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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

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KR ÖR Ing. Josef Mauhart betont, dass die den Vorsitzenden selbst betreffenden Textpassagen<br />

ja ohnehin berücksichtigt werden. Der Vorsitzende Karl Keplinger stellt die Frage, wer<br />

sich für die vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Protokoll</strong>s ausspricht.<br />

Mag. Dietachmair fasst aus seiner Sicht das Ergebnis <strong>der</strong> Diskussion mit den vorgeschlagenen<br />

<strong>Protokoll</strong>än<strong>der</strong>ungen nochmals im Detail zusammen. Demnach sollen die gegenüber<br />

dem Entwurf des <strong>Protokoll</strong>s gestrichenen Textpassagen wie<strong>der</strong> aufgenommen und auch die<br />

<strong>vom</strong> Vorsitzenden des Kontrollausschusses vorgenommenen Ergänzungen weiterhin berücksichtigt<br />

werden.<br />

Beschluss: Die von Mag. Dietachmair zusammenfassend dargestellte <strong>Protokoll</strong>än<strong>der</strong>ung<br />

wird von den Mitglie<strong>der</strong>n des Kontrollausschusses mehrheitlich beschlossen.<br />

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass KR Raffelsberger bei <strong>der</strong> kritisierten<br />

<strong>Sitzung</strong> gar nicht dabei war, aber eine Än<strong>der</strong>ung des <strong>Protokoll</strong>s for<strong>der</strong>t. Daher erübrigt sich<br />

jede weitere Diskussion.<br />

TOP 3: <strong>Sitzung</strong>stätigkeit <strong>der</strong> Ortsbauernausschüsse und warum Mitglie<strong>der</strong> des UBV in<br />

St.Johann a.W. und Traberg nicht eingeladen werden<br />

Der Vorsitzende KR Karl Keplinger informiert, dass die Ortsbauernausschussvertreter des<br />

Unabhängigen Bauernverbandes in den Ortsbauernschaften St. Johann am Walde sowie<br />

Oberneukirchen-Traberg nicht zu <strong>Sitzung</strong>en des Ortsbauernausschusses eingeladen wurden.<br />

Er hat diesbezüglich auch bei <strong>der</strong> zuständigen Bezirksbauernkammer urgiert, trotzdem<br />

wurden die Vertreter in <strong>der</strong> Folge nicht eingeladen.<br />

Kammerdirektor Mag. Pernkopf schlägt vor, dass die rechtliche Grundlage sowie <strong>der</strong> genaue<br />

Sachverhalt von Mag. Dietachmair ausgeführt werden.<br />

Mag. Dietachmair informiert über die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur <strong>Sitzung</strong>stätigkeit<br />

<strong>der</strong> Ortsbauernausschüsse. Nach den Bestimmungen des § 30 Landwirtschaftskammergesetz<br />

hat <strong>der</strong> Ortsbauernobmann den Ortsbauernausschuss zu mindestens zwei <strong>Sitzung</strong>en im<br />

Jahr einzuberufen und in diesen den Vorsitz zu führen. § 37 Landwirtschaftskammergesetz<br />

sieht vor, dass die näheren Bestimmungen über den Ersatz <strong>der</strong> Reisekosten, über die Taggel<strong>der</strong><br />

und über die Aufwandsentschädigung in <strong>der</strong> Gebührenvorschrift für die Funktionäre<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaftskammer zu regeln sind. Die zuletzt von <strong>der</strong> <strong>Vollversammlung</strong> beschlossene<br />

Gebührenvorschrift für Funktionäre <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer <strong>OÖ</strong> sieht vor, dass die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Vollversammlung</strong> (ausgenommen Präsident und Vizepräsident), die Ortsbauernobmänner<br />

und die von den Ortsbauernausschüssen entsandten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bäuerinennbeiräte<br />

ein Kanzleigeld erhalten, dessen Ausmaß <strong>vom</strong> Hauptausschuss festzulegen<br />

ist.<br />

Mit Beschluss des Hauptausschusses <strong>vom</strong> 6. Juli 2004 wurde auf Basis dieser Bestimmung<br />

das Kanzleigeld für die Ortsbauernobmänner mit 378,-- Euro bei sieben Mandaten, mit 437,--<br />

Euro bei neun Mandaten und mit 509,-- Euro bei elf Mandaten in <strong>der</strong> Ortsbauernschaft festgelegt.<br />

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