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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

- 128 -<br />

- die Bewilligungen konsequent auf die Fälle zu konzentrieren, die den Zielen des<br />

Programms und den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen,<br />

- Mitnahmeeffekte zu vermeiden und<br />

- Rückforderungsansprüche konsequent zu verfolgen.<br />

So ließe sich im Programmvollzug der gerade vom Wirtschaftsministerium häufig<br />

beklagten Fördermittelknappheit begegnen.<br />

25 Zentrum ohne Gründer?<br />

(Kap. 13 03 Tit. 892 68)<br />

Bei der Förderung eines Gründerzentrums mit 1,4 Mio. € hat der<br />

ORH gravierende Mängel bei Konzeption, Abwicklung und Überwachung<br />

festgestellt. Bisher wurde nicht einmal geprüft, ob sich<br />

dort überhaupt Existenzgründer angesiedelt haben. Das Ministerium<br />

muss die Prüfung der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung<br />

nachholen, den Finanzierungsbedarf konkret ermitteln und auf dieser<br />

Grundlage Konsequenzen ziehen.<br />

Ein Staatliches Rechnungsprüfungsamt hat im Auftrag des ORH 2009/<strong>2010</strong> die För-<br />

derung eines Gründerzentrums für Energie und Telekommunikation geprüft.<br />

25.1 Ausgangslage<br />

Ein Immobilien-Konzern vermietete in Ottobrunn ein Gebäude mit rd. 5.000 m² Nutz-<br />

fläche. Auf diesen Flächen sollte ein technologieorientiertes Gründerzentrum einge-<br />

richtet werden. Damit sollte mit staatlicher Hilfe am Standort vorhandenes Know-how<br />

genutzt und erhalten werden, nachdem ein großes Technikunternehmen Unterneh-<br />

mensteile verlagert hatte.<br />

Die Grundstücke und Gebäude übertrug der Immobilien-Konzern auf ein Tochterun-<br />

ternehmen. Dieses Besitzunternehmen vermietete die Räumlichkeiten an ein weiteres<br />

Konzernunternehmen, das Betriebsunternehmen. Dieses wiederum sollte die Ge-<br />

werbeflächen an verschiedene Gründerfirmen weitervermieten und zusätzliche Ser-<br />

vice-Leistungen anbieten. Die Vermietung an die Gründerfirmen sollte zu einem ge-<br />

genüber der Marktmiete reduzierten Mietpreis erfolgen.

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