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Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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3.2.3 Leistungen nach<br />

dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

Bei Alleinerziehenden berücksichtigen die<br />

Berechnungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

in Höhe von monatlich<br />

127 Euro für Kin<strong>der</strong> im Alter von unter 6 Jahren<br />

und für ältere Kin<strong>der</strong> im Alter bis unter<br />

12 Jahre in Höhe von 170 Euro. Die Unterhaltsvorschussleistung<br />

ist als vorrangige Leistung<br />

auf den SGB-II-Bedarf min<strong>der</strong>nd anzurechnen.<br />

Der Unterhaltsvorschuss gilt als Einkommen<br />

des Kindes und min<strong>der</strong>t einen eventuellen<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlag daher in voller Höhe.<br />

Tabelle 12: Bruttoentgeltschwellen –<br />

Detailberechnung für einen Alleinstehenden<br />

<strong>Bremen</strong> Bremerhaven<br />

Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt 1.295 € 1.250 €<br />

./. Lohnsteuer und Soli 69 € 60 €<br />

./. ArbN-Anteile SV 280 € 271 €<br />

= Nettoar<strong>bei</strong>tsentgelt 945 € 920 €<br />

+ Wohngeld 0 € 0 €<br />

= verfügbares Einkommen 945 € 920 €<br />

./. Erwerbstätigenfreibetrag 280 € 280 €<br />

= anrechenbares Einkommen 665 € 640 €<br />

= SGB-II-Bedarf 665 € 640 €<br />

3.3 Erfor<strong>der</strong>liche Höhe<br />

bedarfsdecken<strong>der</strong> Bruttolöhne<br />

in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven<br />

3.3.1 Bedarfsgemeinschaften ohne Kind<br />

In <strong>Bremen</strong> (Stadt) muss eine alleinlebende Person<br />

ein Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt von 1.295 Euro<br />

monatlich, das sind 8,52 Euro beziehungsweise<br />

7,49 Euro pro Stunde <strong>bei</strong> einer Wochenar<strong>bei</strong>tszeit<br />

von 35 beziehungsweise 40 Stunden,<br />

erzielen, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des<br />

SGB II ausschließen zu können. In Bremerhaven<br />

beläuft sich das bedarfsdeckende Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt<br />

auf 1.250 Euro monatlich beziehungsweise<br />

8,22 Euro/7,23 Euro pro Stunde.<br />

Von diesem Bruttoentgelt verbleibt nach<br />

Abzug von Steuern und Sozial<strong>bei</strong>trägen ein<br />

Nettoar<strong>bei</strong>tsentgelt von 945 Euro beziehungsweise<br />

920 Euro. Bei einem Bruttolohn von<br />

1.200 Euro und mehr ist (<strong>bei</strong> Kin<strong>der</strong>losen) ein<br />

Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von 280<br />

Euro von <strong>der</strong> Anrechnung auf den Bedarf freizustellen,<br />

so dass ein anrechenbares Einkommen<br />

von 665 Euro beziehungsweise 640 Euro<br />

verbleibt; damit wird <strong>der</strong> SGB-II-Bedarf genau<br />

gedeckt. Hätte unser Modell-Single einen Euro<br />

weniger an anrechenbarem Einkommen, so<br />

bestünde Anspruch auf aufstockendes Alg II.<br />

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