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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Das BRK hat eine Überprüfung der Auslastung und ggf. eine Anpassung der Arbeits-<br />

zeiten zugesagt.<br />

32.3.2 Verwendung der Mittel für ehren- und nebenamtliche Rettungsdienstkräfte<br />

Für die nicht hauptamtlichen Rettungsdienstkräfte erhält das BRK von den Sozial-<br />

versicherungsträgern einen pauschalen Ersatz. Dieser betrug 2007 rd. 9,6 Mio. €.<br />

Der Ersatz übersteigt die tatsächlichen Kosten. Dies ist beabsichtigt, um bei den<br />

Kreisverbänden einen Anreiz zu schaffen, einen möglichst hohen Anteil an ehren-<br />

und nebenamtlichen Kräften zu halten. 2007 wurden 6,1 Mio. € für das nicht haupt-<br />

amtliche Personal und 1,6 Mio. € für sonstige rettungsdienstliche Zwecke ausgege-<br />

ben. Die verbleibenden 1,9 Mio. € flossen in die Rücklagen.<br />

Der ORH erhebt gegen dieses Verfahren keine grundsätzlichen Einwände. Bei der<br />

Abrechnung der Mittel ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht für rettungsdienst-<br />

fremde Aufgaben oder eine unwirtschaftliche Verwaltung der Kreisverbände verwen-<br />

det werden dürfen. Hiergegen haben mehrere Kreisverbände verstoßen.<br />

So ist es unzulässig, dass 22 Kreisverbände zusätzlich zur pauschalen Erstattung<br />

der Verwaltungskosten ohne näheren Nachweis 600.000 € aus Rettungsdienstmitteln<br />

finanziert haben.<br />

32.3.3 Sachkosten<br />

Das BRK wendet hiergegen ein, dass die Verwaltungsausgabenquote im Rettungs-<br />

dienst 2007 lediglich 7,8 % betragen habe und damit deutlich günstiger als bei sechs<br />

anderen Leistungserbringern sei.<br />

Die Feststellungen des ORH werden nicht dadurch entkräftet, dass das BRK ledig-<br />

lich seine Verwaltungsausgabenquote mit anderen Leistungserbringern vergleicht.<br />

Vielmehr muss die Abrechnung zusätzlicher Verwaltungskosten unter dem Gesichts-<br />

punkt der Zweckbindung und der Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Während 51<br />

Kreisverbände mit ihrer pauschalen Verwaltungskostenerstattung auskommen, haben<br />

22 Kreisverbände 40 % ihrer Pauschalen zusätzlich verrechnet.<br />

Die Kosten für Rettungsdienstfahrzeuge betragen in den Kreisverbänden zwischen<br />

0,19 und 0,53 € pro km. Die Landesgeschäftsstelle hat bislang keine Erkenntnisse<br />

über eine etwaige unwirtschaftliche Betriebsführung in den Kreisverbänden. Das ge-<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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