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Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Schaubild 3:<br />

Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen SGB-II-Leistungen<br />

gesamt<br />

205 Euro<br />

279 Euro<br />

338 Euro<br />

Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen Leistungen<br />

März <strong>2006</strong> pro Bedarfsgemeinschaft im Bundesgebiet<br />

5 Euro<br />

14 Euro<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Leistungen nach SGB II hängt von eventuell<br />

vorhandenem anrechenbarem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />

ab. Die Grundsicherung für Ar<strong>bei</strong>tsuchende stockt diese<br />

Beträge auf das im Einzelfall maßgebliche Bedarfsniveau<br />

auf. Im März <strong>2006</strong> wurden bundesweit pro Bedarfsgemeinschaft<br />

durchschnittlich 840 Euro (Land <strong>Bremen</strong>:<br />

876 Euro) an Leistungen erbracht; rechnet man die<br />

Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge heraus, erhielt eine Bedarfsgemeinschaft<br />

durchschnittlich 635 Euro (Land <strong>Bremen</strong>:<br />

670 Euro).<br />

Von dem durchschnittlichen Gesamtbetrag entfielen rund<br />

40 Prozent auf das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, ein Drittel auf<br />

die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ein knappes<br />

Viertel auf die an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung<br />

entrichteten Beiträge für Alg-II-Empfänger. Der<br />

Betrag <strong>der</strong> durchschnittlichen Leistung ist seit Anfang<br />

2005 in <strong>der</strong> Tendenz leicht gefallen.<br />

gesamt<br />

206 Euro 6 Euro<br />

303 Euro<br />

343 Euro<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Leistungen variiert stark mit <strong>der</strong> Größe<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften – aber auch innerhalb gleich<br />

großer Bedarfsgemeinschaften gibt es größere Spannen<br />

infolge unterschiedlicher Miet- und Heizkosten o<strong>der</strong> auch<br />

aufgrund des Umstandes, dass nicht alle Bedarfsgemeinschaften<br />

Anspruch auf den befristeten Zuschlag zum<br />

Alg II o<strong>der</strong> auf Leistungen wegen eines Mehrbedarfs<br />

haben. Schließlich min<strong>der</strong>t auch eigenes Einkommen<br />

den SGB-II-Zahlbetrag in unterschiedlich großem Umfang.<br />

Nach einer Son<strong>der</strong>erhebung <strong>der</strong> BA war im September<br />

2005 <strong>bei</strong> 56 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften anrechenbares<br />

Einkommen zu berücksichtigen – vor allem<br />

Kin<strong>der</strong>geld, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen<br />

o<strong>der</strong> sonstige Sozialleistungen. Umgekehrt verfügten<br />

44 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften über keinerlei<br />

anrechenbares Einkommen – <strong>bei</strong> ihnen entsprach<br />

demnach <strong>der</strong> Zahlbetrag dem jeweiligen SGB-II-Bedarf.<br />

17 Euro<br />

Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen Leistungen<br />

März <strong>2006</strong> pro Bedarfsgemeinschaft Land <strong>Bremen</strong><br />

Sonstiges<br />

SV-Beiträge<br />

KdU<br />

Sozialgeld<br />

Alg II<br />

23

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