18.07.2013 Aufrufe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADT MÜLHEIM AN DER RUHR ⏐ STADTPLANUNGSAMT<br />

Die Versorgung des Vorhabengebietes mit Strom soll über neu herzustellende Anschlüsse über das<br />

von Seiten des Energieversorgers bestehende Netz von der ...straße erfolgen.<br />

Die Versorgung mit Heizenergie ist als Anschluss an das vorhandene Gasversorgungsnetz vorgesehen.<br />

Eine entsprechende Gasleitung liegt in der ...straße.<br />

Die Trinkwasserversorgung soll über das vorhandene Rohrleitungsnetz erfolgen. Eine entsprechende<br />

Versorgungsleitung liegt in der ...straße vor dem Plangebiet.<br />

4.2.5 Schmutzwasser<br />

Das anfallende Schmutzwasser aus der geplanten Wohnbebauung soll in den vorhandenen Abwasserkanal<br />

in der ...straße eingeleitet werden.<br />

4.2.6 Dach- und Oberflächenwasser<br />

In Vorbereitung des <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>es „...(v)“ ist ein hydrogeologisches Gutachten<br />

erstellt worden.<br />

Danach ist es möglich, das auf den Dach- und Oberflächen der geplanten Einfamilienhäuser anfallende<br />

Niederschlagswasser über Rohrrigolenversickerungsanlagen innerhalb des Plangebietes zu<br />

versickern.<br />

4.2.7 Müllentsorqunq<br />

Zur Müllentsorgung werden entsprechende Standorte für die standardmäßig erforderlichen Abstellflächen<br />

der Tonnen für Restmüll, Sondermüll sowie Biomüll auf den Grundstücken selber vorgesehen.<br />

Die Müllentsorgung soll über den Eigenbetrieb Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG) erfolgen.<br />

4.3. Städtebauliche Kenndaten<br />

Plangebiet ... m²<br />

Wohnbaufläche ... m²<br />

davon überbaubare Fläche ... m²<br />

Private Erschließung ... m²<br />

davon ‚Mistwege’ ... m²<br />

5. Auswirkungen der Planung<br />

Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 hat der Gesetzgeber eine generelle Pflicht<br />

zur Umweltprüfung (UP) für alle Bauleitplanverfahren eingeführt. Im Hinblick auf diese geänderte<br />

Rechtslage werden im weiteren <strong>vorhabenbezogene</strong>n <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren die umweltrelevanten<br />

Belange in einem Umweltbericht dargelegt.<br />

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind folgende umweltrelevante Auswirkungen erkennbar:<br />

5.1 Verkehr und technische Infrastruktur<br />

ANHANG – A 3 ⏐ 28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!