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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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- 159 -<br />

Staatsministerium für<br />

Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />

Bei der klinikumsinternen Verteilung des Zuschusses auf die Fachrichtungen soll-<br />

ten sich neben der Basisausstattung des Lehrstuhls die Beträge in höherem Maß<br />

an den Leistungsparametern Drittmittel und Impact Faktoren orientieren.<br />

Das Verfahren der Kostenzuordnung zu den sTA hält der ORH für nicht transparent.<br />

Er regt an, diese eindeutig und möglichst einheitlich zu definieren und den Zuschuss<br />

für F+L sowie für sTA auch gesondert zuzuteilen.<br />

31 Mängel in der Kosten- und Leistungsrechnung der Universitätsklinika<br />

(Kap. 15 08, 15 13, 15 18, 15 20, 15 22)<br />

Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden nach landeseinheitlichen<br />

Fallpauschalen vergütet. Die Prüfung bei drei Fachbereichen<br />

hat ergeben, dass es nur teilweise Kostenträgerrechnungen<br />

gibt. Dort wurde deutlich, dass die erzielten Erlöse aus der<br />

Krankenversorgung vielfach nicht kostendeckend waren.<br />

Um die Wirtschaftlichkeit und das Leistungsspektrum der Kliniken<br />

verbessern zu können, hält der ORH eine patientenorientierte Kostenträgerrechnung<br />

bzw. als Zwischenschritt eine Datenerhebung<br />

auf Basis der aktuellen Entgelt-Systematik für erforderlich.<br />

Der ORH hat auf Basis der Zahlen des Jahres 2007 in einer Querschnittsprüfung<br />

untersucht, inwieweit einzelne Fachrichtungen der Universitätsklinika ihre Kosten<br />

durch erzielte Einnahmen decken konnten. In die Prüfung wurden die Hautklinik,<br />

Hals-Nasen-Ohrenklinik (HNO) und Neurochirurgische Klinik einbezogen, da diese<br />

bei allen fünf Universitätsklinika vorhanden sind.<br />

31.1 Ausgangslage<br />

Die Universitätsklinika erzielen ihre Einnahmen - neben staatlichen Zuschüssen für<br />

Forschung und Lehre sowie sonstige Trägeraufgaben (vgl. TNr. 30) - hauptsächlich<br />

aus Erlösen aus der stationären und ambulanten Krankenversorgung. Die Erlöse<br />

aus der stationären Krankenversorgung werden seit einigen Jahren im Wesentlichen<br />

von landeseinheitlichen leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG - Diagnosis Re-<br />

lated Groups) bestimmt. Alle Krankenhäuser erhalten für gleichartige Leistungen so-<br />

mit gleiche Vergütungen. Dadurch sind die Kliniken einerseits gefordert, ihr Leistungs-<br />

portfolio und die Kosten entsprechend zu steuern, andererseits bietet sich aber auch<br />

ein Vergleichsmaßstab für die Kliniken untereinander.<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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