Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Zu Tabelle 9.2:<br />
SGB-II-Bedarfsgemeinschaften: Ausgaben<br />
für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
(Bund und Kommunen)<br />
Stadt Bremerhaven<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden in <strong>der</strong> Stadt<br />
Bremerhaven vom Bund und <strong>der</strong> Stadt Bremerhaven<br />
pro SGB-II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich<br />
859 Euro pro Monat für Leistungen<br />
zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegeben<br />
– 14 Euro weniger als in <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bremen</strong>.<br />
Von den durchschnittlich 859 Euro im ersten<br />
Halbjahr <strong>2006</strong> entfielen 245 Euro auf das<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, 16 Euro auf das Sozialgeld<br />
(jeweils ohne die Leistungen für Unterkunft<br />
und Heizung) und 291 Euro auf die Leistungen<br />
für Unterkunft und Heizung. 201 Euro wurden<br />
für die Beiträge zur Sozialversicherung und<br />
5 Euro für sonstige Leistungen 52 ausgegeben.<br />
Der Vergleich mit den entsprechenden Ausgaben<br />
in <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> zeigt, dass sich<br />
die geringeren Ausgaben aus den um etwa 16<br />
Euro geringeren Ausgaben für Unterkunft und<br />
Heizung erklären.<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden vom Bund<br />
und von <strong>der</strong> Stadt Bremerhaven insgesamt<br />
67,5 Millionen Euro ausgegeben – davon 40,2<br />
Prozent für das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II und 1,9<br />
Prozent für das Sozialgeld (jeweils ohne die<br />
Leistungen für Unterkunft und Heizung), 22,9<br />
Prozent für Leistungen für Unterkunft und<br />
Heizung, 22,4 Prozent für die Sozialversicherung<br />
und 0,6 Prozent für sonstige Leistungen.<br />
Von diesen Ausgaben in Höhe von 67,5<br />
Millionen Euro im ersten Halbjahr hatte <strong>der</strong><br />
Bund etwa 75,2 Prozent (50,8 Millionen Euro)<br />
und die Stadt Bremerhaven 24,7 Prozent (16,6<br />
Millionen Euro) zu tragen. 52 Ein Vorjahresvergleich<br />
ist nicht möglich, da die veröffentlichten<br />
Daten für die Stadt Bremerhaven bis Juli 2005<br />
lückenhaft sind.<br />
Hinweis: Die in dieser Tabelle dargestellte<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Ausgaben für Leistungen zur<br />
Sicherung des Lebensunterhaltes gibt keine<br />
Auskunft über die in den Antragsverfahren<br />
anerkannten Bedarfe <strong>der</strong> SGB-II-Bedarfsgemeinschaften.<br />
Daten über angerechnete und nicht<br />
angerechnete Einkommen wurden bisher nur<br />
vereinzelt und unvollständig veröffentlicht. Im<br />
Berichtsmonat September 2005 wurden in <strong>der</strong><br />
Stadt Bremerhaven <strong>bei</strong> 56,9 Prozent <strong>der</strong> SGB-II-<br />
Bedarfsgemeinschaften Einkommen in Höhe<br />
von durchschnittlich 402 Euro angerechnet.<br />
In 20,9 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
wurde Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe<br />
von durchschnittlich 222 Euro angerechnet.<br />
In 27,9 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
wurde Kin<strong>der</strong>geld in Höhe von durchschnittlich<br />
260 Euro angerechnet. 54<br />
52 Als sonstige Leistungen werden von <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
für Ar<strong>bei</strong>t insbeson<strong>der</strong>e die nicht von <strong>der</strong> Regelleistung umfassten<br />
kommunalen Leistungen zusammengefasst: Leistungen für<br />
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />
für Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich <strong>bei</strong> Schwangerschaft<br />
und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen<br />
<strong>der</strong> schulrechtlichen Bestimmungen. (§ 23 SGB II).<br />
53 Vgl. dazu auch die Ausführungen zu Tabelle 9.1.<br />
54 Vgl. Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t, Grundsicherung für<br />
Ar<strong>bei</strong>tsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit,<br />
Nürnberg, März <strong>2006</strong>, S. 27.<br />
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