Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern
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Staatsministerium für Wirtschaft,<br />
Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
- 136 -<br />
nach Einschätzung des ORH auch ohne Belassung der institutionellen Fördermittel<br />
erreicht werden können.<br />
Im Kern hat die Verwaltung die zeitliche und sachliche Bindung der Haushaltsmittel<br />
an die einzelnen Haushaltsjahre umgangen. Sie hat die von ihr zuviel oder unzuläs-<br />
sigerweise bewilligten Zuwendungen nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - zeitnah<br />
und verzinst zurückgefordert. Vielmehr hat sie diese Haushaltsmittel in Form von<br />
stillschweigend geduldeten Rücklagen beim Zuwendungsempfänger „geparkt“ und<br />
erklärt jetzt, sie seien über dessen Eigenanteil in andere Förderprojekte wieder ein-<br />
geflossen. Ob und inwieweit dies überhaupt geschehen ist, kann nicht mehr nach-<br />
vollzogen werden, denn in den Bewilligungsbescheiden für die späteren Investitionen<br />
findet sich kein entsprechender Hinweis. Es wurde bei den staatlichen Zuwendungen<br />
keine Anrechnung der belassenen institutionellen Fördermittel vorgenommen. Dieses<br />
Vorgehen widerspricht in jeder Hinsicht einem transparenten Förderverfahren.<br />
Diese Mittel wurden dadurch dem Staatshaushalt entzogen und standen für andere<br />
(Förder-)Zwecke nicht zur Verfügung. Während der Staat Geld am Kapitalmarkt auf-<br />
nehmen musste, konnte der Förderverein diese liquiden Mittel durch ein Darlehen an<br />
seine Dienstleistungs-GmbH zinsbringend anlegen.<br />
Der ORH hält Rückforderungen für veranlasst.