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Kanatschnig Fischbacher Schmutz 1999 OIN_Bd_5.pdf - ÖIN

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„Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung<br />

eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und<br />

Währungsunion [...] eine harmonische, ausgewogene und<br />

nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb<br />

der Gemeinschaft, ein beständiges, nicht-inflationäres<br />

Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen,<br />

ein hohes Beschäftigungsniveau, ein<br />

hohes Maß an sozialem Schutz, ein hohes Maß an Umweltschutz<br />

und an Verbesserung der Qualität der Umwelt,<br />

die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität,<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die<br />

Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern.“<br />

Mit Österreich, Deutschland und Finnland haben 1998 bis<br />

<strong>1999</strong> jene europäischen Staaten die EU-Präsidentschaft<br />

inne, die sich besonders für das Leitbild der nachhaltigen<br />

Entwicklung und deren Integration in die Politik der EU<br />

einsetzen. Nun geht es darum, das im Amsterdamer Vertrag<br />

beschlossene Leitbild der nachhaltigen Entwicklung<br />

auch umzusetzen bzw. zu operationalisieren. Insbesondere<br />

folgende EU-Institutionen spielen bei der Integration<br />

der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Realisierung<br />

der gemeinschaftlichen Entwicklung nach dem Leitbild<br />

der Nachhaltigkeit eine wesentliche Rolle:<br />

• Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)<br />

• Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)<br />

• Regionalpolitik (EU-Strukturfonds)<br />

Mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion<br />

(WWU) werden wichtige Bereiche der Europäischen Wirtschaftspolitik<br />

(z.B. Währungspolitik) auf einer makro-ökonomischen<br />

Ebene zentralisiert. Ein integriertes Verständnis<br />

der wichtigsten gesellschaftlichen Ziele entwickelter<br />

Volkswirtschaften (das sind Wettbewerbsfähigkeit, Be-<br />

Handlungsebenen<br />

98<br />

schäftigung und Erhaltung ökologischer Systeme) ist die<br />

Voraussetzung für eine integrierende Wirtschaftspolitik,<br />

zu der sich die EU laut Amsterdamer Verträgen bekennt.<br />

Eine solche Politik, die alle drei Ziele berücksichtigt, muß<br />

im Kern nicht die Erreichung bestimmter quantitativer Ziele,<br />

sondern die Erhaltung der Entwicklungsbedingungen<br />

ökologischer, ökonomischer und sozialer Systeme anstreben.<br />

Eine gemeinsame ökologische Wirtschaftspolitik<br />

sollte u.a. folgende Rahmenbedingungen setzen:<br />

• ökologische Steuerreform<br />

• allgemeine, umfassende Anreizinstrumente zur kontinuierlichen<br />

(ökologischen, sozialen und ökonomischen) Verbesserung<br />

der Wirtschaftsaktivitäten<br />

• produktivitätsorientierte und flexible Lohn- und Tarifpolitik<br />

(gemeinsam mit der Geldpolitik) zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit<br />

• eine an der sozialen Grundsicherung orientierte Sozialpolitik<br />

u.ä.<br />

Aufgrund des großen Anteils der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche in Europa (etwa 80%), der bedeutenden<br />

gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft (z.B.<br />

als Nahrungsmittelproduzent, Rohstofflieferant, Landschaftserhalter<br />

usw.) sowie des hohen Anteils der Ausgaben<br />

für die Landwirtschaft am EU-Budget 1 genießt die<br />

gemeinsame Agrarpolitik hohe Priorität. Aus den im<br />

Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen Prinzipien Nachhaltigkeit<br />

und Integration ergeben sich wichtige Ziele<br />

für die ländlichen Regionen, die es durch Schaffung entsprechender<br />

Rahmenbedingungen in den kommenden<br />

Verhandlungen zu verfolgen gilt. Derzeit überwiegt ein<br />

sektoral geprägtes Verständnis der Landwirtschaft in der<br />

gemeinsamen Agrarpolitik, weshalb es wichtig ist, eine<br />

Weiterentwicklung in Richtung einer integrierten Politik<br />

für den ländlichen Raum anzustreben.<br />

1 Etwa 50% des EU-Budgets fließen in die Landwirtschaft. Dieser hohe Anteil kommt deshalb zustande, da sämtliche Agrarausgaben,<br />

wie Förderungen oder Kompensationszahlungen ausschließlich aus dem EU-Budget kommen.

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