18.07.2013 Aufrufe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

erwartenden Fahrbewegungen sind für die Angrenzer keine erheblichen Lärmbelastungen zu erwarten.<br />

Die Erschließung im Bereich der geplanten Doppelhausbebauung an der ...straße erfolgt unmittelbar<br />

von der nördlich angrenzenden ...straße. Die Bebauung im Innenbereich wird insgesamt von der zu<br />

errichtenden privaten Erschließungsstraße aus erschlossen.<br />

Gegenüber der Ursprungsplanung wurde im <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong> „...(v)“ die Planstraße<br />

in ... Richtung, bis auf die Grenze des Flurstücks ... verschoben sowie auf die Errichtung einer<br />

Wendeanlage verzichtet. Mit der Verschiebung der Planstraße und dem Verzicht der Wendeanlage<br />

wird eine wesentliche Entlastung der Nachbarschaft erreicht.<br />

Die Bebauung ist entsprechend der umgebenden Struktur jeweils traufständig zur ...straße bzw. zur<br />

vorgelagerten Erschließungsfläche hin vorgesehen. Auf Grund der geänderten Erschließung und der<br />

reduzierten Anzahl der geplanten Gebäude wird die Bebauung soweit von den Nachbargrenzen abgerückt,<br />

dass im Innenbereich und in südlicher Richtung die Hausgärten der geplanten Bebauung an<br />

die vorhandenen Gärten der Nachbarn angrenzen. Die geplanten Hausgärten sind bis auf eine<br />

Doppelhausgruppe nach Süden ausgerichtet.<br />

Die vorliegende Planung ist unter Wahrung des nach wie vor im Stadtteil ... bestehenden Bedarfs an<br />

kostengünstigen Eigenheimen für Familien entwickelt worden.<br />

6. Inhalt des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung / Bauweise<br />

Entsprechend den Zielen der Planung sind im Plangebiet nur Wohngebäude zulässig.<br />

Für die geplante Bebauung wird die Bauweise mit den Hausformen ‚Einzelhäuser’‚ Doppelhäuser’<br />

und ‚Hausgruppe’ festgesetzt. Dies entspricht dem umliegenden Siedlungscharakter und ermöglicht<br />

die gewünschte Durchlässigkeit auch im Sinne der Klimaanalyse.<br />

6.2 Überbaubare Grundstücksfläche / Maß der baulichen Nutzung / Gestaltung<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Innerhalb<br />

des Plangebietes werden die gemäß § 17 BauNVO für Reine Wohngebiete / Allgemeine<br />

Wohngebiete bestimmten Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ: 0,4; GFZ: 0.8)<br />

nicht erreicht. Die Planung bleibt mit ... m² überbaubarer Grundstücksfläche weit unterhalb der zulässigen<br />

Flächengröße. Eine weitere Vergrößerung der Grundstücke ist rechtlich nicht begründbar<br />

und würde zudem den Zielen der Planung entgegenstehen, wonach an dem Standort die Voraussetzungen<br />

zur Errichtung von kostengünstigen Eigenheimen für Familien geschaffen werden sollen.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Rücksicht auf die Nachbarschaft so festgesetzt, dass<br />

die seitlichen Grenzabstände im hinteren Bereich des Plangebietes über das gesetzliche Maß von<br />

3,0 m hinaus gehen. Durch die großzügigen Grenzabstände entsteht ausreichend Platz zur Anpflanzung<br />

einer Hecke als Sichtschutz zwischen der Neubebauung und der vorhandenen Bebauung. Die<br />

Vorhabenträgerin wird zur Anpflanzung dieser lebenden Hecken entlang der ... Plangebietsgrenze<br />

innerhalb des Vorhabengebietes verpflichtet. Die Anpflanzung erfolgt in Absprache mit dem Umweltamt<br />

der Stadt Mülheim an der Ruhr. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag<br />

getroffen. Die Anpflanzung der Hecke im Bereich des Grundstückes außerhalb des Vorhaben-<br />

ANHANG – A 10 ⏐ 44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!