Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Zu Abbildung 3:<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld- und Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-<br />
Empfänger/innen pro 100 Einwohner/innen<br />
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im<br />
Vergleich zur Ar<strong>bei</strong>tslosenquote –<br />
alle 15 Großstädte<br />
Der Vergleich <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeldund<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-Empfänger/innen pro<br />
100 Einwohner/innen im Alter von 15 bis unter<br />
65 Jahren mit <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenquote in den<br />
15 Großstädten mit mehr als 400.000 Einwohner/innen<br />
(Juni <strong>2006</strong>) zeigt:<br />
Die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote bezogen auf alle<br />
Erwerbspersonen reichte in den 15 Großstädten<br />
in Deutschland von 8,8 Prozent in München<br />
bis 20,1 Prozent in Leipzig.<br />
Die großen Unterschiede in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />
Ar<strong>bei</strong>tslosenquote haben offensichtlich keinen<br />
o<strong>der</strong> kaum einen Einfluss auf die Höhe <strong>der</strong><br />
Zahl <strong>der</strong> Personen mit einem Anspruch auf das<br />
<strong>bei</strong>tragsfinanzierte Ar<strong>bei</strong>tslosengeld (SGB III –<br />
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Ar<strong>bei</strong>tsför<strong>der</strong>ung).<br />
Lediglich die Zahl <strong>der</strong> Personen, die<br />
auf das steuerfinanzierte Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II<br />
(erwerbsfähige Hilfebedürftige) angewiesen<br />
sind, ist in Städten mit einer höheren Ar<strong>bei</strong>tslosenquote<br />
wesentlich höher als in Städten mit<br />
einer niedrigeren Ar<strong>bei</strong>tslosenquote.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tslosen 29 Frauen und Männer<br />
mit einem Anspruch auf das <strong>bei</strong>tragsfinanzierte<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld reicht in den 15 Großstädten<br />
von 1,9 pro 100 Einwohner/innen im<br />
Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Stuttgart<br />
(Minimum) bis 2,5 pro 100 in Düsseldorf, Dortmund,<br />
Essen, Köln, Nürnberg (Maximum in den<br />
12 westdeutschen Großstädten) und 2,9 pro<br />
100 in Leipzig (Maximum aller 15 Großstädte).<br />
In <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> hatten <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tslosenquote<br />
30 von 15,0 Prozent lediglich 2,2<br />
von 100 Einwohnern und Einwohnerinnen im<br />
Alter von 15 bis unter 65 Jahren einen<br />
Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld nach SGB III.<br />
Dies waren genau so viele wie in München.<br />
Auch dort hatten 2,2 von 100 Einwohnern und<br />
Einwohnerinnen im Alter von 15 bis unter 65<br />
Jahren einen Anspruch auf das <strong>bei</strong>tragsfinanzierte<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld – <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tslosenquote,<br />
die mit 8,8 Prozent sehr deutlich unter<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> lag. Und auch in<br />
Hamburg mit einer Ar<strong>bei</strong>tslosenquote von 12,7<br />
Prozent hatten – wie in <strong>Bremen</strong> – 2,2 von 100<br />
Einwohnern und Einwohnerinnen einen Anspruch<br />
auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld nach SGB III. Im Vergleich<br />
zur registrierten Ar<strong>bei</strong>tslosenquote ist diese<br />
›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-Quote‹ in <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong><br />
beson<strong>der</strong>s niedrig.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-Empfänger/innen<br />
pro 100 Einwohner/innen im Alter von<br />
15 bis unter 65 Jahren reicht dagegen von<br />
6,1 in München bis 19,3 in Leipzig. In <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bremen</strong> waren 15,5 von 100 Einwohnern und<br />
Einwohnerinnen auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II angewiesen.<br />
In den Städten Hamburg und insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>Bremen</strong> ist diese ›Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-Quote‹ im<br />
Vergleich zur registrierten Ar<strong>bei</strong>tslosenquote<br />
beson<strong>der</strong>s hoch.<br />
Das Verhältnis <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-<br />
II-Empfänger/innen zur Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-Empfänger/innen<br />
reichte von 2,8 in München<br />
bis 7,0 in <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> und 7,5 in<br />
Berlin. Das heißt, während in München 2,8-mal<br />
so viele Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-Empfänger/innen<br />
gezählt wurden wie Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-Empfänger/innen,<br />
waren dies in <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong><br />
7,0- und in Berlin 7,5-mal so viele. 31<br />
29 Registrierte und nicht registrierte Ar<strong>bei</strong>tslose.<br />
30 Hier immer die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote bezogen auf die abhängigen<br />
zivilen Erwerbspersonen.<br />
31 Hier<strong>bei</strong> ist zu beachten, dass <strong>bei</strong>m <strong>bei</strong>tragsfinanzierten Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<br />
nur jene Personen erfasst werden, die einen individuellen<br />
Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld haben. Erwerbsfähige Angehörige<br />
werden nur dann als Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-Empfänger/innen gezählt,<br />
wenn sie ebenfalls einen individuellen Anspruch auf diese Leistung<br />
haben. Beim Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II werden alle Erwerbsfähigen in<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Bedarfsgemeinschaft als Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-<br />
Empfänger/innen gezählt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass<br />
ein Teil <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-Empfänger/innen zugleich Anspruch<br />
auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II hat und dementsprechend sowohl als<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld- als auch als Ar<strong>bei</strong>tslosengeld-II-Empfänger/innen<br />
gezählt wird.<br />
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