22.10.2012 Aufrufe

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

46<br />

Hilfebedürftig trotz Ar<strong>bei</strong>t<br />

Für Ehepaare sowie für nicht verheiratete<br />

Paare ohne Kind und nur einem Verdiener<br />

(Steuerklasse III beziehungsweise I) liegen die<br />

Bruttoschwellen entsprechend höher – in<br />

<strong>Bremen</strong> <strong>bei</strong> 1.689 Euro (Ehepaar) beziehungsweise<br />

2.061 Euro (unverheiratetes Paar); in<br />

Bremerhaven betragen die Schwellenwerte<br />

1.649 Euro beziehungsweise 1.998 Euro.<br />

Sind dagegen <strong>bei</strong>de Partner (zu gleich hohen<br />

Löhnen und damit auch gleicher Abgabenbelastung)<br />

erwerbstätig, so sinkt zwar die maßgebende<br />

Bruttoentgeltschwelle (pro Kopf)<br />

nicht unerheblich, das insgesamt erfor<strong>der</strong>liche<br />

Bruttoeinkommen des Ehepaares steigt allerdings<br />

deutlich an – um 351 Euro für <strong>Bremen</strong><br />

und 334 Euro für Bremerhaven. Dies liegt zum<br />

einen an <strong>der</strong> insgesamt höheren Abgabenbelastung<br />

(Steuerklassenkombination IV/IV) und<br />

zum an<strong>der</strong>en daran, dass jedem <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den<br />

erwerbstätigen Partner <strong>der</strong> Erwerbstätigenfreibetrag<br />

jeweils geson<strong>der</strong>t zusteht. Beim unverheirateten<br />

Paar wird dieser Effekt durch den<br />

umgekehrten steuerlichen Progressionseffekt<br />

(ein niedrigeres individuelles Brutto, Steuerklasse<br />

I, ist mit überproportional sinkenden<br />

Abgaben verbunden) mehr als kompensiert;<br />

hier liegt die Bruttoentgeltsumme aus <strong>bei</strong>den<br />

Verdiensten folglich etwas niedriger als im<br />

Falle eines Alleinverdieners. In <strong>bei</strong>den Fällen<br />

gilt allerdings: Aufgrund des anrechnungsfreien<br />

Erwerbstätigenfreibetrages liegt das verfügbare<br />

Einkommen des (Ehe-) Paares <strong>bei</strong> nur<br />

einem Verdiener um 280 Euro und <strong>bei</strong> zwei<br />

gleich hohen Verdiensten um 524 Euro (Bremerhaven:<br />

518 Euro) oberhalb des SGB-II-Bedarfs<br />

von 1.043 Euro für <strong>Bremen</strong> beziehungsweise<br />

1.012 Euro für Bremerhaven.<br />

Hervorzuheben bleibt im Übrigen, dass<br />

Bedarfsgemeinschaften ohne Kin<strong>der</strong> bereits<br />

vor <strong>der</strong> Überwindung <strong>der</strong> SGB-II-Hilfebedürftigkeit<br />

aus dem (fiktiven) Wohngeld-Anspruch<br />

ausgesteuert werden. Die Entgeltgrenzen des<br />

Wohngeldgesetzes sind demnach nicht ausreichend<br />

abgestimmt mit den Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgeltschwellen<br />

<strong>der</strong> neuen Grundsicherung für<br />

Ar<strong>bei</strong>tsuchende. Infolge <strong>der</strong> Erhöhung des<br />

Erwerbstätigenfreibetrages seit Oktober 2005<br />

hat diese Unstimmigkeit noch an Bedeutung<br />

gewonnen. Und: Auch die Besteuerung setzt<br />

<strong>bei</strong> Steuerklasse I beziehungsweise IV bereits<br />

vor Überwindung <strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit ein.<br />

3.3.2 Bedarfsgemeinschaften mit Kind<br />

In Bedarfsgemeinschaften mit Kind(ern) steigt<br />

<strong>der</strong> fürsorgerechtliche Bedarf mit <strong>der</strong> Zahl<br />

beziehungsweise mit dem Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

(vgl. Tabellen 9 und 10). Hieraus folgt allerdings<br />

nicht automatisch, dass auch die<br />

bedarfsdeckenden Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgeltschwellen<br />

im gleichen Verhältnis ansteigen. Im<br />

Gegenteil: Bei Alleinerziehenden <strong>bei</strong>spielsweise<br />

gibt es eine Reihe von Fallkonstellationen,<br />

<strong>bei</strong> denen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Bruttolohn sinkt<br />

und sogar geringer ausfällt als <strong>bei</strong> Alleinstehenden.<br />

Der Grund: In Haushalten mit Kin<strong>der</strong>n<br />

fallen in <strong>der</strong> Regel Sozialtransfers wie Kin<strong>der</strong>geld,<br />

Wohngeld, Kin<strong>der</strong>zuschlag und/o<strong>der</strong><br />

Unterhaltsvorschussleistungen an. Dadurch<br />

fällt das Ar<strong>bei</strong>tsentgelt, das zusätzlich erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, um den jeweiligen SGB-II-Bedarf zu<br />

decken, teilweise deutlich niedriger aus.<br />

3.3.2.1 (Ehe-) Paare mit Kind<br />

Bei (Ehe-) Paaren mit Kin<strong>der</strong>n ist die Höhe <strong>der</strong><br />

bedarfsdeckenden Bruttolöhne abhängig vom<br />

Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> (unter beziehungsweise ab<br />

14 Jahre) sowie von <strong>der</strong>en Zahl. Während <strong>der</strong><br />

Schwellenwert mit dem Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> tendenziell<br />

steigt, sinkt das bedarfsdeckende<br />

Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt mit steigen<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zahl.<br />

Ursächlich hierfür sind Kin<strong>der</strong>geld und<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlag sowie <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> (niedrigeren)<br />

Bruttoentgelthöhe korrelierende (höhere)<br />

Wohngeldanspruch, dessen Höhe zudem mit<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Haushaltsmitglie<strong>der</strong> steigt.<br />

Bei Bedarfsgemeinschaften von Ehepaaren<br />

mit Kin<strong>der</strong>n (und einem Alleinverdiener, Steuerklasse<br />

III) liegt die Schwelle des bedarfsdeckenden<br />

Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelts in <strong>der</strong> Regel<br />

diesseits <strong>der</strong> einsetzenden Besteuerung. In<br />

einzelnen Fällen kann allerdings die Besteuerung<br />

auch Voraussetzung für die Überwindung<br />

<strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit sein, da hierdurch ein<br />

(höherer) Wohngeldanspruch bewirkt wird.<br />

Bei zwei Verdiensten (Steuerklassen IV/IV)<br />

setzt die Besteuerung dagegen auch <strong>bei</strong> Ehepaaren<br />

in <strong>der</strong> Regel bereits vor <strong>der</strong> Überwindung<br />

<strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit ein.<br />

Bei unverheirateten Paaren mit Kin<strong>der</strong>n<br />

(und einem Alleinverdiener, Steuerklasse I)<br />

liegt das bedarfsdeckende Bruttoar<strong>bei</strong>tsent-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!