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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

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Antrag des UBV betreffend Ferkelschutzkorb und finanzieller Ausgleich<br />

Der Antrag lautet:<br />

„Es ist nicht Sache <strong>der</strong> Natur, dass die Bundesregierung und Nationalräte ein Tierschutzgesetz<br />

genehmigt, indem ein Verbot <strong>der</strong> Ferkelschutzkörbe nur für Österreich festgelegt wird.<br />

Obwohl man schon bei <strong>der</strong> Beschlussfassung diesen Wettbewerbsnachteil erkennen hätte<br />

müssen. Daher for<strong>der</strong>n wir einen entsprechenden finanziellen Ausgleich pro Zuchtschwein.<br />

Gezeichnet: Keplinger, Winklehner, Großpötzl“<br />

KR Karl Keplinger:<br />

(KR Keplinger verliest den Text des Antrages).<br />

Der erste Teil des Antrages ist ein Zitat einer Wortmeldung von KR Penzinger. Wir haben<br />

diesbezüglich schon viele Anträge in dieser Richtung eingebracht. Wir glauben, dass dies<br />

auch noch eine Möglichkeit ist, auch wenn zuletzt bei Gericht ausgetragen wird, wie die<br />

Rechtslage künftig sein soll, weil man zu wenig miteinan<strong>der</strong> spricht. Man weiß nicht, wie dieses<br />

Gerichtsverfahren enden wird. Sollte das Verfahren gegen die Bauern ausgehen, dann<br />

müsste es einen Ausgleich für die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile gehen. Es kann<br />

nicht sein, dass man einfach Gesetze auf Kosten <strong>der</strong> Bauern macht und ihnen aber einen<br />

Ausgleich für die damit verbundenen Nachteile vorenthält. Wenn an<strong>der</strong>e in Europa diese<br />

Nachteile nicht haben, brauchen wir einen Ausgleich. Das Gesetz haben nicht wir gemacht,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Nationalrat und daher richtet sich <strong>der</strong> Antrag an die Nationalräte. Wenn man<br />

diese Regelung so haben will, dann muss man einen entsprechenden Ausgleich zahlen,<br />

außer man will die Zuchtsauenhaltung in Österreich überhaupt abschaffen.<br />

Ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem Antrag.<br />

KR Walter Le<strong>der</strong>hilger:<br />

Im Antrag wird ein finanzieller Ausgleich für den Fall gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Ferkelschutzkorb<br />

verboten wird. Würde man diesem Antrag zustimmen, würde man gleichzeitig auch eine Zustimmung<br />

geben bzw. signalisieren, dass wir den Ferkelschutzkorb bereits aufgeben und uns<br />

geschlagen geben und dem Vorschlag von Bundesminister Stöger folgen. Stöger for<strong>der</strong>t<br />

dezidiert das Verbot des Ferkelschutzkorbes. Er behauptet zwar immer das Gegenteil, tatsächlich<br />

wäre es aber nach seinen Vorstellungen nur in Ausnahmefällen möglich, den Ferkelschutzkorb<br />

einige Tage zu verwenden. Wenn ich dem Antrag des UBV jetzt zustimme,<br />

stimme ich gleichzeitig dem Verbot des Ferkelschutzkorbes zu. Der Antrag ist auch inhaltlich<br />

falsch, denn die detaillierten Bestimmungen betreffend Ferkelschutzkorb, Trogbreite, Quadratmeter<br />

und Bodenbeschaffenheit sind nicht im Gesetz, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Verordnung geregelt.<br />

Die For<strong>der</strong>ung nach Ausgleichszahlungen für den Fall eines diesbezüglichen Wettbewerbsnachteils<br />

ist sicher korrekt. Derzeit ist es aber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen in<br />

<strong>der</strong> EU überhaupt nicht möglich, so wie in <strong>der</strong> Schweiz je GVE und Jahr für höhere Tierschutzbestimmungen<br />

Ausgleichszahlungen zu leisten. Ich kann daher zum jetzigen Zeitpunkt<br />

diesem Antrag nicht zustimmen und empfehle meiner Fraktion die Ablehnung.<br />

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