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Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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74<br />

Zahlen, Daten, Fakten<br />

Das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld nach dem SGB III hat<br />

gegenwärtig offensichtlich keine o<strong>der</strong> kaum<br />

eine (finanziell) ausgleichende Wirkung zwischen<br />

den Städten mit einer hohen und den<br />

mit einer niedrigen Ar<strong>bei</strong>tslosenquote. Der<br />

Ausgleich zwischen den Städten mit hoher und<br />

niedriger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit erfolgt nahezu ausschließlich<br />

durch das in <strong>der</strong> Regel wesentlich<br />

geringere Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, das zudem zu<br />

einem erheblichen Teil 32 von den Kommunen zu<br />

finanzieren ist.<br />

Mit <strong>der</strong> ›Hartz-Gesetzgebung‹ 33 wurde nicht<br />

nur die Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe abgeschafft, son<strong>der</strong>n<br />

es wurde auch die Versicherungsleistung<br />

›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld während Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit‹<br />

weiter ausgehöhlt. Im Rahmen <strong>der</strong> ›Hartz-<br />

Gesetzgebung‹ wurden unter an<strong>der</strong>em<br />

<strong>der</strong> Zugang zum <strong>bei</strong>tragsfinanzierten Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />

<strong>bei</strong> Eintritt von Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

erschwert durch die Verkürzung <strong>der</strong> Rahmenfrist,<br />

in <strong>der</strong> die Anwartschaftszeit erfüllt<br />

werden kann (§ 124 SGB III);<br />

die Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />

verkürzt (§ 127 SGB III);<br />

die Tatbestände erweitert, die die<br />

Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />

min<strong>der</strong>n (§ 128 SGB III);<br />

die Versicherungspflicht (SGB III) <strong>bei</strong> geför<strong>der</strong>ter<br />

Beschäftigung in Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsmaßnahmen<br />

abgeschafft;<br />

eine beson<strong>der</strong>e ›Zumutbarkeit‹ für erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige im Sinne des SGB II<br />

geschaffen (§ 10 SGB II), die die Lohnentwicklung<br />

nach unten und die Ausweitung<br />

versicherungsfreier Beschäftigung (SGB III)<br />

beschleunigt;<br />

Strukturen in <strong>der</strong> Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t<br />

(BA) geschaffen, die die Durchsetzung<br />

<strong>der</strong> ›betriebswirtschaftlichen Steuerung‹<br />

(›McKinsey‹; ›Wie teuer ist <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslose?‹;<br />

›Produkteinsatzlogik‹) in <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsför<strong>der</strong>ung<br />

erleichtert haben.<br />

Zudem wurde die För<strong>der</strong>ung von öffentlicher<br />

Beschäftigung im Rahmen des SGB II faktisch<br />

weitgehend von versicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung (bis 2004: Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsund<br />

Strukturanpassungsmaßnahmen im Rahmen<br />

des SGB III und Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten in<br />

<strong>der</strong> Entgeltvariante im Rahmen <strong>der</strong> ›Hilfen zur<br />

Ar<strong>bei</strong>t‹ gemäß Bundessozialhilfegesetz) auf<br />

versicherungsfreie Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten umgestellt.<br />

Dies gilt in beson<strong>der</strong>em Maße für die<br />

Stadt <strong>Bremen</strong>, in <strong>der</strong> schon lange vor Inkrafttreten<br />

des SGB II von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung im Rahmen<br />

des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Abstand<br />

genommen wurde.<br />

Diese weitere Aushöhlung <strong>der</strong> Versicherungsleistung<br />

›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld während Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit‹<br />

dürfte sich gerade in den Städten<br />

mit überdurchschnittlich hoher Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

beson<strong>der</strong>s negativ ausgewirkt haben.<br />

32 Insbeson<strong>der</strong>e die zurzeit 70,9 Prozent <strong>der</strong> Leistungen für<br />

Unterkunft und Heizung. Siehe dazu auch die Anmerkungen zu<br />

Tabelle 9.1.<br />

33 Diese umfasst neben dem Ersten bis Vierten Gesetz für mo<strong>der</strong>ne<br />

Dienstleistungen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt (Hartz I-IV) unter an<strong>der</strong>em auch<br />

das Gesetz zu Reformen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt vom 24. Dezember<br />

2003, durch das unter an<strong>der</strong>em die Anspruchsdauer auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />

verkürzt wurde.

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