Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Zahlen, Daten, Fakten<br />
Das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld nach dem SGB III hat<br />
gegenwärtig offensichtlich keine o<strong>der</strong> kaum<br />
eine (finanziell) ausgleichende Wirkung zwischen<br />
den Städten mit einer hohen und den<br />
mit einer niedrigen Ar<strong>bei</strong>tslosenquote. Der<br />
Ausgleich zwischen den Städten mit hoher und<br />
niedriger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit erfolgt nahezu ausschließlich<br />
durch das in <strong>der</strong> Regel wesentlich<br />
geringere Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, das zudem zu<br />
einem erheblichen Teil 32 von den Kommunen zu<br />
finanzieren ist.<br />
Mit <strong>der</strong> ›Hartz-Gesetzgebung‹ 33 wurde nicht<br />
nur die Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe abgeschafft, son<strong>der</strong>n<br />
es wurde auch die Versicherungsleistung<br />
›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld während Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit‹<br />
weiter ausgehöhlt. Im Rahmen <strong>der</strong> ›Hartz-<br />
Gesetzgebung‹ wurden unter an<strong>der</strong>em<br />
<strong>der</strong> Zugang zum <strong>bei</strong>tragsfinanzierten Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />
<strong>bei</strong> Eintritt von Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />
erschwert durch die Verkürzung <strong>der</strong> Rahmenfrist,<br />
in <strong>der</strong> die Anwartschaftszeit erfüllt<br />
werden kann (§ 124 SGB III);<br />
die Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />
verkürzt (§ 127 SGB III);<br />
die Tatbestände erweitert, die die<br />
Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />
min<strong>der</strong>n (§ 128 SGB III);<br />
die Versicherungspflicht (SGB III) <strong>bei</strong> geför<strong>der</strong>ter<br />
Beschäftigung in Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsmaßnahmen<br />
abgeschafft;<br />
eine beson<strong>der</strong>e ›Zumutbarkeit‹ für erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige im Sinne des SGB II<br />
geschaffen (§ 10 SGB II), die die Lohnentwicklung<br />
nach unten und die Ausweitung<br />
versicherungsfreier Beschäftigung (SGB III)<br />
beschleunigt;<br />
Strukturen in <strong>der</strong> Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t<br />
(BA) geschaffen, die die Durchsetzung<br />
<strong>der</strong> ›betriebswirtschaftlichen Steuerung‹<br />
(›McKinsey‹; ›Wie teuer ist <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslose?‹;<br />
›Produkteinsatzlogik‹) in <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsför<strong>der</strong>ung<br />
erleichtert haben.<br />
Zudem wurde die För<strong>der</strong>ung von öffentlicher<br />
Beschäftigung im Rahmen des SGB II faktisch<br />
weitgehend von versicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung (bis 2004: Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsund<br />
Strukturanpassungsmaßnahmen im Rahmen<br />
des SGB III und Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten in<br />
<strong>der</strong> Entgeltvariante im Rahmen <strong>der</strong> ›Hilfen zur<br />
Ar<strong>bei</strong>t‹ gemäß Bundessozialhilfegesetz) auf<br />
versicherungsfreie Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten umgestellt.<br />
Dies gilt in beson<strong>der</strong>em Maße für die<br />
Stadt <strong>Bremen</strong>, in <strong>der</strong> schon lange vor Inkrafttreten<br />
des SGB II von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung im Rahmen<br />
des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Abstand<br />
genommen wurde.<br />
Diese weitere Aushöhlung <strong>der</strong> Versicherungsleistung<br />
›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld während Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit‹<br />
dürfte sich gerade in den Städten<br />
mit überdurchschnittlich hoher Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />
beson<strong>der</strong>s negativ ausgewirkt haben.<br />
32 Insbeson<strong>der</strong>e die zurzeit 70,9 Prozent <strong>der</strong> Leistungen für<br />
Unterkunft und Heizung. Siehe dazu auch die Anmerkungen zu<br />
Tabelle 9.1.<br />
33 Diese umfasst neben dem Ersten bis Vierten Gesetz für mo<strong>der</strong>ne<br />
Dienstleistungen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt (Hartz I-IV) unter an<strong>der</strong>em auch<br />
das Gesetz zu Reformen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt vom 24. Dezember<br />
2003, durch das unter an<strong>der</strong>em die Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />
verkürzt wurde.