Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern
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Allgemeiner Teil<br />
Der ORH weist auf der Grundlage seiner Prüfungen auf folgende Erkenntnisse hin,<br />
die für die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens wesentlich sind und von den Ressorts<br />
beachtet werden müssen:<br />
- Die Lizenzgebühren decken nur solche Leistungen ab, die auf dem Programm-<br />
standard beruhen. Modifikationen sind sowohl in der Entwicklung als auch in der<br />
Qualitätssicherung zeitaufwendig und kostenintensiv. Die Verwaltungsabläufe<br />
müssen deshalb so gestaltet werden, dass möglichst viele Anwendungen im Pro-<br />
grammstandard umgesetzt werden können.<br />
- Die Zugriffsmöglichkeiten der Benutzer auf Systemdaten werden über sog. Rollen<br />
und Berechtigungen gesteuert. Deren Verwaltung erfordert einen beträchtlichen<br />
Aufwand. Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter in den einzelnen Personalver-<br />
waltungen der Ressorts müssen deshalb so festgelegt bzw. vereinheitlicht werden,<br />
dass die Rollen und Berechtigungen mit geringst möglichem Aufwand verwaltet<br />
werden können. Sonst besteht die Gefahr, dass im Endausbau ein erheblicher<br />
Personal- und Kostenaufwand entsteht.<br />
- Das neue Verfahren stellt höhere Anforderungen an die Verfahrenssicherheit,<br />
weil nunmehr auch die von den personalverwaltenden Stellen in das System ein-<br />
gegebenen Daten unmittelbar zur Zahlung von Dienstbezügen bzw. Arbeitsentgelt<br />
führen. Diese Anforderungen können wirtschaftlich nur umgesetzt werden, wenn<br />
diese Stellen ausreichend groß sind.<br />
Unabhängig davon sind größere Organisationseinheiten auch deshalb anzustre-<br />
ben, weil ausschließlich als Personalsachbearbeiter tätige Bedienstete in der Lage<br />
sind, höhere Fallzahlen zu erledigen. Auch dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der<br />
Personalverwaltung und des gesamten Verfahrens.<br />
Nach Auffassung des ORH ist das Verfahren in seiner jetzigen Ausprägung für eine<br />
integrierte Personal- und Stellenverwaltung einschließlich Bezügeabrechnung ge-<br />
eignet. Das für die gesamte Staatsverwaltung einheitliche System kann jedoch nur<br />
dann wirtschaftlich und sicher betrieben werden, wenn die Organisation der Personal-<br />
verwaltungen und die entsprechenden Verwaltungsabläufe in den Ressorts an das<br />
Verfahren angepasst sind und nicht umgekehrt das Verfahren an die hergebrachte<br />
Organisation.<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>