25.09.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

- 136 -<br />

nach Einschätzung des ORH auch ohne Belassung der institutionellen Fördermittel<br />

erreicht werden können.<br />

Im Kern hat die Verwaltung die zeitliche und sachliche Bindung der Haushaltsmittel<br />

an die einzelnen Haushaltsjahre umgangen. Sie hat die von ihr zuviel oder unzuläs-<br />

sigerweise bewilligten Zuwendungen nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - zeitnah<br />

und verzinst zurückgefordert. Vielmehr hat sie diese Haushaltsmittel in Form von<br />

stillschweigend geduldeten Rücklagen beim Zuwendungsempfänger „geparkt“ und<br />

erklärt jetzt, sie seien über dessen Eigenanteil in andere Förderprojekte wieder ein-<br />

geflossen. Ob und inwieweit dies überhaupt geschehen ist, kann nicht mehr nach-<br />

vollzogen werden, denn in den Bewilligungsbescheiden für die späteren Investitionen<br />

findet sich kein entsprechender Hinweis. Es wurde bei den staatlichen Zuwendungen<br />

keine Anrechnung der belassenen institutionellen Fördermittel vorgenommen. Dieses<br />

Vorgehen widerspricht in jeder Hinsicht einem transparenten Förderverfahren.<br />

Diese Mittel wurden dadurch dem Staatshaushalt entzogen und standen für andere<br />

(Förder-)Zwecke nicht zur Verfügung. Während der Staat Geld am Kapitalmarkt auf-<br />

nehmen musste, konnte der Förderverein diese liquiden Mittel durch ein Darlehen an<br />

seine Dienstleistungs-GmbH zinsbringend anlegen.<br />

Der ORH hält Rückforderungen für veranlasst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!