straße. Die Bebauung im Innenbereich wird insgesamt von der zu<br />
errichtenden privaten Erschließungsstraße aus erschlossen.<br />
Gegenüber der Ursprungsplanung wurde im <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> „...(v)“ die Planstraße<br />
in ... Richtung, bis auf die Grenze des Flurstücks ... verschoben sowie auf die Errichtung einer<br />
Wendeanlage verzichtet. Mit der Verschiebung der Planstraße und dem Verzicht der Wendeanlage<br />
wird eine wesentliche Entlastung der Nachbarschaft erreicht.<br />
Die Bebauung ist entsprechend der umgebenden Struktur jeweils traufständig zur ...straße bzw. zur<br />
vorgelagerten Erschließungsfläche hin vorgesehen. Auf Grund der geänderten Erschließung und der<br />
reduzierten Anzahl der geplanten Gebäude wird die Bebauung soweit von den Nachbargrenzen abgerückt,<br />
dass im Innenbereich und in südlicher Richtung die Hausgärten der geplanten Bebauung an<br />
die vorhandenen Gärten der Nachbarn angrenzen. Die geplanten Hausgärten sind bis auf eine<br />
Doppelhausgruppe nach Süden ausgerichtet.<br />
Die vorliegende Planung ist unter Wahrung des nach wie vor im Stadtteil ... bestehenden Bedarfs an<br />
kostengünstigen Eigenheimen für Familien entwickelt worden.<br />
6. Inhalt des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung / Bauweise<br />
Entsprechend den Zielen der Planung sind im Plangebiet nur Wohngebäude zulässig.<br />
Für die geplante Bebauung wird die Bauweise mit den Hausformen ‚Einzelhäuser’‚ Doppelhäuser’<br />
und ‚Hausgruppe’ festgesetzt. Dies entspricht dem umliegenden Siedlungscharakter und ermöglicht<br />
die gewünschte Durchlässigkeit auch im Sinne der Klimaanalyse.<br />
6.2 Überbaubare Grundstücksfläche / Maß der baulichen Nutzung / Gestaltung<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Innerhalb<br />
des Plangebietes werden die gemäß § 17 BauNVO für Reine Wohngebiete / Allgemeine<br />
Wohngebiete bestimmten Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ: 0,4; GFZ: 0.8)<br />
nicht erreicht. Die Planung bleibt mit ... m² überbaubarer Grundstücksfläche weit unterhalb der zulässigen<br />
Flächengröße. Eine weitere Vergrößerung der Grundstücke ist rechtlich nicht begründbar<br />
und würde zudem den Zielen der Planung entgegenstehen, wonach an dem Standort die Voraussetzungen<br />
zur Errichtung von kostengünstigen Eigenheimen für Familien geschaffen werden sollen.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Rücksicht auf die Nachbarschaft so festgesetzt, dass<br />
die seitlichen Grenzabstände im hinteren Bereich des Plangebietes über das gesetzliche Maß von<br />
3,0 m hinaus gehen. Durch die großzügigen Grenzabstände entsteht ausreichend Platz zur Anpflanzung<br />
einer Hecke als Sichtschutz zwischen der Neubebauung und der vorhandenen Bebauung. Die<br />
Vorhabenträgerin wird zur Anpflanzung dieser lebenden Hecken entlang der ... Plangebietsgrenze<br />
innerhalb des Vorhabengebietes verpflichtet. Die Anpflanzung erfolgt in Absprache mit dem Umweltamt<br />
der Stadt Mülheim an der Ruhr. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag<br />
getroffen. Die Anpflanzung der Hecke im Bereich des Grundstückes außerhalb des Vorhaben-<br />
ANHANG – A 10 ⏐ 44