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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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5 Personalausgaben<br />

5.1 Entwicklung der Personalausgaben<br />

- 25 -<br />

Die Personalausgaben sind gegenüber 2007 um insgesamt<br />

485,5 Mio. € (3,2 %) auf 15.825,1 Mio. € angestiegen.<br />

Die Personalausgaben haben sich wie folgt entwickelt:<br />

Allgemeiner Teil<br />

Personalausgaben nach Zweckbestimmungen (Mio. €) Tabelle 13<br />

Bezüge der Beamten und Richter<br />

(ohne Zuführung an Versorgungsrücklage)<br />

2007 2008<br />

Veränderung<br />

2008 zu 2007<br />

absolut in %<br />

2009<br />

7.951,2 8.083,3 132,1 1,7 8.366,0<br />

Arbeitnehmerentgelte 2.813,0 2.905,8 92,8 3,3 3.168,2<br />

Versorgungsbezüge<br />

(ohne Zuführung an Versorgungsrücklage)<br />

Beihilfen und Unterstützungen<br />

(ohne Versorgungsempfänger)<br />

3.124,5 3.275,1 150,5 4,8 3.489,6<br />

514,9 540,0 25,1 4,9 550,5<br />

Beihilfen für Versorgungsempfänger 546,0 595,0 49,0 9,0 621,3<br />

Sonstige Personalausgaben 302,3 320,9 18,6 6,2 266,7<br />

Versorgungsrücklage 87,6 105,0 17,4 19,9 104,6<br />

Insgesamt 15.339,6 15.825,1 485,5 3,2 16.566,9<br />

Die Versorgungsbezüge haben sich gegenüber 2007 um 4,8 % und die Beihilfeaus-<br />

gaben für die Versorgungsempfänger um 9,0 % erhöht. 2008 stieg die Zahl der Ver-<br />

sorgungsempfänger um 3.000 (2,9 %) auf über 108.000. Ursächlich hierfür sind die<br />

höhere Lebenserwartung und die Personalmehrungen in früheren Jahren.<br />

Seit 1999 wird eine Versorgungsrücklage (Sondervermögen) aufgebaut. 5 Das reale<br />

Niveau der Versorgungsausgaben wird bis zum Jahr 2017 kontinuierlich anwachsen.<br />

Die Versorgungsrücklage soll ab 2018 bis mindestens 2033 die Belastung des Haus-<br />

halts dämpfen. 2009 wurden der Versorgungsrücklage 104,6 Mio. € zugeführt. Zum<br />

31.12.2009 betrug der Anteil des Freistaates <strong>Bayern</strong> am Sondervermögen 884,4 Mio. €.<br />

Neben der Versorgungsrücklage wurde ein Versorgungsfonds eingerichtet. 6 In die-<br />

sen Fonds werden für neu eingestellte Beamte und Richter seit 01.01.2008 500 €, seit<br />

5 § 14a Bundesbesoldungsgesetz i. V. m. BayVersRücklG.<br />

6 Art. 1 und 13 ff. BayVersRücklG.<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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