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Jahresbericht 2010 - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Bayern

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21.5 Schlussbemerkung des ORH<br />

- 111 -<br />

Staatsministerium<br />

der Finanzen<br />

Die Finanzverwaltung muss ihre Personalressourcen so effizient wie möglich auf die<br />

Bereiche konzentrieren, in denen höhere Steuerausfälle drohen. Dazu gehört, das<br />

Personal dem Risikogehalt entsprechend einzusetzen.<br />

Die Veranlagungsstellen für Personengesellschaften müssen zügig umstrukturiert<br />

werden. Das Risikomanagement und der IT-Einsatz müssen weiter verbessert werden.<br />

Dadurch wäre eine Umorganisation auch ohne zusätzliche Arbeitskräfte des mittleren<br />

Dienstes möglich. Die zeitgerechte Bearbeitung der Steuererklärungen würde nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Dringend benötigte Personalkapazitäten des gehobenen Dienstes könnten für die<br />

Betriebsprüfung gewonnen und Mehrsteuern im zweistelligen Millionenbereich erzielt<br />

werden.<br />

22 Häufige Fehler bei der Festsetzung der Einkommensteuer<br />

(Kap. 06 05)<br />

Bei der Festsetzung der Einkommensteuer häufen sich bestimmte<br />

Fehler. Dauersachverhalte werden nicht ausreichend geprüft, Steuervorauszahlungen<br />

zu spät angepasst. Dies führt zu jährlichen Steuerausfällen<br />

im dreistelligen Millionenbereich.<br />

Der ORH fordert, die Arbeitsqualität zu verbessern und Dauersachverhalte<br />

insbesondere im ersten Jahr intensiv zu prüfen sowie Steuervorauszahlungen<br />

zeitnah anzupassen.<br />

Der ORH hat 2008 und 2009 mit zwei Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern bei<br />

21 Finanzämtern 8.100 Einkommensteuerfälle in den Allgemeinen Veranlagungs-<br />

stellen untersucht. Diese sind für Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung von natürlichen Personen zuständig. Eventuell daneben erzielte<br />

Arbeitslöhne oder andere Einkünfte werden dort auch veranlagt.<br />

22.1 Ausgangslage<br />

Bei 7.300 Fällen wurde geprüft, ob die Einkommensteuer zutreffend festgesetzt<br />

wurde. Hierbei handelte es sich vor allem um Intensivprüffälle aus dem Bereich der<br />

Gewinneinkünfte sowie um Fälle mit sog. Dauersachverhalten. Intensivprüffälle wer-<br />

den gezielt maschinell ausgewählt und sind umfassend zu prüfen. Dauersachver-<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Oberster</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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