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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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Staatsministerium<br />

der Finanzen<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

- 100 -<br />

dürfen nicht über Gebühr mit Nachweispflichten oder Einschränkungen überzogen<br />

werden. Zudem soll die ihnen zustehende Vorsteuer zeitnah ausbezahlt werden. Bei<br />

der internationalen Zusammenarbeit ist auch der Datenschutz zu beachten.<br />

19.3 Bisherige Gegenmaßnahmen<br />

Gesetzgebung und Vollzugsorgane haben, nachdem die finanziellen Dimensionen<br />

des Steuerausfalls erkennbar wurden, mit umfangreichen und aufwendigen Maß-<br />

nahmen auf die Hinterziehungen reagiert.<br />

Auf Ebene der EU befinden sich Strukturen zur Bekämpfung des internationalen<br />

Umsatzsteuerbetrugs erst im Aufbau. Bei der Steuerverwaltung des Bundes und der<br />

Länder bildet die Betrugsbekämpfung dagegen mittlerweile einen Arbeitsschwer-<br />

punkt. Im Rahmen des Risikomanagements wurden z. B. Zentralstellen für Unter-<br />

nehmensgründungen eingerichtet, Risikomanager installiert und die maschinelle Fall-<br />

überwachung verfeinert.<br />

Vom Bundesgesetzgeber wurde u. a. ein eigenes Gesetz zur Bekämpfung von Steu-<br />

erverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern 48 erlassen. Wegen euro-<br />

parechtlicher Vorgaben sind die Vorgehensmöglichkeiten auf nationaler Ebene aller-<br />

dings eingeschränkt. Deutschland hatte eine grundlegende Änderung des Systems<br />

für notwendig erachtet. Auf EU-Ebene ist dieses Vorhaben bisher gescheitert. Mit<br />

der Rechtsänderung sollte die Abführungspflicht für die Umsatzsteuer auf den Erwer-<br />

ber übergehen (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Beim Reverse-Charge-Verfahren<br />

hat derselbe Unternehmer - nämlich der Erwerber - die Verpflichtung, die Umsatz-<br />

steuer abzuführen, und zugleich die Berechtigung, die Vorsteuer beim Finanzamt gel-<br />

tend zu machen. Da die Höhe der Umsatzsteuerschuld der des Vorsteuerabzugs<br />

entspricht, entfällt die Vorsteuererstattung, eine Steuerhinterziehung ist so nicht mehr<br />

möglich.<br />

Die EU hat das Reverse-Charge-Verfahren 2006 für bestimmte betrugsanfällige<br />

Bereiche wie den Altmetallhandel und die Leistungen von Gebäudereinigern zuge-<br />

lassen. Mittlerweile hat sie den Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren auch<br />

für den Handel mit CO2-Emissionsrechten eingeräumt. In den Niederlanden, die be-<br />

reits im Alleingang diese Regelung eingeführt hatten, sowie in Frankreich und Groß-<br />

britannien, die ebenfalls national eine Steuerbefreiung für diese Umsätze eingeführt<br />

48 Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG - vom 19.12.2001, BGBl 2001 Teil I, Seite 3922.

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