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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

Das Wirtschaftsministerium förderte die Maßnahme mit einem Betriebskostenzuschuss<br />

von 1,4 Mio. € für die Jahre 1999 bis 2002. Der Zuschuss sollte den Fehlbedarf des<br />

Betriebsunternehmens als Differenz zwischen dessen gesamten Kosten und den<br />

Mieteinnahmen ausgleichen.<br />

Im Doppelhaushalt 1999/2000 wurde dafür „eine Förderung für die Einrichtung eines<br />

von der Wirtschaft getragenen energietechnologischen Gründerzentrums in Otto-<br />

brunn-Süd als ein überregional wirksames Projekt in Aussicht genommen“.<br />

Mittlerweile wird die Immobilie für allgemeines Gewerbe genutzt.<br />

25.2 Prüfungsfeststellungen<br />

25.2.1 Fehlende Fördervoraussetzungen<br />

Die Finanzierung des Gründerzentrums für die Bereiche Energie und Telekommuni-<br />

kation sollte jungen, innovativen Unternehmern ermöglichen, Räume zu vergleichs-<br />

weise günstigen Bedingungen anzumieten und zum Aufbau einer eigenen Existenz<br />

zu nutzen.<br />

Der ORH hat festgestellt, dass über diese allgemeine Zielsetzung hinaus kein schlüs-<br />

siges Konzept vorlag. Es fehlten wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg techno-<br />

logieorientierter Gründerzentren, wie die Anbindung an ein wissenschaftlich-unterneh-<br />

merisches Umfeld und belastbare Aussagen über potenzielle Interessenten aus der<br />

Gründerszene. Darüber hinaus gab es keine inhaltlichen Abgrenzungen und Abstim-<br />

mungen mit bestehenden Einrichtungen. Diese Bedenken waren dem Wirtschafts-<br />

ministerium bekannt, es hat sie aber nicht aufgegriffen.<br />

25.2.2 Fehler bei der Bemessung der Förderung<br />

Die Zuwendung sollte den Fehlbetrag ausgleichen, den die Zuwendungsempfängerin<br />

in der Anlaufphase tragen musste.<br />

Das Wirtschaftsministerium hat jedoch gar nicht ermittelt, wie und durch welche Leis-<br />

tungen (Geschäftsführung, Gebäudemanagement, fiktive Darlehenszinsen und sons-<br />

tige Leistungen verbundener Unternehmen etc.) der geltend gemachte Fehlbetrag<br />

zustande gekommen ist. Es hat nicht einmal versucht, Informationen über die Bele-<br />

gung und die Mieteinnahmen zu erhalten, obwohl die Höhe der Förderung direkt von<br />

den Einnahmen abhing (Fehlbedarfsfinanzierung). Die Bewilligung orientierte sich<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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