Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern
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Staatsministerium für Wirtschaft,<br />
Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
Das Wirtschaftsministerium förderte die Maßnahme mit einem Betriebskostenzuschuss<br />
von 1,4 Mio. € für die Jahre 1999 bis 2002. Der Zuschuss sollte den Fehlbedarf des<br />
Betriebsunternehmens als Differenz zwischen dessen gesamten Kosten und den<br />
Mieteinnahmen ausgleichen.<br />
Im Doppelhaushalt 1999/2000 wurde dafür „eine Förderung für die Einrichtung eines<br />
von der Wirtschaft getragenen energietechnologischen Gründerzentrums in Otto-<br />
brunn-Süd als ein überregional wirksames Projekt in Aussicht genommen“.<br />
Mittlerweile wird die Immobilie für allgemeines Gewerbe genutzt.<br />
25.2 Prüfungsfeststellungen<br />
25.2.1 Fehlende Fördervoraussetzungen<br />
Die Finanzierung des Gründerzentrums für die Bereiche Energie und Telekommuni-<br />
kation sollte jungen, innovativen Unternehmern ermöglichen, Räume zu vergleichs-<br />
weise günstigen Bedingungen anzumieten und zum Aufbau einer eigenen Existenz<br />
zu nutzen.<br />
Der ORH hat festgestellt, dass über diese allgemeine Zielsetzung hinaus kein schlüs-<br />
siges Konzept vorlag. Es fehlten wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg techno-<br />
logieorientierter Gründerzentren, wie die Anbindung an ein wissenschaftlich-unterneh-<br />
merisches Umfeld und belastbare Aussagen über potenzielle Interessenten aus der<br />
Gründerszene. Darüber hinaus gab es keine inhaltlichen Abgrenzungen und Abstim-<br />
mungen mit bestehenden Einrichtungen. Diese Bedenken waren dem Wirtschafts-<br />
ministerium bekannt, es hat sie aber nicht aufgegriffen.<br />
25.2.2 Fehler bei der Bemessung der Förderung<br />
Die Zuwendung sollte den Fehlbetrag ausgleichen, den die Zuwendungsempfängerin<br />
in der Anlaufphase tragen musste.<br />
Das Wirtschaftsministerium hat jedoch gar nicht ermittelt, wie und durch welche Leis-<br />
tungen (Geschäftsführung, Gebäudemanagement, fiktive Darlehenszinsen und sons-<br />
tige Leistungen verbundener Unternehmen etc.) der geltend gemachte Fehlbetrag<br />
zustande gekommen ist. Es hat nicht einmal versucht, Informationen über die Bele-<br />
gung und die Mieteinnahmen zu erhalten, obwohl die Höhe der Förderung direkt von<br />
den Einnahmen abhing (Fehlbedarfsfinanzierung). Die Bewilligung orientierte sich<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>