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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

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R e s o l u t i o n s a n t r ä g e<br />

Antrag des Präsidiums betreffend Führerscheingesetz:<br />

Der Antrag lautet:<br />

„Führerscheingesetz erfor<strong>der</strong>t neuerliche Novelle<br />

Eine im Sommer beschlossene Novelle des Führerscheingesetzes schreibt seit Ende Juli<br />

vor, dass nunmehr <strong>der</strong> Führerschein auch bei Traktorfahrten im Nahbereich des jeweiligen<br />

Betriebsstandortes mitzuführen ist. Bisher waren Lenker von landwirtschaftlichen Zugmaschinen<br />

und selbstfahrenden Erntemaschinen bei Fahrten im Umkreis von 10 Kilometern<br />

nicht verpflichtet den Führerschein mitzunehmen. Damit wurde <strong>der</strong> speziellen Situation bei<br />

<strong>der</strong> Arbeit auf landwirtschaftlichen Betrieben (oftmaliger Wechsel <strong>der</strong> Fahrzeuge, Gefahr <strong>der</strong><br />

Verschmutzung usw.) entsprochen. Mit <strong>der</strong> zuletzt beschlossenen Novelle wurde diese Bestimmung<br />

ersatzlos gestrichen.<br />

Diese massive Verschlechterung war im Begutachtungsentwurf <strong>vom</strong> Dezember 2010 noch<br />

nicht enthalten und konnte daher von <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer im Rahmen <strong>der</strong> Begutachtung<br />

auch nicht aufgezeigt und kritisiert werden. Diese für die bäuerlichen Bertriebe nachteilige<br />

Än<strong>der</strong>ung wurde offenbar erst im Nachhinein auf Initiative des Verkehrsministeriums in<br />

die Novelle des Führerscheingesetzes aufgenommen. Das Mitführen des Führerscheins in<br />

einem begrenzten räumlichen Umfeld zum Standort des Fahrzeuges ist kaum praktikabel.<br />

Die <strong>Vollversammlung</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer <strong>OÖ</strong> for<strong>der</strong>t daher mit Nachdruck eine<br />

neuerliche Novelle des Führerscheingesetzes und die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> alten Rechtslage.<br />

Gezeichnet: Herndl, Reisecker“<br />

KR Berthold Huemer:<br />

(KR Huemer verliest den Text des Resolutionsantrages).<br />

Dieser Resolutionsantrag richtet sich an die Verkehrsministerin und den Nationalrat.<br />

Zu diesem Thema liegt auch ein zweiter Antrag des UBV vor. Bei <strong>der</strong> Rie<strong>der</strong> Messe habe ich<br />

dazu mit KR Großpötzl ein Gespräch gehabt. KR Großpötzl war damals <strong>der</strong> Meinung, das<br />

sei eine gute Gelegenheit für einen gemeinsamen Antrag. Lei<strong>der</strong> wurde die Initiative dazu<br />

dann nicht ergriffen.<br />

KR Großpötzl hat in diesem Gespräch gemeint, das BZÖ hätte dieser Führerscheingesetznovelle<br />

nicht zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass das auch so stimmen wird. Es war so,<br />

dass sich mit diesem Thema wohl in keiner Fraktion jemand gründlich beschäftigt hat. Es ist<br />

lei<strong>der</strong> auch in unserer Fraktion passiert, dass das übersehen wurde. Natürlich wollte man bei<br />

uns bewusst diese Än<strong>der</strong>ung nicht haben.<br />

Der Antrag des Präsidiums ist <strong>der</strong> erste Antrag und beschäftigt sich sehr umfangreich mit<br />

diesem Thema. Ich ersuche daher alle, diesem Antrag zuzustimmen. Insbeson<strong>der</strong>e ersuche<br />

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