Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern
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Staatsministerium für<br />
Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
- 160 -<br />
Vollständige Deckungsbeitragsrechnungen waren nicht möglich, da in wesentlichen<br />
Teilbereichen (Interne Leistungsverrechnung - ILV -, Gemeinkostenumlagen) keine<br />
vergleichbare Datenbasis vorlag. Kosten und Leistungen waren zum Teil nur im<br />
Buchungskreis für das Gesamtklinikum erfasst, nicht jedoch den Kostenstellen ein-<br />
zelner Fachkliniken zugeordnet. Ein aussagefähiger Vergleich der einzelnen Fachdis-<br />
ziplinen der jeweiligen Universitätsklinika war damit nicht möglich.<br />
31.2 Feststellungen des ORH<br />
31.2.1 Deckungsbeiträge<br />
Aussagen über die Deckungsbeiträge einzelner Leistungen ließen sich zuverlässig<br />
nur treffen, soweit die Kliniken über eine patientenorientierte Kostenträgerrechnung<br />
verfügten. Dies war in dem der Prüfung zugrunde liegenden Jahr nur beim Klinikum<br />
der Universität München (KUM) der Fall. Bei den örtlichen Erhebungen zeigte sich<br />
allerdings, dass die Klinikvorstände lediglich über ihr Budget informiert wurden, nicht<br />
aber darüber, ob die jeweils erbrachte Leistung für sie kostendeckend oder mit einem<br />
Fehlbetrag verbunden war. Dieses Informationsdefizit sei nach Aussage des Wissen-<br />
schaftsministeriums mittlerweile abgestellt worden.<br />
31.2.1.1 Hautklinik der KUM<br />
Das KUM erzielte ausschließlich Erlöse aus dem Betrieb der Ambulanz, da die statio-<br />
näre Krankenversorgung bei der Städtischen Klinikum München GmbH liegt. Bereits<br />
die direkt zuordenbaren Personal- und Sachkosten - ohne Berücksichtigung der ILV<br />
und Gemeinkosten - in Höhe von 6,6 Mio. € überstiegen die Erlöse aus der ambu-<br />
lanten Krankenversorgung von 4,5 Mio. € deutlich. Bei einer vollständigen Kostenum-<br />
lage wäre die Differenz noch erheblich größer. Die Hautklinik des KUM hatte keine<br />
Refinanzierungsmöglichkeit der großen dermatologischen Ambulanz aus dem statio-<br />
nären Bereich. Die Kostenverrechnung zwischen den beiden Parteien erfolgt im We-<br />
sentlichen noch auf der Grundlage des Kooperationsvertrags vom 21.05.1929. Seit<br />
Vertragsabschluss wurde in 2006 lediglich erreicht, dass das Städtische Klinikum<br />
München für Laborleistungen des KUM, die für den stationären (städtischen) Bereich<br />
erbracht wurden, einen jährlichen Kostenersatz von 270.550 € leistet. Um zu einem<br />
verursachungsgerechten Kostenausgleich zu kommen, hält es der ORH für dringend<br />
erforderlich, dass die Vertragsparteien eine umfassende interne Erfassung aller per-<br />
sonellen und sachlichen Leistungen einführen. Auf dieser Basis sind dann die Ver-<br />
tragsbeziehungen neu zu regeln.