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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

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Rechtstexte abzuwarten. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge beinhalten jedenfalls<br />

wesentlich höhere Produktionsauflagen und bürokratische Lasten. Der von uns Bauern gefor<strong>der</strong>te<br />

Bürokratieabbau ist in diesen Vorschlägen nicht erkennbar bzw. ist er in weite Ferne<br />

gerückt. Für die Bauernvertreter Österreichs wird diese Agrarreform ein wirklich anstrengen<strong>der</strong><br />

Marathonlauf werden.<br />

KR Norbert Ecker:<br />

Es gibt viele Eckpfeiler, um nachhaltig in <strong>der</strong> Landwirtschaft erfolgreich zu sein, etwa Gesundheit,<br />

guter Grund und Boden, gute politische Rahmenbedingungen, eine gute Nachbarschaft<br />

im Dorf und hohes fachliches Wissen. Einer dieser Pfeiler für erfolgreiche landwirtschaftliche<br />

Produktion ist meines Erachtens auch die Pauschalierungsverordnung. Die ursprüngliche<br />

Motivation für alle Pauschalierungen ist Vereinfachung und Einfachheit. Mit Pauschalregelungen<br />

kann etwas einfach abgebildet und einfach administriert werden. Ein pauschales<br />

Einkommensteuerbemessungssystem in <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft hat darin<br />

seine Stärken und je<strong>der</strong> Betrieb, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Systeme haben will, kann diese auch für sich<br />

wählen. Wir sollten uns die Vorteile <strong>der</strong> Einfachheit des bisherigen Systems bewahren und<br />

auch für dessen Fortbestand kämpfen.<br />

Die Pauschalierungsverordnung ist eine bundesweite Regelung. Österreich hat etwa<br />

180.000 landwirtschaftliche Betriebe, davon 70.000 Haupterwerbsbetriebe, 100.000 Nebenerwerbsbetriebe<br />

und 10.000 Betriebe juristischer Personen. Gerade für die 100.000 Nebenerwerbsbetriebe<br />

wäre ein Wegfall <strong>der</strong> Pauschalierungsverordnung eine mittlere Katastrophe.<br />

Bei diesen Betrieben wäre einerseits das außerlandwirtschaftliche Einkommen mit dem<br />

landwirtschaftlichen Einkommen zusammenzurechnen und dann entsprechend Steuer zu<br />

zahlen. Würde die Pauschalierungsverordnung in dieser Form nicht erhalten werden können,<br />

würde dies für die 100.000 Nebenerwerbsbetriebe weiters dazu führen, dass auch die<br />

Rechtspflege- und Steuerberatungskosten wesentlich höher werden. Ich sehe bei meinem<br />

eigenen gewerblichen Betrieb, dass ich dafür jährlich zwischen 1.500 und 3.000 Euro kalkulieren<br />

muss. Ich werde auch den Gedanken nicht los, dass es durchaus eine Lobby gibt, die<br />

bei diesen 100.000 Betrieben schon ein neues Betätigungsfeld sieht. Wenn jemand von Höfesicherung<br />

und Strukturerhalt spricht, dann muss er sich auch hinter diese Pauschalierungsverordnung<br />

stellen.<br />

Die Erhöhung <strong>der</strong> Einheitswertgrenze von 65.500 auf 100.000 Euro in <strong>der</strong> letzten Pauschalierungsverordnung<br />

war keine gnädige Gabe, die man uns gegeben hat, son<strong>der</strong>n diese Erhöhung<br />

war einfach aufgrund <strong>der</strong> zeitlichen Entwicklung erfor<strong>der</strong>lich. Um ein entsprechendes<br />

Einkommen zu lukrieren und die Einkommensausfälle <strong>der</strong> letzten Jahre zu kompensieren,<br />

war es notwendig, das Umsatzvolumen zu steigern. Wenn man versucht, möglichst viel in<br />

die Pauschalierung hineinzupacken, ist die Gefahr groß, dass dann <strong>der</strong> ursprüngliche Gedanke<br />

<strong>der</strong> Einfachheit gefährdet wird. Wir dürfen dabei den Bogen nicht überspannen. Es ist<br />

notwendig, dass die 70.000 Haupterwerbsbetriebe die Möglichkeit haben, im Rahmen <strong>der</strong><br />

Pauschalierung jene Umsätze zu tätigen und jene Einheitswertgrenzen zu haben, die sie<br />

benötigen, um ein ordentliches und bedarfsgerechtes Einkommen erwirtschaften zu können.<br />

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