Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Schaubild 3:<br />
Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen SGB-II-Leistungen<br />
gesamt<br />
205 Euro<br />
279 Euro<br />
338 Euro<br />
Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen Leistungen<br />
März <strong>2006</strong> pro Bedarfsgemeinschaft im Bundesgebiet<br />
5 Euro<br />
14 Euro<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Leistungen nach SGB II hängt von eventuell<br />
vorhandenem anrechenbarem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />
ab. Die Grundsicherung für Ar<strong>bei</strong>tsuchende stockt diese<br />
Beträge auf das im Einzelfall maßgebliche Bedarfsniveau<br />
auf. Im März <strong>2006</strong> wurden bundesweit pro Bedarfsgemeinschaft<br />
durchschnittlich 840 Euro (Land <strong>Bremen</strong>:<br />
876 Euro) an Leistungen erbracht; rechnet man die<br />
Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge heraus, erhielt eine Bedarfsgemeinschaft<br />
durchschnittlich 635 Euro (Land <strong>Bremen</strong>:<br />
670 Euro).<br />
Von dem durchschnittlichen Gesamtbetrag entfielen rund<br />
40 Prozent auf das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, ein Drittel auf<br />
die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ein knappes<br />
Viertel auf die an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung<br />
entrichteten Beiträge für Alg-II-Empfänger. Der<br />
Betrag <strong>der</strong> durchschnittlichen Leistung ist seit Anfang<br />
2005 in <strong>der</strong> Tendenz leicht gefallen.<br />
gesamt<br />
206 Euro 6 Euro<br />
303 Euro<br />
343 Euro<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Leistungen variiert stark mit <strong>der</strong> Größe<br />
<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften – aber auch innerhalb gleich<br />
großer Bedarfsgemeinschaften gibt es größere Spannen<br />
infolge unterschiedlicher Miet- und Heizkosten o<strong>der</strong> auch<br />
aufgrund des Umstandes, dass nicht alle Bedarfsgemeinschaften<br />
Anspruch auf den befristeten Zuschlag zum<br />
Alg II o<strong>der</strong> auf Leistungen wegen eines Mehrbedarfs<br />
haben. Schließlich min<strong>der</strong>t auch eigenes Einkommen<br />
den SGB-II-Zahlbetrag in unterschiedlich großem Umfang.<br />
Nach einer Son<strong>der</strong>erhebung <strong>der</strong> BA war im September<br />
2005 <strong>bei</strong> 56 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften anrechenbares<br />
Einkommen zu berücksichtigen – vor allem<br />
Kin<strong>der</strong>geld, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen<br />
o<strong>der</strong> sonstige Sozialleistungen. Umgekehrt verfügten<br />
44 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften über keinerlei<br />
anrechenbares Einkommen – <strong>bei</strong> ihnen entsprach<br />
demnach <strong>der</strong> Zahlbetrag dem jeweiligen SGB-II-Bedarf.<br />
17 Euro<br />
Durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> monatlichen Leistungen<br />
März <strong>2006</strong> pro Bedarfsgemeinschaft Land <strong>Bremen</strong><br />
Sonstiges<br />
SV-Beiträge<br />
KdU<br />
Sozialgeld<br />
Alg II<br />
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