Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern
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Staatsministerium<br />
der Finanzen<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
- 100 -<br />
dürfen nicht über Gebühr mit Nachweispflichten oder Einschränkungen überzogen<br />
werden. Zudem soll die ihnen zustehende Vorsteuer zeitnah ausbezahlt werden. Bei<br />
der internationalen Zusammenarbeit ist auch der Datenschutz zu beachten.<br />
19.3 Bisherige Gegenmaßnahmen<br />
Gesetzgebung und Vollzugsorgane haben, nachdem die finanziellen Dimensionen<br />
des Steuerausfalls erkennbar wurden, mit umfangreichen und aufwendigen Maß-<br />
nahmen auf die Hinterziehungen reagiert.<br />
Auf Ebene der EU befinden sich Strukturen zur Bekämpfung des internationalen<br />
Umsatzsteuerbetrugs erst im Aufbau. Bei der Steuerverwaltung des Bundes und der<br />
Länder bildet die Betrugsbekämpfung dagegen mittlerweile einen Arbeitsschwer-<br />
punkt. Im Rahmen des Risikomanagements wurden z. B. Zentralstellen für Unter-<br />
nehmensgründungen eingerichtet, Risikomanager installiert und die maschinelle Fall-<br />
überwachung verfeinert.<br />
Vom Bundesgesetzgeber wurde u. a. ein eigenes Gesetz zur Bekämpfung von Steu-<br />
erverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern 48 erlassen. Wegen euro-<br />
parechtlicher Vorgaben sind die Vorgehensmöglichkeiten auf nationaler Ebene aller-<br />
dings eingeschränkt. Deutschland hatte eine grundlegende Änderung des Systems<br />
für notwendig erachtet. Auf EU-Ebene ist dieses Vorhaben bisher gescheitert. Mit<br />
der Rechtsänderung sollte die Abführungspflicht für die Umsatzsteuer auf den Erwer-<br />
ber übergehen (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Beim Reverse-Charge-Verfahren<br />
hat derselbe Unternehmer - nämlich der Erwerber - die Verpflichtung, die Umsatz-<br />
steuer abzuführen, und zugleich die Berechtigung, die Vorsteuer beim Finanzamt gel-<br />
tend zu machen. Da die Höhe der Umsatzsteuerschuld der des Vorsteuerabzugs<br />
entspricht, entfällt die Vorsteuererstattung, eine Steuerhinterziehung ist so nicht mehr<br />
möglich.<br />
Die EU hat das Reverse-Charge-Verfahren 2006 für bestimmte betrugsanfällige<br />
Bereiche wie den Altmetallhandel und die Leistungen von Gebäudereinigern zuge-<br />
lassen. Mittlerweile hat sie den Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren auch<br />
für den Handel mit CO2-Emissionsrechten eingeräumt. In den Niederlanden, die be-<br />
reits im Alleingang diese Regelung eingeführt hatten, sowie in Frankreich und Groß-<br />
britannien, die ebenfalls national eine Steuerbefreiung für diese Umsätze eingeführt<br />
48 Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG - vom 19.12.2001, BGBl 2001 Teil I, Seite 3922.