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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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Allgemeiner Teil<br />

Der ORH weist auf der Grundlage seiner Prüfungen auf folgende Erkenntnisse hin,<br />

die für die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens wesentlich sind und von den Ressorts<br />

beachtet werden müssen:<br />

- Die Lizenzgebühren decken nur solche Leistungen ab, die auf dem Programm-<br />

standard beruhen. Modifikationen sind sowohl in der Entwicklung als auch in der<br />

Qualitätssicherung zeitaufwendig und kostenintensiv. Die Verwaltungsabläufe<br />

müssen deshalb so gestaltet werden, dass möglichst viele Anwendungen im Pro-<br />

grammstandard umgesetzt werden können.<br />

- Die Zugriffsmöglichkeiten der Benutzer auf Systemdaten werden über sog. Rollen<br />

und Berechtigungen gesteuert. Deren Verwaltung erfordert einen beträchtlichen<br />

Aufwand. Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter in den einzelnen Personalver-<br />

waltungen der Ressorts müssen deshalb so festgelegt bzw. vereinheitlicht werden,<br />

dass die Rollen und Berechtigungen mit geringst möglichem Aufwand verwaltet<br />

werden können. Sonst besteht die Gefahr, dass im Endausbau ein erheblicher<br />

Personal- und Kostenaufwand entsteht.<br />

- Das neue Verfahren stellt höhere Anforderungen an die Verfahrenssicherheit,<br />

weil nunmehr auch die von den personalverwaltenden Stellen in das System ein-<br />

gegebenen Daten unmittelbar zur Zahlung von Dienstbezügen bzw. Arbeitsentgelt<br />

führen. Diese Anforderungen können wirtschaftlich nur umgesetzt werden, wenn<br />

diese Stellen ausreichend groß sind.<br />

Unabhängig davon sind größere Organisationseinheiten auch deshalb anzustre-<br />

ben, weil ausschließlich als Personalsachbearbeiter tätige Bedienstete in der Lage<br />

sind, höhere Fallzahlen zu erledigen. Auch dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der<br />

Personalverwaltung und des gesamten Verfahrens.<br />

Nach Auffassung des ORH ist das Verfahren in seiner jetzigen Ausprägung für eine<br />

integrierte Personal- und Stellenverwaltung einschließlich Bezügeabrechnung ge-<br />

eignet. Das für die gesamte Staatsverwaltung einheitliche System kann jedoch nur<br />

dann wirtschaftlich und sicher betrieben werden, wenn die Organisation der Personal-<br />

verwaltungen und die entsprechenden Verwaltungsabläufe in den Ressorts an das<br />

Verfahren angepasst sind und nicht umgekehrt das Verfahren an die hergebrachte<br />

Organisation.<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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