09.06.2012 Aufrufe

Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 11. Oktober ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Erste GAP-Vorschläge gefährden Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

Die EU-Kommission hat für 12. <strong>Oktober</strong> die Vorlage <strong>der</strong> sogenannten Legislativvorschläge<br />

(Verordnungstexte) zur GAP-Reform angekündigt. Dazu sind bereits in den letzten Wochen<br />

erste konkrete Vorschläge durchgesickert.<br />

Demnach schlägt die EU-Kommission die Einführung einer Obergrenze bzw. eine progressive<br />

Kürzung <strong>der</strong> Direktzahlungen vor. Die künftig anstatt <strong>der</strong> bisherigen Betriebsprämie vorgesehene<br />

Basisprämie soll ab 150.000,-- Euro schrittweise verringert (von € 150.000,-- bis<br />

€ 200.000,-- minus 20 Prozent, von € 200.000,-- bis € 250.000,-- minus 40 Prozent, von<br />

€ 250.000,-- bis € 300.000,-- minus 70 Prozent) und ab € 300.000,-- zur Gänze gekappt werden.<br />

Fremdlöhne und Gehälter des jeweiligen Vorjahres sollen jedoch davor in Abzug gebracht<br />

werden können. Bei <strong>der</strong> Degression bzw. Kappung dieser Direktzahlungen soll <strong>der</strong> für<br />

das Greening vorgesehene Anteil von 30 Prozent unberücksichtigt bleiben. Zahlungen sollen<br />

nur mehr an aktive Landwirte gehen, die mindestens 5 Prozent <strong>der</strong> Einnahmen aller wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten aus <strong>der</strong> Landwirtschaft erzielen. Die bisher zugeteilten Zahlungsansprüche<br />

sollen mit Ende 2013 erlöschen und durch ein neues System einheitlicher Zahlungsansprüche<br />

ersetzt werden.<br />

Im Rahmen des Greening (Ökologisierung) sind folgende Auflagen in Diskussion:<br />

Fruchtfolgeauflage mit mindestens 3 Kulturen und einem Anteil von jeweils mindestens<br />

5 Prozent und maximal 70 Prozent für Nicht-Grünland-Flächen von mehr als<br />

3 Hektar<br />

Umbruchsverbot für bestehende Dauergrünlandflächen (5 Prozent Toleranz)<br />

Anlage von mindestens 7 Prozent Ökobrachen auf Nicht-Dauer-Grünlandflächen<br />

Im Rahmen eines Übergangsmodells soll im Zeitraum von 2014 bis 2019 ein schrittweiser<br />

Umstieg <strong>vom</strong> historischen Berechnungsmodell auf einheitliche Flächenzahlungen ermöglicht<br />

werden.<br />

Zudem soll den Mitgliedsstaaten für bis zu 10 Prozent <strong>der</strong> Direktzahlungen die Möglichkeit<br />

eröffnet werden gekoppelte Prämien für speziell gefährdete Regionen zur Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> Bewirtschaftung zu gewähren.<br />

Für Kleinstlandwirte soll die Möglichkeit zur Gewährung einer pauschalen För<strong>der</strong>ung eröffnet<br />

werden. Betroffene Landwirte müssen weiter Flächen im Verhältnis zu ihren Zahlungsansprüchen<br />

bewirtschaften, sollen aber von Auflagen im Rahmen des Greenings und von<br />

Cross Compliance ausgenommen sein.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Finanzmittel für die Ländliche Entwicklung soll sich nach den bisherigen<br />

Kommissionsvorschlägen an objektiven Kriterien bzw. Zielsetzungen orientieren und auch<br />

die <strong>der</strong>zeitige Mittelverteilung berücksichtigen. Im Bereich <strong>der</strong> Marktordnung wird für Zucker<br />

ein Auslaufen <strong>der</strong> Quotenregelung sowie <strong>der</strong> Mindestpreise mit dem Wirtschaftsjahr<br />

2015/2016 vorgeschlagen.<br />

Seite 5 von 55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!